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Geld & Vorsorge > Betriebliche Altersvorsorge

Reform der Betriebsrente: Neue Pflichten, höhere Zuschüsse, große Chancen für KMU

| Midia Nuri | Lesezeit: 5 Min.

Ein neues Gesetz soll die betriebliche Altersvorsorge für kleine und mittlere Firmen attraktiver machen. Das hilft, Fachkräfte zu finden und zu binden.

Aussicht auf Skyline New York
Spektakuläre Aussichten: Dank betrieblicher Zusatzrente können sich manche Beschäftigten im Alter eine Reise zum Beispiel nach New York leisten. (Foto: shutterstock)

Von Midia Nuri 

Wer im Steakhaus & Südstaaten-Restaurant Louisiana in Erfurt seinen Arbeitsvertrag unterschreibt, bekommt von Inhaberin Melanie Walter die Mitarbeiterbroschüre mit dem betrieblichen Vorsorgekonzept in die Hand gedrückt. Seit 2021 können die derzeit 23 Beschäftigten für ihre Altersvorsorge einen Teil des Bruttogehalts umwandeln – und erhalten einen Zuschuss vom Arbeitgeber dafür. „Wir wissen ja alle nicht, wie es später mal aussieht mit der Rente“, erklärt Walter. Nach der Existenzgründung mit Ehemann Thomas hat sie sich von ihrer Bank beraten lassen. „Da ging es um meine Versicherung und wir haben gleich auch über ein Konzept für unsere Mitarbeiter gesprochen“, sagt sie. Die sollen sich wohlfühlen und geschätzt. Ausgezeichnet auch das Unternehmen: Für die Altersvorsorgelösung erhielt Walters Steakhaus 2023 den Preis für betriebliche Altersvorsorge (bAV) der Fachzeitschrift „Personalwirtschaft“. 

Studien belegen es: Eine Betriebsrente ist ein wichtiger Trumpf im Werben um Fachkräfte – auch für Mittelständler. In der bislang jüngsten Umfrage im Auftrag von Circula unter 1000 Beschäftigten und mehr als 250 Personal- und Finanzverantwortlichen gaben 82 Prozent der Befragten Ende 2023 an, dass Benefits heute dazugehören oder immer wichtiger werden. Die Altersvorsorge rangiert auf Platz drei der Beliebtheitsskala hinter Mobilitätszuschüssen und flexiblen Arbeitszeitmodellen. Ein wichtiger Vorteil gegenüber den ebenfalls steuerbegünstigten gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträgen: Im Todesfall sind auch Kinder in Ausbildung bis maximal 25 Jahre oder Partner begünstigt, und mit Rentenbeginn ausgezahlte Einmalbeträge können regulär vererbt oder verschenkt werden. Und zusätzlich zu den für die private Vorsorge gewährten Steuervorteilen oder einer möglichen Riesterförderung ist auch noch ein Arbeitgeberanteil drin. 

Doch nur rund 18 der insgesamt 33,4 Millionen gesetzlich rentenversicherten Beschäftigten hatten 2023 Anspruch auf eine Betriebsrente, wie im Alterssicherungsbericht der Bundesregierung steht. Bei kleinen Unternehmen sei betriebliche Altersvorsorge deutlich weniger verbreitet als bei großen, stellt die bAV-Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte fest. In Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern ist die Entgeltumwandlungsquote weniger als halb so hoch wie in solchen mit 1000 und mehr Beschäftigten. 

Der Aufschwung der betrieblichen Altersversorgung seit 2019 ist demnach vorbei. Bis 2020 sorgten 20 bis 25 Prozent der Beschäftigten mittels Entgeltumwandlung zusätzlich vor. 2022 waren es 47 Prozent. Inzwischen scheint sich nach Deloitte-Angaben alles bei 40 Prozent eingependelt zu haben. „Besorgniserregend ist, dass nach Angaben der Studienteilnehmenden mangelndes Einkommen als Grund für die fehlende Vorsorge weiterhin zunimmt“, stellt die Studie fest. 

Dabei beschäftigt das Thema betriebliche Altersvorsorge seit Jahren Politik und Beschäftigte. Ist doch absehbar, dass die meisten Menschen zusätzlich vorsorgen müssen, um den Lebensstandard im Ruhestand halten zu können – privat und eben auch betrieblich. Gerade kleine und mittlere Arbeitgeber will die Bundesregierung daher mit einer umfassenden Reform der betrieblichen Altersvorsorge erreichen. Von 2026 an soll das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz greifen, damit vor allem Beschäftigte mit niedrigen und mittleren Einkommen stärker profitieren. Dem Referentenentwurf hat das Kabinett im September zugestimmt. Ein wichtiger Schritt zum Ziel ist das vorgesehene Opt-out-Modell. Arbeitnehmer sollen künftig automatisch in die bAV aufgenommen werden und ein Teil ihres Lohns in den Sparvertrag fließen. Nur wer aktiv widerspricht, sorgt dann betrieblich nicht vor. 

Bisher bestehende Hürden baut die Regierung unter anderem mit dem Ausbau des Sozialpartnermodells ab. Seit 2018 dürfen Unternehmen mit Tarifverträgen Betriebsrenten für viele Beschäftigte regeln – künftig sollen auch nicht tarifgebundene Unternehmen und ihre Beschäftigten daran teilnehmen dürfen. Das betrifft vor allem kleinere Betriebe. Ebenfalls neu ist die stärkere steuerliche Förderung für Geringverdiener. Der Staat gibt Arbeitgebern einen Zuschuss von 30 Prozent, wenn sie für Beschäftigte mit einem Einkommen von bis zu rund 2900 Euro brutto im Monat in die Betriebsrente einzahlen. Bisher lag die Grenze bei etwa 2575 Euro. 

Betriebstreue wird belohnt

Auf Nachfrage der Beschäftigten sind Unternehmen bereits seit 2002 verpflichtet, Entgeltumwandlung zugunsten einer Altersvorsorge zu ermöglichen und seit 2019 auch dazu, 15 Prozent zuzuschießen – für Verträge, die vor 2019 abgeschlossen wurden, gilt das seit 2022. Wie sie den Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge gestalten, steht Arbeitgebern frei. Das Steakhaus Louisiana belohnt Betriebstreue und stockt nach Betriebszugehörigkeit gestaffelt auf: um 25 Euro monatlich nach der Probezeit, 50 Euro nach zwei Jahren, 100 Euro nach fünf Jahren und 150 Euro monatlich nach acht Jahren im Unternehmen. 

„Manche Arbeitgeber wollen aber auch alle Beschäftigten gleichbehandeln, weil jeder einzelne Mitarbeiter zum Betriebserfolg beiträgt und gleich wertvoll ist“, erklärt Ute Cramer, Firmenkundenbetreuerin Vorsorge der R+V-Versicherung. „Manche Firmen zahlen auch einen höheren oder auch gestaffelten prozentualen Zuschuss, um auch die Eigenvorsorge der Mitarbeiter zu fördern“, ergänzt Katja Schröder, Vertriebsbeauftragte Betriebliche Vorsorge der Versicherung. 

Vor allem die etwas älteren Steakhaus-Mit­arbeiter wandeln einen Teil ihres Gehalts zugunsten der für die Altersvorsorge gedachten Direktversicherung um, berichtet Firmenchefin Walter. Altersvorsorgeverträge besparen 19 der 23 Beschäftigten. „Die jüngeren Beschäftigten freuen sich auch darüber, nehmen aber bislang nur die Gesundheitsvorsorge in Anspruch.“ Die haben im Steakhaus Louisiana alle Mitarbeiter abgeschlossen. ­„Kostenlose Zahnreinigung, Sehhilfen, Zahnersatz und -vorsorge, Arznei- und Hilfsmittel sowie Naturheilverfahren“, zählt Cramer auf, die das Steakhaus-Team berät. 

„Ihre Beiträge zur Direktversicherung sind bis zu einer bestimmten Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei“, klärt die Mitarbeiterbroschüre auf. „Erst im Rentenalter zahlen Sie auf Ihre betrieblichen Versorgungsleistungen Steuern und gesetzlich Krankenversicherte auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Diese fallen allerdings aufgrund des dann reduzierten Einkommens und des neuen Freibetrags für Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel geringer aus als während Ihrer Erwerbszeit.“ Stand derzeit können Beschäftigte so monatlich 644 Euro steuerfrei in eine Betriebsrente einzahlen – bis 322 Euro monatlich ist das auch sozialversicherungsfrei. Neben der bezuschussten Direktversicherung für die Altersvorsorge und einer individuell gestalteten Gesundheitsvorsorge bietet das Steakhaus Louisiana seinen Beschäftigten auch eine Invaliditätsvorsorge an. 

Die Direktversicherung ist der derzeit beliebteste Weg, betrieblich vorzusorgen. Es gibt noch weitere. Da ist einmal die Direktzusage, finanziert aus Pensionsrückstellungen. Arbeitgeber können Altersvorsorgeleistungen zum zweiten auch über Zuwendungen an eine Unterstützungskasse finanzieren. Oder drittens Vorsorgebeträge in eine Pensionskasse einzahlen – das allerdings ist ein Modell für größere Unternehmen oder im Rahmen tariflich vereinbarter Modelle. Die Pensionskasse verwaltet und mehrt das Vermögen und zahlt dem Mitarbeiter später die Altersrente darauf aus. 

Auch in einen Pensionsfonds, viertens, können ein oder mehrere Arbeitgeber die Altersvorsorgebeiträge ihrer Mitarbeiter einzahlen, ausgegliedert als Sondervermögen. Wie andere institutionelle Investoren auch, legen solche Pensionsfonds dann in verschiedene Kapitalmarktprodukte wie Aktien, Unternehmens- und Staatsanleihen an, auch in Derivate, Optionsscheine oder Zertifikate. 

Und dann gibt es noch die ein oder andere unkonventionellere Lösung für die betriebliche Altersvorsorge. Sie funktioniert wie ein Sparbuch. Per Gehaltsumwandlung zahlt der Arbeitgeber für den Mitarbeiter in einen Sparplan ein. Das Versprechen ist einfach: „Vier Prozent Verzinsung bis zum Rentenbeginn“, erklärt der studierte Mathematiker Joachim Bangert, einer von drei Mitgründern und geschäftsführender Gesellschafter von Auxilion in Heppenheim. Die Kosten für Insolvenzsicherung und Honorar trägt der Arbeitgeber, während die Beiträge der Mitarbeiter voll ins später abrufbare Guthaben fließen. Einzahlen können alle von der Auszubildenden bis zum Geschäftsführer flexibel in der von ihnen gewünschten Höhe – auch einmalig. Wie hoch ihr Guthaben und die Verzinsung sind, können sie über das Mitarbeiterportal jederzeit auf dem Smartphone einsehen. 

Das so eingezahlte Geld bleibt im Unternehmen und sichert diesem stetig frisch Liquidität. „Die Mitarbeiter stunden also bei unserem Modell Lohn gegen Zins“, erklärt Bangert. Der angesparte Betrag wird den Beschäftigten frühestens mit 63 Jahren ausgezahlt. „Wenn das Geld zu Rentenbeginn zugeflossen ist, kann es natürlich auch ganz regulär vererbt werden.“ Und wird per Fünftelregelung außerdem ähnlich wie eine Abfindung steuersparend über fünf Jahre hinweg versteuert. Das Instrument ist nicht nur einfach, sondern dank einer den gesetzlichen Vorgaben angepassten Gestaltung auch im Insolvenzfall durch den Pensionssicherungsverein abgesichert.  

Entscheidung für die Zukunft

Unter den Kunden ist die Dieffenbacher Group aus dem baden-württembergischen Eppingen. Sie wirbt mit der besonderen Rente auf ihrer Karriereseite. Rund 90 Prozent der Beschäftigten nutzen die Lösung, um ihre finanzielle Sicherheit im Ruhestand zu stärken. „Es musste eine Entscheidung sein für die Zukunft, und wir haben schon auf gewisse Langfristigkeit gesetzt“, sagt Ralph Weber, Director Human Resources bei Dieffenbacher. Entscheidend dafür, dass die ­Vorsorge nach dem Sparbuchmodell passe, sei eine gut gemanagte Finanzplanung.  

Auch ETFs eignen sich als Bausteine für die betriebliche Altersvorsorge. „Um das Verlustrisiko für die Beschäftigten zu minimieren, arbeiten wir mit einem Lebenszyklusmodell“, erklärt Torsten Isecke, Head of Corporate & Corporate Pensions der Vermögensverwaltungsgesellschaft Amundi. „Je nach Risikoappetit werden bis zehn oder 15 Jahre vor Renteneintritt die Beiträge hauptsächlich in Aktien investiert. Das Ziel ist Kapitalwachstum.“ Im Alter dann, ab etwa zehn bis 15 Jahren vor Renteneintritt werden die Beiträge konservativ investiert beziehungsweise umgeschichtet, hauptsächlich in Anleihen. „Ziel ist dann der Schutz des angesparten Kapitals vor starken Verwerfungen“, sagt Isecke. „Ab dem Beginn der Rentenphase steht der Erhalt des Kapitals bei moderatem Wachstum im Vordergrund.“ Das Investmentkonzept, bietet Amundi beispielsweise mit passiv gemanagten ETFs an. „Das ist einfach zu erklären und viele haben es auch schon privat im Depot“, sagt Isecke. „Die Umsetzung erfolgt größtenteils als Direktzusage.“ << 

Vor- und Nachteile der Modelle zur betrieblichen Altersvorsorge

1. Direktversicherung 

  • Vorteile: flexible Finanzierungsmöglichkeit, Beitragszusagen (mit Mindestleistung) und beitragsbezogene Zusagen, keine Kosten zur Insolvenzsicherung 
  • Nachteile: nur Rentenzusagen, Kapitalleistungen nur als Option, Leistungs- und Beitragshöhe begrenzt 

2. Pensionsfonds 

  • Vorteile: flexible Finanzierungs­möglichkeit, Beitragszusagen (mit Mindestleistung) 
  • Nachteile: nur Rentenzusagen, ­Kapitalleistungen nur als Option, Leistungs- und Beitragshöhe begrenzt 

3. Pensionskasse 

  • Vorteile: flexible Finanzierungsmöglichkeit, Beitragszusagen (mit Mindestleistung) und beitragsbezogene Zusagen, keine Kosten zur Insolvenzsicherung 
  • Nachteile: nur Rentenzusagen, Kapitalleistungen nur als Option, Leistungs- und Beitragshöhe begrenzt, keine gesetzliche Insolvenzsicherung 

4a. Unterstützungskasse (rückgedeckt) 

  • Vorteile: Rentenzahlungen und ­Kapitalleistung möglich, Kapitalleistungen privilegiert zu versteuern nach Paragraf 34 Abs.1 EStG 
  • Nachteile: keine Förderung der Beiträge gemäß Paragraf 10a und Paragrafen 79ff EStG (Riester-Förderung) 

4b. Unterstützungskasse (Reservepolster) 

  • Vorteile: Rentenzahlungen und Kapitalleistung, flexible Finanzierungsmöglichkeit abhängig von der Ertragslage, höchste Liquiditätsgewinne, Kapitalleistungen privilegiert zu versteuern nach Paragraf 34 Abs.1 EStG 
  • Nachteile: keine Förderung der Beiträge gemäß Paragraf 10a und Paragrafen 79ff EStG (Riester-Förderung) 

5. Pensionszusage/Direktzusage 

  • Vorteile: Rentenzahlungen und Kapitalleistung, Liquiditätsgewinne durch Rückstellung, Kapitalleistungen privilegiert zu versteuern nach Paragraf 34 Abs.1 EStG 
  • Nachteile: keine Förderung der Beiträge gemäß Paragraf 10a und Paragrafen 79ff EStG (Riester-Förderung), hoher Verwaltungsaufwand, starres System, Rückstellungspflicht ohne Rücksicht auf Ertragslage 

Quelle: Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung

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