Staatliche Fördermittel für Unternehmen: Welche Programme sich 2026 lohnen
| Midia Nuri | Lesezeit: 7 Min.
Die Bundesregierung hat zu Jahresbeginn die Fördermöglichkeiten für Mittelständler ausgebaut. Nicht nur innovative Unternehmer profitieren von den neuen Regeln.
Förder-Dschungel mit Milliardenpotenzial: So sichern sich Unternehmen staatliches Geld
Von Midia Nuri für Markt und Mittelstand
Am Geld soll es nicht scheitern, wenn Unternehmen modernisieren oder wichtige Maschinen anschaffen. Der Staat hilft mit zahlreichen Förderprogrammen. Bundes-, Landes- oder auch EU-Institutionen unterstützen in vielen unternehmerischen Lebenslagen, nicht nur finanziell. Von der Existenzgründung über den Firmenkauf bis zur Nachfolgeregelung oder dem Kauf eines E-Firmenwagens – für alle Zwecke ist etwas dabei. Auf den ersten Blick wirken Art und Menge der Programme unübersichtlich, und die ein oder andere Tücke haben sie auch. Die Bundesregierung hat die steuerliche Förderung kräftig ausgebaut.
Das meiste Fördergeld können Unternehmen als Zuschuss für bestimmte Zwecke bekommen. Manche Förderprogramme verbinden finanzielle Förderung mit Beratung. Üblich sind außerdem Förderdarlehen. Die gibt es größtenteils zu besseren Konditionen als eine Finanzierung über die Hausbank. Unternehmen können sie oft auch noch dann bekommen, wenn Finanzierungspartner kein Geld geben wollen – wertvoll gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten und wichtig besonders für innovative Unternehmen. Einige Förderprogramme gibt es seit Jahren. Regelmäßig kommen neue hinzu.
ZIM & Forschungszulage: Wie innovative Mittelständler bis zu 35 Prozent Zuschuss erhalten
Innovative Mittelständler sollten das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) kennen. Über das Programm fördert das Bundeswirtschaftsministerium seit 2008 Innovationen in kleinen und mittelgroßen Firmen. Neben der finanziellen Unterstützung schätzen Unternehmen besonders die mit dem Programm verbundene Begleitung und Beratung. ZIM fördert nicht nur einzelne Unternehmen, sondern auch Projekte, für die sich mehrere Betriebe und Forschungseinrichtungen zusammengetan haben, oder ganze Innovationsnetzwerke. Auch die Markteinführung von Produkten können Unternehmen über ZIM bezuschussen lassen.
Das Programm übernimmt bis zu 35 Prozent der Personalkosten für projektbezogene Aufträge an Dritte und bis zu 30 Prozent bei Forschungs- und Entwicklungsaufträgen. Darüber hinaus können Unternehmen bis zu 100 Prozent ihrer Kosten als Zuschlag auf die Personalkosten erstattet bekommen. Neben Geld ist bei ZIM auch Innovationsberatung enthalten. Junge und kleine Unternehmen können in Durchführbarkeitsstudien prüfen, ob ein Forschungsprojekt für sie infrage kommt. Ansprechpartner für Kooperationsprojekte ist die Allianz für Industrie und Forschung (Aif). Unternehmer können Förderung unter zim.de beantragen.
Für innovative Mittelständler interessant ist auch die Forschungszulage. Mit ihr können Unternehmen jeder Größe und Branche seit 2020 unbegrenzt viele ihrer innovativen Vorhaben – Grundlagenforschung, industrielle Forschung und auch experimentelle Entwicklung – vergleichsweise einfach fördern lassen. Gefördert werden die Personalkosten mit 25 und für kleine und mittlere Unternehmen bis 35 Prozent für interne Forschungsmitarbeiter und mit 15 bis 24,5 Prozent für extern vergebene Forschungsaufträge. Das ist auch nachträglich möglich. Für nicht geförderte Innovationsprojekte können Unternehmer die Forschungszulage rückwirkend bis 2021 beantragen.
Die Bundesregierung hat das Programm gerade aufgestockt. Statt bisher maximal zehn Millionen Euro können Unternehmen von 2026 bis 2030 zwölf Millionen Euro förderfähige Aufwendungen pro Jahr geltend machen. Der pauschale Stundensatz für Eigenleistungen von Einzel- oder Mitunternehmern ist auf 100 Euro pro Stunde gestiegen – das soll vor allem forschenden Selbstständigen und kleineren Betrieben zugutekommen. Seit Jahresbeginn können Unternehmen außerdem zusätzlich 20 Prozent ihrer förderfähigen Aufwendungen pauschal für Gemein- und Betriebskosten ansetzen, ohne diese im Detail nachweisen zu müssen.
Unternehmen brauchen einen Bescheid der Bescheinigungsstelle Forschungszulage. Das Finanzamt zieht dann mit dem nächsten Steuerbescheid die bewilligte Summe von der Steuerschuld für Einkommen- oder Körperschaftsteuer ab – oder zahlt Überschüsse aus. „So ist eine Beantragung auch im Verlustfall möglich“, sagt Aif-Vorstand Thomas Reiche. „Das macht die Förderung auch für Unternehmen attraktiv, die sich in einer Verlustphase befinden und deshalb keine oder nur wenig Steuern zahlen, und für Startups in der Anfangsphase.“ Steuertechnisch ist die Forschungszulage eine steuerfreie Gutschrift. Achtung: Der Bescheid steht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und erfordert Dokumentation. Dafür ist die Bewilligungsquote hoch und viele Kleinstunternehmen profitieren bereits.
Ablehnungsgründe sind meist ein fehlendes Forschungs- und Entwicklungsrisiko oder mangelnde Innovation. „Das Vorhaben muss neuartig sein und einem Plan folgen“, sagt Michael Zahm, Gründer und Geschäftsführer der Innovationsberatungsgesellschaft Pfif Partner für Innovation & Förderung im baden-württembergischen Lahr. Das wichtigste Förderkriterium ist jedoch Unsicherheit. „Das heißt, das Projekt muss technische Risiken haben beziehungsweise auch scheitern können“, erklärt Zahm. Beim Antrag auf Forschungszulage ist das seiner Erfahrung nach die größte Hürde. „Unternehmer sind natürlich eher gewohnt, auf die Erfolgschancen ihrer Vorhaben zu schauen und diese auch zu betonen“, sagt Zahm. „Das gehört in diesen Antrag aber nicht hinein.“
KfW, Steuerbonus & Co.: Warum Unternehmer vor dem Bankgespräch Fördermittel prüfen sollten
Unternehmer mit Finanzierungsbedarf sollten sich die Fördermöglichkeiten anschauen, bevor sie in ein Finanzierungsgespräch mit ihrer Hausbank gehen. Das betrifft mindestens die Angebote der KfW Bankengruppe und der jeweiligen Förderbank des Bundeslandes. Ob sie einen Teil ihres Finanzbedarfs mit Förderung decken können, ist wichtig zu wissen, weil der Antrag beispielsweise für die KfW nur über die Hausbank möglich ist. Bankberater sprechen aber Fördermöglichkeiten oft nicht von sich aus an. Da ist zum Beispiel der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge. Den Kredit über bis zu 500 Millionen Euro bietet die KfW für verschiedene Förderzwecke zu Laufzeiten von zehn bis 15 Jahren an. Die Bürgschaftsbanken sichern das Kreditausfallrisiko zu 100 Prozent ab.
Mehr absetzen
Zum Jahresbeginn 2026 hat die Bundesregierung die steuerlichen Fördermöglichkeiten deutlich ausgebaut. Besonders hervor sticht die degressive Abschreibung auf Abnutzung. Unternehmer können sie für bewegliche Wirtschaftsgüter ansetzen, die sie zwischen dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder selbst hergestellt haben, wie Maschinen, Büromöbel, Fahrzeuge und Lkw, Handwerksgeräte und Werkzeuge, Software, elektronische Geräte, Möbel und Elektrogeräte für Teeküche und Pausenraum. Bis zu 30 Prozent können Unternehmen für bewegliche Wirtschaftsgüter ansetzen, die im Unternehmen bleiben. Anders als bei der sonst üblichen linearen Abschreibung sinkt der Prozentsatz über die Laufzeit hinweg mit jedem Abschreibungsjahr.
Eine Superabschreibung für E-Autos in Höhe von 75 Prozent können Unternehmer für das erste Jahr in Anspruch nehmen – auch für gebraucht angeschaffte Fahrzeuge. In den fünf Folgejahren schreiben Unternehmer den Restbetrag dann zu zehn Prozent, zweimal fünf Prozent und anschließend drei und zwei Prozent ab. Das E-Fahrzeug darf hierfür bis zu 100.000 Euro statt zuvor 70.000 Euro kosten und muss nach dem 30. Januar 2025 und vor dem 1. Januar 2031 angeschafft werden. Die Bemessungsgrundlage für den anzusetzenden geldwerten Vorteil liegt bei einem Viertel. Außerdem hat der Bundestag E-Autos für weitere fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Reine E-Fahrzeuge, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden, bleiben somit maximal zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit – bis höchstens Ende 2035.
Damit kombinierbar ist die von 20 auf 40 Prozent aufgestockte Sonderabschreibung, die kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gewinn bis 200.000 Euro ansetzen können.
Von 2028 an wird die Körperschaftsteuer jährlich sinken – von derzeit 15 Prozent auf zehn Prozent 2032. Jener Satz galt schon im Einführungsjahr 1920. Zeitweise hatte er in der Bundesrepublik bis zu 65 Prozent betragen, in der DDR sogar 95 Prozent. Jetzt bleibt wieder mehr Geld im Unternehmen, mit dem Mittelständler arbeiten können.
Wichtige Adressen und Telefonnummern rund um Förderung
- www.foerderdatenbank.de: Einen ersten Überblick bietet die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Sie listet alle Programme von Bund, Ländern und EU auf und informiert über die jeweiligen Antragswege und Förderbedingungen: www.foerderdatenbank.de
- www.foerderinfo.bund.de: Weitere Hintergründe und Informationen wie beispielsweise aktuelle Ausschreibungen finden Unternehmer unter www.foerderinfo.bund.de
- www.existenzgruendungsportal.de: Existenzgründer finden zahlreiche nützliche Hinweise auch zur Förderung unter www.existenzgruendungsportal.de. Anfragen sind unter 030 340 60 65 60 telefonisch möglich.
- Finanzierungs- und Förderberatung des Wirtschaftsministeriums: Die Finanzierungs- und Förderberatung des Wirtschaftsministeriums ist unter der Telefonnummer 030 186 15 80 00 zu erreichen.
- Förderberatung Forschung und Innovation: Die Förderberatung Forschung und Innovation des Ministeriums hat die Telefonnummer 0800 262 30 08. Anfragen sind auch per E-Mail unter [email protected] möglich.
- Forschungszulage: Wer die Forschungszulage beantragen will, findet Hilfe unter www.bescheinigung-forschungszulage.de/hilfen-zur-antragstellung#c528. Den Antrag für die Forschungszulage können Unternehmer unter https://portal.bescheinigung-forschungszulage.de/landingpage einreichen.
Faktenbox: Staatliche Förderungen für Unternehmen
Förderarten
- Zuschüsse
- Förderdarlehen (oft günstiger als Hausbank)
- Finanzierung + Beratung
ZIM (für KMU)
- Bis zu 35 % Zuschuss
- Fördert Einzelprojekte, Kooperationen, Netzwerke
- Inklusive Innovationsberatung
- Antrag: zim.de
Forschungszulage
- Für Unternehmen jeder Größe
- 25–35 % auf interne Forschung
- 15–24,5 % auf externe Aufträge
- Ab 2026: bis 12 Mio. € förderfähig/Jahr
- Auch bei Verlust möglich
KfW-Förderkredite
- Antrag über Hausbank
- Bis 500 Mio. €, 10–15 Jahre Laufzeit
- Bürgschaften bis 100 % möglich
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