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Urteile & Verordnungen > Urteil der Woche

Urteil: Vermieter rassistisch beleidigt – Mieterin muss Wohnung räumen

| Silke Haars

Wenn ein Mieter seinen Vermieter schwer rassistisch beleidigt, darf der Vermieter das Mietverhältnis fristlos beenden, entschied ein Gericht.

Illustration Gerechtigkeitssymbole
(Foto: MuM/ki-generiert)

Was passiert, wenn das Mietverhältnis eskaliert – und der Vermieter zum drastischen Schritt der fristlosen Kündigung greift?

24.9.2025 Markt und Mittelstand von Silke Haars

Der Fall

Mieter genießen einen hohen Schutz. Alles gefallen lassen müssen sich Vermieter aber nicht, wie jetzt das Amtsgericht Hannover bestätigte. Ein Hauseigentümer in Hannover stritt sich mit seiner Mieterin. Nach einem Vorfall im Dezember 2024 reichte es ihm und er kündigte das Mietverhältnis. Die Mieterin forderte er auf, das Wohnhaus zu räumen, was diese aber nicht tat. Der Vermieter reichte sodann eine Räumungsklage beim Amtsgericht ein.

Vor Gericht schilderte der Vermieter, er habe die Mieterin damals unter ihrer Adresse aufgesucht und auch angetroffen. Die Frau habe ihn mit Worten wie „Ihr Kanacken!“, „Bald kommt die AfD. Euer Leben wird genauso enden wie bei den Juden!“ und „Scheiß Ausländer!“ beleidigt.

Die Mieterin bestritt dies. Sie sei am fraglichen Tag gar nicht zuhause gewesen. Ferner trug sie vor, der Vermieter habe sie vorher schon unter Druck gesetzt und eingeschüchtert. Es habe auch gar keinen Grund gegeben, sie unangekündigt zu besuchen.

Die Entscheidung

Das Amtsgericht hörte nicht nur Vermieter und Mieterin an, sondern auch noch drei Zeugen. Danach kam es zu dem Schluss: Die Frau muss ausziehen.

Eine außerordentliche, fristlose Kündigung, so begründete das Gericht seine Entscheidung, sei nach dem Gesetz dann gerechtfertigt, wenn dem kündigenden Vertragspartner die Fortsetzung des Mietverhältnisses unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht mehr zugemutet werden kann. Davon ging das Gericht im Fall aus. Nach der Beweisaufnahme gebe es keinen Zweifel daran, dass die Mieterin den Vermieter tatsächlich in rassistischer und menschenverachtender Weise beleidigt hatte.

Die Kündigung sei trotz des unangekündigten Besuchs des Vermieters gerechtfertigt. Ein Vermieter dürfe auch ohne vorherige Absprache bei seinem Mieter klingeln. Ob es zu einem Gespräch kommt, liege dann am Mieter.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Amtsgericht Hannover, Urteil vom 10.9.2025, Az. 465 C 781/25

 

 

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