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Urteile & Verordnungen > Steuerrecht: Abfindung

Urteil: Verdeckte Gewinnausschüttung bei Abfindung einer Pensionszusage

| Markt und Mittelstand / red. | Lesezeit: 1 Min.

Der BFH stellt klar: Eine Abfindung für den Verzicht auf eine Pensionszusage kann zulässig sein – wenn sie betrieblich begründet ist.

Steuerrcht - Schriftzug
(Foto: ki/chatgpt)

Verzichtet der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gegen eine Abfindung auf seine Pensionszusage, bevor er in Pension geht, ist die Abfindung keine verdeckte Gewinnausschüttung. Zumindest, wenn die Abfindung betrieblich veranlasst war, wie der Bundesfinanzhof urteilte (Az. VIII R 17/23). 

Dieser Beitrag entstand in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Ebner und Stolz. 

 

 

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