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Ratgeber für den Alltag > Vermögen steuerfrei übertragen

Vermögen steuerfrei übertragen: So gelingt die Nachfolge mit Plan

| Markt und Mittelstand Redaktion

Wer früh plant, kann Immobilien, Geld oder Unternehmen steuerfrei übertragen. Welche Optionen es gibt – und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

(Foto: shutterstock)

Juli 2025 - Markt und Mittelstand:  Vermögen – dazu zählen unter anderem Immobilien, Wertpapiere, Kunst und Edelmetalle – an die nächste Generation weiterzugeben, ohne dass der Fiskus in größerem Ausmaß partizipiert, erfordert vorausschauendes Handeln. 

Wer sein Vermögen steuerschonend über­tragen möchte, sollte sich frühzeitig Gedanken machen und entsprechende Vorkehrungen treffen – was nicht immer leichtfällt. Je nach Vermögenshöhe empfiehlt es sich, bereits zu Lebzeiten mit ersten Übertragungen zu beginnen. Stand heute haben Kinder pro Elternteil einen Freibetrag von 400.000 Euro alle zehn Jahre, ohne dass hierfür Schenkungsteuer anfällt. Nur bei rechtzeitigem Beginn können diese Freibeträge mehrfach genutzt und so Vermögen in Millionenhöhe vollkommen legal und steuerfrei ­weitergegeben werden. 

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Je nach Vermögensgröße ist es aus steuerlicher Sicht sinnvoll, sich frühzeitig mit der Nachfolge zu befassen. Doch wer weiß in jungen Jahren schon genau, wem was und wie viel übertragen werden soll? Was geschieht mit der selbstgenutzten Immobilie oder einem Unternehmen? Wegen dieser Fragen wird das Thema oft vertagt – mit möglicherweise erheblichen steuerlichen Folgen. Doch auch später lassen sich mit kluger Gestaltung oft noch Optimierungen vornehmen. 

So können unter bestimmten Voraussetzungen selbst genutzte Immobilien oder Unternehmen steuerfrei an Kinder oder Ehepartner übertragen werden. Eine Übertragung unter Nießbrauchvorbehalt kann zudem den Schenkungswert deutlich verringern. Unter Ehegatten ist auch die sogenannte Vermögensschaukel eine interessante Option.  

Die verschiedenen Möglichkeiten – ob Vermögensschaukel, Nießbrauch, Erbvertrag, Gesellschafts- oder Stiftungsgründung – sollten sich stets am Willen des künftigen Erblassers orientieren. Den Vermögensübergang sinnvoll und steuerbegünstigt zu gestalten, erfordert meist fachliche Begleitung in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht. So haben sich viele Ehepaare für ein Berliner Testament entschieden, ohne dessen steuerliche Konsequenzen zu bedenken. Gegebenenfalls zahlt der überlebende Ehepartner Erbschaftsteuer, während die Freibeträge der Kinder ungenutzt bleiben. Das Ziel, das die Eheleute mit dem ­Berliner Testament verfolgen, lässt sich häufig auch mit individuell gestalteten Regelungen erreichen – steuerlich deutlich effizienter. 

Zudem kann die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers sinnvoll sein. Auch wenn dies keine steuerlichen Vorteile bringt, kann es Vermögen schützen und Erbauseinandersetzungen ver­meiden.

FAQ Vermögensplanung

Warum sollte man frühzeitig mit der Vermögensnachfolge beginnen?

Weil Schenkungsfreibeträge alle zehn Jahre neu genutzt werden können – bei rechtzeitiger Planung lassen sich Millionenbeträge steuerfrei übertragen.

Wie hoch ist der Schenkungsfreibetrag für Kinder?
Kinder haben pro Elternteil einen Freibetrag von 400.000 Euro – alle zehn Jahre.

Welche Vermögenswerte sind betroffen?
Immobilien, Geldanlagen, Kunst, Unternehmensanteile oder auch Edelmetalle.

Was bringt eine Übertragung mit Nießbrauchvorbehalt?
Sie senkt den steuerlich relevanten Schenkungswert deutlich – die Nutzungsrechte bleiben beim Schenkenden.

Was ist das Problem am Berliner Testament?
Oft bleiben Freibeträge der Kinder ungenutzt, was zu höheren Steuerzahlungen führen kann.

Steueroptimierte Vermögensübertragung

  • Frühzeitige Planung: Nutzung von Freibeträgen alle 10 Jahre
  • Nießbrauchmodelle: Wertminderung der Schenkung, Nutzungsrechte bleiben

  • Vermögensschaukel: Steuervorteile durch Rückübertragung bei Ehegatten

  • Alternativen zum Berliner Testament: Individuelle Regelungen oft effizienter

  • Fachberatung nötig: Rechtliche & steuerliche Expertise spart bares Geld

Was ist das Berliner Testament?

Ein Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments von Ehepaaren. Es legt fest, dass beim Tod eines Ehepartners zunächst der andere Alleinerbe wird. Die Kinder (oder andere Erben) erben erst nach dem Tod des zweiten Partners. Das Berliner Testament sollte steuerlich und rechtlich geprüft werden. Oft lassen sich dieselben Absichten mit individuelleren Lösungen besser und günstiger umsetzen.

Vorteile:

  • Sicherheit für den überlebenden Ehepartner

  • Schutz vor Zerschlagung des Vermögens

  • Kinder können das Erbe nicht sofort beanspruchen

Risiken:

  • Kinder haben trotzdem Anspruch auf Pflichtteil beim ersten Todesfall

  • Erbschaftsteuerfalle: Kinder-Freibeträge (400.000 Euro pro Elternteil) werden oft nicht genutzt

  • Bindungswirkung: Änderungen nach dem Tod eines Partners nur schwer möglich

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