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Urteile & Verordnungen > Steuerrecht

Urteil: Vorlagepflicht von E-Mails bei einer Betriebsprüfung

| Markt und Mittelstand / red. | Lesezeit: 1 Min.

Urteil stärkt die Prüfrechte der Finanzverwaltung bei E-Mails – setzt aber klare Grenzen beim Datenzugriff.

Schriftzug Steuerrecht
(Foto: MuM/KI)

 

Betriebsprüfer dürfen die Vorlage sämtlicher E-Mails verlangen, die steuerlichen Bezug haben, wie der Bundesfinanzhof beschloss. Die Informationen können auch en bloc angefordert werden, E-Mails ohne steuerlichen Bezug dürfen aussortiert werden (Az. XI R 15/23)

Dieser Beitrag entstand in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Ebner und Stolz.

Der Beitrag erschien in der Print-Ausgabe von Markt und Mittelstand 2026

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