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Recht und Steuern > Unternehmensbesteuerung

Das sind die zehn wichtigsten Steuern für Mittelständler

In Deutschland zahlen Unternehmen etwa 30 Prozent Steuern auf ihre Gewinne. Aber auch in anderen Fällen hält der Fiskus seine Hand auf. Wer zahlt wofür wie viele Abgaben? Eine Übersicht über die relevantesten Steuern für Unternehmer.

Etwa 40 verschiedene Steuerarten kennen die deutschen Finanzämter. Manche von ihnen sind sehr alt, andere wie die Luftverkehrssteuer gibt es erst seit einigen Jahren. Manche Abgaben betreffen vor allem Privatpersonen wie die Tabak- oder die Kirchensteuer. Andere wiederum richten sich ausschließlich an Firmen. Das sind die zehn wichtigsten Unternehmenssteuern.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, die den Gewerbeertrag eines Unternehmens besteuert. Dieser kann, muss aber nicht, identisch mit dem Gewinn des Betriebs sein. Das liegt daran, dass Komponenten wie Rentenzahlungen oder Ausschüttungen an die Gesellschafter für die Berechnung des Gewinns abgezogen werden, bei der Ermittlung des Gewerbeertrags aber nicht – zumindest teilweise. 3,5 Prozent des Gewerbeertrags bilden den Gewerbesteuermessbetrag. Um letztendlich die Summe zu erhalten, die das Unternehmen an das Finanzamt zahlen muss, wird dieser Betrag noch mit dem sogenannten Hebesatz multipliziert. 

Da die Einnahmen der Gewerbesteuer an die Gemeinde fließen, in denen das Unternehmen seinen Sitz hat, legt jede Kommune ihren Hebesatz individuell fest. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Satz mit durchschnittlich 309 Prozent am niedrigsten, während die Unternehmen in Nordrhein-Westfalen mit 428 Prozent am tiefsten in die Tasche greifen müssen. Ein Satz von beispielsweise 428 Prozent bedeutet, dass der Betrieb seinen Steuermessbetrag mit dem Faktor 4,28 multiplizieren muss, um die anfallende Gewerbesteuer zu berechnen. Hat ein Unternehmen mehrere Standorte, muss es seine Steuerzahlungen aufteilen. Die genaue Aufteilung legt das Finanzamt in einem Zerlegungsbescheid fest.

Unternehmen müssen bei der Gewerbesteuer in Vorleistung treten. Die Gewerbesteuervorauszahlungen erfolgen quartalsweise jeweils zur Mitte des Quartals, also am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und am 15. November.

Körperschaftssteuer

Die Körperschaftssteuer wird auf den in der Steuerbilanz ermittelten Gewinn erhoben. Sie ist damit das Gegenstück zur Einkommenssteuer bei natürlichen Personen. Der Steuersatz liegt einheitlich bei 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Zahlen müssen diese Steuer alle juristischen Personen, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in Deutschland haben. Ausgenommen von der Körperschaftssteuer sind unter anderem Berufsverbände und politische Parteien.

Da die Körperschaftssteuer nur bei Gewinnen fällig wird, müssen Unternehmen mit Verlusten diese nicht zahlen. Allerdings gilt, dass einige Positionen wie verdeckte Gewinnausschüttungen die Steuerlast nicht senken dürfen. Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt dann vor, wann das Unternehmen mit einem seiner Gesellschafter einen Vertrag abschließt, den es so mit einem Dritten nicht abgeschlossen hätte. Also beispielsweise die Zahlung von unüblich hohen Mieten für die betriebliche Nutzung einer Immobilie des Gesellschafters. 

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag ist eine zusätzliche Abgabe auf die  Körperschaftsteuer in Höhe von 5,5 % des Steuerbetrages. Dadurch liegt die effektive Belastung durch die Körperschaftsteuer sogar bei 15,825 Prozent.

Umsatzsteuer

Fast sämtliche Unternehmen in Deutschland sind umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuer beträgt in der Regel 19 Prozent. Bei beispielsweise Lebensmitteln oder Büchern gilt hingegen ein verminderter Steuersatz von sieben Prozent. 

Unternehmen können bereits bezahlte Umsatzsteuer teilweise – etwa beim Kauf von Rohstoffen – als Vorsteuer bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung gegenüber dem Finanzamt abziehen. Diese Voranmeldung müssen Unternehmen ihrem Finanzamt regelmäßig übermitteln. Anhand der Zahlen stellen die Beamten dann fest, ob eine Rückzahlung oder eine Nachzahlung fällig wird. Wie häufig eine Voranmeldung erfolgt, hängt von der Höhe der im Vorjahr gezahlten Umsatzsteuer ab. Möglich sind jährliche, quartalsweise oder monatliche Prüfungen.

In der Regel müssen Unternehmen die Voranmeldung bis spätestens zum zehnten Tag des Folgezeitraums beim Finanzamt einreichen. Firmen können aber eine Dauerfristverlängerung von einem Monat beantragen.  

Lohnsteuer

Hierbei werden die Unternehmen zum sogenannten Erfüllungsgehilfen der Finanzämter. Die Betriebe müssen den Lohnsteuerbetrag ihrer Mitarbeiter einbehalten und an die zuständigen Finanzämter überweisen. Auch wenn es sich um die Steuern ihrer Angestellten handelt, sollten sich Arbeitgeber mit dem Thema beschäftigen, damit sie auch die richtigen Beträge einbehalten. Geschieht das nicht, kann das Unternehmen unter Umständen für fehlende Steuerzahlungen haftbar sein. Bekommt ein Arbeitnehmer etwa zu viel Geld bei der Einkommenssteuererklärung zurück, da der Arbeitgeber falsche Angaben gemacht hat, und kann der Arbeitnehmer das Geld später nicht mehr an das Finanzamt zurückzahlen, haftet der Arbeitgeber für die fehlende Summe.  

Erbschaftssteuer

Auch bei vererbten Betriebsvermögen werden Steuern fällig. Der Steuersatz hängt von der Höhe des vererbten Vermögens ab und beträgt maximal 30 Prozent. Um die Übernahme und Fortführung von Unternehmen zu fördern, hat der Gesetzgeber zwei Optionen geschaffen, mit denen die Erben ihre Steuerlast deutlich reduzieren oder sogar auf null senken können: die Regelverschonung und die Verschonungsoption

Wählt der Erbe für die Unternehmensnachfolge die Regelverschonung, sind 85 Prozent des vererbten Betriebsvermögens steuerfrei. Die Regelverschonung ist dann möglich, wenn die Erben das Unternehmen mindestens fünf Jahre lang fortführen, in diesem Zeitraum das Vierfache an Löhnen auszahlen wie im Geschäftsjahr des Besteuerungszeitpunkts.

Bei der Verschonungsoption ist dagegen sogar das komplette vererbte Vermögen steuerfrei. Dafür gelten aber auch strengere Auflagen. Die Erben müssen das Unternehmen mindestens sieben Jahre halten, die siebenfache Lohnsumme in diesem Zeitraum auszahlen und das Verwaltungsvermögen darf maximal 20 Prozent ausmachen.

Wer eine der beiden Optionen wählt und die Anforderungen anschließend nicht erfüllt, etwa weil doch früher verkauft wird, muss die Steuern nachzahlen. Die Gründung einer Familienholding kann eine solche unangenehme Situation vermeiden. 

Grunderwerbssteuer

Kauft ein Unternehmen ein Grundstück oder eine Immobilie, muss es die Grunderwerbssteuer an die Bundesländer abführen, die diese teilweise an die Gemeinden weiterleiten. Grundsätzlich beträgt die Grunderwerbssteuer 3,5 Prozent, allerdings können die einzelnen Bundesländer die Höhe anpassen. Außerdem gilt: bei einem unbebauten Grundstück ist der Steuersatz niedriger als bei einem Grundstück mit fertig gebauter Gewerbeimmobilie. 

Grundsteuer

Während die Grunderwerbssteuer nur beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie fällig wird, muss ein Unternehmen die Grundsteuer in jedem Jahr bezahlen, in dem er Eigentümer des Grundstücks oder der Immobilie ist. Die Höhe richtet sich zum einen nach dem Wert des Besitzes und zum anderen nach dem jeweiligen Hebesatz, der von Region von Region unterschiedlich ist.

Kapitalertragssteuer

Erzielt ein Unternehmen mit seinen Geldanlagen Gewinne in Form von Zinsen und Renditen, muss es genauso wie Privatpersonen die Kapitalertragssteuer zahlen. Diese beträgt einheitlich 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Für Körperschaften gelten Ausnahmen. 

Einfuhrumsatzsteuer

Importiert ein Unternehmen Waren aus einem nicht EU-Staat, die dort bei der Ausfuhr nicht besteuert wurden, wird in Deutschland die Einfuhrumsatzsteuer fällig. Diese orientiert sich an der Umsatzsteuer. Demnach liegt der Satz für die Einfuhrumsatzsteuer je nach Produkt bei 19 oder 7 Prozent. Wie viel Geld der Importeur zahlen muss, hängt unter anderem davon ab, wie hoch der Zollwert der Ware ist, welche Zölle gezahlt werden mussten und wie hoch die Beförderungskosten für den Import sind. 

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