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Recht und Steuern > Unternehmenssteuern

Diese Abgabefristen für die Steuererklärung gelten 2019

Auch wenn die Umsatzsteuer eigentlich eine Jahressteuer ist, müssen Unternehmen regelmäßig Vorauszahlungen an das Finanzamt leisten. An diese Termine müssen sich Mittelständler halten – ein Überblick.

Seit diesem Jahr haben Unternehmen für die Erklärungen zur Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer mehr Zeit. Im Gegenzug wird eine verspätete Steuererklärung vom Finanzamt aber auch härter bestraft. Diese Fristen für 2019 sollten Firmen bei den Unternehmenssteuern nicht aus dem Auge verlieren.

Steuertermine im Überblick

 

10. Januar, 11. Februar, 11. März, 10. April 2019, 10. Mai, 11. Juni, 10. Juli, 12. August, 10. September, 10. Oktober, 11. November, 10. Dezember 2019, 10. Januar 2020: Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung


10. April: Abgabetermin für die vierteljährige Umsatzsteuervoranmeldung ohne Dauerfristverlängerung

 
10. Mai: Abgabetermin für die vierteljährige Umsatzsteuervoranmeldung mit Dauerfristverlängerung

 
10. Juli: Abgabetermin für die vierteljährige Umsatzsteuervoranmeldung ohne Dauerfristverlängerung

 
12. August: Abgabetermin für die vierteljährige Umsatzsteuervoranmeldung mit Dauerfristverlängerung


10. September: Abgabetermin für die vierteljährige Umsatzsteuervoranmeldung ohne Dauerfristverlängerung 

 
11. November: Abgabetermin für die vierteljährige Umsatzsteuervoranmeldung mit Dauerfristverlängerung
  

10. Februar 2020: Abgabetermin für die vierteljährige Umsatzsteuervoranmeldung mit Dauerfristverlängerung

 
28. Februar 2020: Abgabetermin der Steuererklärung des beauftragten Steuerberaters

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