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Recht und Steuern > Unternehmenssteuern

Eine Holding spart Erbschaftssteuern und bereitet die Nachfolge vor

Wer nicht aufpasst, zahlt Steuern in Millionenhöhe, wenn er die elterliche Firma erbt. Wie Unternehmer richtig mit dem Thema Erbschaftssteuer umgehen, erklärt der Steuerberater Paul Forst im Interview.

Gelten beim Vererben von Betriebsvermögen dieselben Freibeträge wie bei Privatvermögen?

Zunächst einmal ja. Allgemein gilt, dass beispielsweise Kinder 400.000 Euro steuerfrei erben können und Ehepartner 500.000 Euro. Was für das Vererben der elterlichen Familienhaushälfte häufig ausreicht, ist beim Erbe eines mittelständischen Unternehmens natürlich meist zu wenig. Der Staat möchte aber die Fortführung von Unternehmen und damit die Unternehmensnachfolge fördern. Daher ist es möglich, unter bestimmten Voraussetzungen die Steuerlast deutlich zu reduzieren oder gar Steuern komplett zu vermeiden.

Wie funktioniert das?

Die Erben haben zwei Möglichkeiten. Die Regelverschonung und die Verschonungsoption. Im ersten Fall sind 85 Prozent des Betriebsvermögens steuerfrei, bei der zweiten Option das gesamte Vermögen.

Welche Voraussetzungen müssen die Erben erfüllen, um von den Steuererleichterungen zu profitieren?

Die Regelverschonung ist dann möglich, wenn die Erben das Unternehmen mindestens fünf Jahre lang fortführen, in diesem Zeitraum das Vierfache an Löhnen auszahlen wie im Geschäftsjahr des Besteuerungszeitpunkts und das Vermögen des Unternehmens nicht zu mindestens 90 Prozent aus Verwaltungsvermögen besteht.

 

Für die Verschonungsoption gelten strengere Auflagen. Die Erben müssen das Unternehmen mindestens sieben Jahre halten, die siebenfache Lohnsumme in diesem Zeitraum auszahlen und das Verwaltungsvermögen darf maximal 20 Prozent ausmachen.

 

Wer eine der beiden Optionen wählt und die Anforderungen anschließend nicht erfüllt, etwa weil doch früher verkauft wird, muss die Steuern nachzahlen. Die Gründung einer Familienholding kann eine solche unangenehme Situation vermeiden.

 

Weshalb?

Hier ist es möglich, den Nachkommen das Familienvermögen Schritt für Schritt unter Ausnutzung der Freibeträge frühzeitig, bevor überhaupt ein Gedanke an eine mögliche spätere Veräußerung aufkommt, zu übertragen. Es fallen dann keine Unternehmenssteuern an. Dieser schrittweise Prozess hat auch den Vorteil, dass die Erben langsam an das Unternehmen herangeführt werden können. Das erleichtert für beiden Seiten – den bisherigen Inhaber und den Nachfolger – die Übergabe.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Gründung der Holding?

Viele Unternehmer beschäftigen sich zu spät mit ihrer Nachfolge. Eine Familienholding sollte nicht erst ins Leben gerufen werden, wenn der Abschied des Inhabers und die Nachfolge unmittelbar bevorstehen. Ein guter Zeitpunkt ist, wenn die eigenen Kinder selbst erste Erfahrungen im Berufsleben gesammelt haben. Dann können sie mit der Zeit immer mehr Anteile der Holding übertragen bekommen, bevor sie den Betrieb irgendwann übernehmen.

Wenn der Unternehmer die Holding so früh ins Leben ruft, kann es schnell mal passieren, dass die Kinder mit der Zeit feststellen, dass sie beruflich doch etwas anderes vorhaben als die familieneigene Firma zu übernehmen.

Das kann natürlich vorkommen, ist aber auch kein Problem. Das Gute an einer Familienholding ist, dass sie sich auch für eine externe Nachfolgelösung eignet. In diesem Fall wird im Unternehmen etwa ein Manager eingestellt, der die Geschäftsführung übernimmt. Die Erben können über die Holding weiter Inhaber der Firma bleiben, um die sich dann der externe Manager kümmert. Üblich ist es, dass der Manager Anteile an der Holding erwirbt. So profitiert er direkt davon, wenn er gute Arbeit leistet: dann werden nämlich auch seine Anteile wertvoller. Neben dem Nachfolgeaspekt hat eine Holding zudem noch einen weiteren Vorteil. 

Welchen?

Unternehmerische Tätigkeit ist immer auch riskant. Wenn ein Großkunde seine Rechnungen nicht zahlt oder die Nachfrage für das wichtigste Produkt einbricht, kann ein Unternehmen schneller als gedacht insolvent werden. Um zu verhindern, dass in solchen Fällen das gesamte Vermögen verloren ist, sollten Unternehmen nicht benötigtes Kapital aus der Firma entnehmen. Schüttet es das Geld an die Gesellschafter aus, werden Steuern in Höhe von etwa 25 Prozent fällig. Eine Übertragung an die Familienholding ist hingegen steuerfrei. Auch so ist das Kapital vor einer Insolvenz geschützt.

Gibt es eine Mindestgröße, die ein Unternehmen haben sollte, damit sich eine Familienholding lohnt?

Die Gründung der Holding ist schon mit Arbeit verbunden und da das Thema steuerlich komplex ist, kommen Unternehmer nicht um eine steuerliche Beratung herum. Diese kostet natürlich auch Geld. Daher ist eine Holding nicht für Kleinstbetriebe mit einem Umsatz von weniger als einer Million Euro pro Jahr geeignet. Für größere Unternehmen lässt sich eine Ausgestaltung finden, die zur jeweiligen Unternehmensgröße passt. Der Aufwand dafür bewegt sich alles in allem im vertretbaren Rahmen.  

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