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Recht und Steuern > Studie

Hohe Steuern belasten deutsche Unternehmen

Die Steuersätze in Deutschland liegen über dem OECD-Durchschnitt. Darunter leiden mittelständische Betriebe mit Auslandsgeschäften. Wissenschaftler fürchten Nachteile bei deren internationaler Wettbewerbsfähigkeit.

„Deutschland ist ein Hochsteuerland für Unternehmen“, bilanzieren Wissenschaftler des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in einer aktuellen Studie im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen. Während andere Staaten wie die USA, Belgien oder die Schweiz Steuersenkungen für Unternehmen planten ober bereits umgesetzt hätten, steige in Deutschland seit der Steuerreform des Jahres 2008 die Belastung für Unternehmen stetig, wenn auch nur leicht an. Der nominale Steuersatz liegt mit rund 30 Prozent fast zehn Prozentpunkte über dem der USA und dem EU-Durchschnitt.

Nach Ansicht der ZEW-Wissenschaftler belastet dies vor allem deutsche Betriebe, die sich im Wettbewerb mit internationaler Konkurrenz befinden. Durch die höheren Steuersätze sei deren Gewinnspanne niedriger als bei beispielsweise amerikanischen Unternehmen. Daher drohe eine „sinkende internationale Wettbewerbsfähigkeit“.

Übers Ziel hinaus geschossen

Des weiteren warnen die Studienmacher, dass die „Übererfüllung“ internationaler Anforderungen zur Bekämpfung von Steuerschlupflöchern „zu Wettbewerbs- und Standortnachteilen kommen“ kann. Als Beispiel führen sie die eingeführte „Lizenzschranke“ an, die verhindern soll, dass Unternehmen Patente in Steueroasen verschieben. Die Schwelle, ab der die steuerliche Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben für internationale Lizenzzahlungen nur noch eingeschränkt gilt, ist in Deutschland besonders niedrig.

Das ZEW empfiehlt daher eine Steuerreform. „In Anbetracht des zunehmenden Wettbewerbsdrucks besteht wachsender Handlungsbedarf, die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Unternehmenssteuersystems zu stärken und der Verlagerung von Realinvestitionen entgegenzuwirken“, fordern die Autoren der Studie.  

Anmerkung: In einer früheren Version war im dritten Absatz eine missverständliche Formulierung Zitatzuschreibung enthalten.

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