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Recht und Steuern > Aufträge von Stadt und Land

Öffentliche Beschaffung: Das sind die wichtigsten Vergabeplattformen

Öffentliche Bau- und Beschaffungsaufträge müssen meist öffentlich ausgeschrieben werden. Doch je nach Auftraggeber und Größe an unterschiedlichen Stellen. Wir haben die wichtigsten Datenbanken gesammelt.

Grundsätzlich müssen Kommunen und Länder, der Bund sowie Zweckverbände und Versorgungsunternehmen Aufträge öffentlich ausschreiben. Lediglich sehr kleine Projekte dürfen in der Freihandvergabe, also ohne Ausschreibung, vergeben werden. Wo hier die Grenzen liegen, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland mitunter erheblich.

Ab einer bestimmten Schwelle müssen Projekte sogar europaweit ausgeschrieben werden. Die Grenzwerte liegen derzeit zwischen 144.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von obersten und oberen Bundesbehörden und 5,548 Millionen Euro für Bauaufträge. Im Bereich Trinkwasser, Energie, Verkehr sowie Verteidigung und Sicherheit liegt die Grenze bei 443.000 Euro, bei sonstigen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen bei 221.000 Euro.

Bau-, Beschaffungs- und Dienstleistungsaufträge unterhalb dieser Werte müssen möglicherweise ebenfalls öffentlich ausgeschrieben werden, je nach Vergaberecht, das in den einzelnen Bundesländern gilt. Sie finden sich in entsprechenden deutschen Vergabedatenbanken.

Die wichtigsten Vergabeplattformen

Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche privatwirtschaftlich betriebene Vergabedatenbankenunter anderem Vergabe24.

Der Artikel wurde ursprünglich am 4. November 2016 veröffentlicht und zuletzt am 25. Februar 2021 überprüft und aktualisiert.

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