Beitrag teilen

Link in die Zwischenablage kopieren

Link kopieren
Suchfunktion schließen
Recht und Steuern > Arbeitsrecht

Wann kann der Arbeitgeber den Betriebsrat auflösen lassen?

Auch der Betriebsrat eines Unternehmens muss sich an Gesetze halten. Je nach Verstoß kann der Arbeitgeber eine Auflösung des Gremiums durchsetzen.

Beschließt der Betriebsrat, die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber oder einem vom Arbeitgeber benannten Personalleiter zu verweigern, und setzt dies über einen längeren Zeitraum in die Tat um, kann der Betriebsrat auf Antrag des Arbeitgebers vom Gericht aufgelöst werden. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entschieden (Beschluss vom 23. Juni 2020, Az. 14 TaBV 75/19).

Im vorliegenden Fall hatte der Betriebsrat förmlich beschlossen, die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgebervertreter zu beenden. Aufforderungen des Arbeitgebers, die Zusammenarbeit wieder aufzunehmen, blieben erfolglos. Nachdem eine Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat deswegen praktisch nicht mehr möglich war, sah sich der Arbeitgeber gezwungen, die Auflösung des Betriebsrats zu beantragen.

Die Richter des LAG gaben dem Arbeitgeber recht: Die Auflösung des Betriebsrats stelle zwar einen schwerwiegenden Eingriff in dessen Rechte dar und sei nur bei Vorliegen sehr hoher Voraussetzungen möglich. Diese seien im vorliegenden Fall aber erfüllt. Die beharrliche Weigerung des Betriebsrats, mit dem Personalleiter zusammenzuarbeiten, wertete das LAG als offensichtlich erheblichen und schwerwiegenden Pflichtenverstoß.

Da Arbeitgeber und Betriebsrat zur vertrauensvollen Zusammenarbeit gesetzlich verpflichtet seien, darf der Betriebsrat die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgebervertreter nicht einfach einstellen, sondern muss dafür die Möglichkeiten des Betriebsverfassungsrecht nutzen. 

Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Zirngibl Rechtsanwälte.

Ähnliche Artikel