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Recht und Steuern > Insolvenzrecht

Zahlungsunfähige und überschuldete Unternehmen müssen jetzt handeln

In wenigen Tagen läuft die bisherige Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ab. Was wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen nun zeitnah erledigen müssen, erklärt Michael Hermanns, Wirtschaftsprüfer und Partner bei Buth & Hermanns im Interview.

Unternehmen, die wegen der Corona-Krise zahlungsunfähig sind, müssen ab dem 1. Oktober wieder Insolvenz anmelden. Dies hat die Bundesregierung Anfang September beschlossen. Was müssen zahlungsunfähige Firmen jetzt tun, bevor die Frist ausläuft?

Unternehmen, die derzeit zahlungsunfähig sind, müssen als Erstes ihre Liquiditätsplanung genau prüfen und schauen, ob sie es schaffen können, bis zum 1. Oktober wieder zahlungsfähig zu sein. In der Praxis dürfte das den wenigsten Firmen gelingen. Wer absehen kann, dass die Zahlungsunfähigkeit bestehen bleibt, hat bereits jetzt Insolvenz anzumelden und nicht erst im Laufe des Oktobers.

Weshalb bereits jetzt? Noch gilt die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht.

Ein Insolvenzantrag muss spätestens drei Wochen, nachdem der Insolvenzgrund eingetreten ist, gestellt werden. Die Zahlungsunfähigkeit liegt bei vielen Firmen bedingt durch die Folgen der Corona-Pandemie jedoch schon einige Wochen oder sogar Monate vor. Daher gibt es Juristen, die die Ansicht vertreten, dass es ab dem 1. Oktober keine 21-Tage-Frist mehr gibt, sondern Unternehmen bereits an diesem Tag die Insolvenz angemeldet haben müssen. Um auf Nummer sicher zu gehen, rate ich daher Unternehmen, die zahlungsunfähig sind und bleiben, bereits jetzt die Insolvenz anzumelden.

 

Welche Konsequenzen könnte es haben, wenn ein Unternehmen erst Mitte Oktober Insolvenz anmeldet?

Zum einen könnte dann Insolvenzverschleppung vorliegen, und zum anderen besteht möglicherweise der Straftatbestand des Eingehungsbetruges von Seiten der Geschäftsführung. Wenn die Unternehmensführung weiß, dass die Firma Rechnungen nicht wird bezahlen können, und dennoch neue Geschäfte abschließt, macht sie sich strafbar.

 

Überschuldete Unternehmen haben etwas mehr Zeit von der Bundesregierung bekommen. Hier bleibt die Insolvenzantragspflicht bis Ende des Jahres ausgesetzt. Wie können und sollten überschuldete Unternehmen diese Zeit nutzen?

Überschuldete Firmen sollten sich jetzt um eine Fortbestehensprognose kümmern. Diese Prognose bescheinigt, dass das Unternehmen voraussichtlich trotz aktueller Überschuldung auch in Zukunft fortbestehen wird und seine Gläubiger bedienen kann, etwa weil sich die Umsätze wieder erholen oder es der Firma gelingt, ihr Geschäftsmodell in der Krise erfolgreich anzupassen. Solange es diese positive Fortbestehensprognose gibt, muss die Unternehmensführung keinen Insolvenzantrag stellen – auch im kommenden Jahr nicht, wenn der zugrunde liegende Unternehmensplan eingehalten wird.

Wie bekommen Unternehmen eine solche Fortbestehensprognose?

Dafür müssen Sie, beispielsweise unterstützt durch einen Wirtschaftsprüfer, darlegen können, dass das Geschäftsmodell funktioniert, es einen schlüssigen Geschäftsplan für die Zukunft gibt und das Unternehmen aller Voraussicht nach in der Lage sein wird, fällige Verbindlichkeiten im laufenden und im nächsten Geschäftsjahr zu erfüllen.

Von der Insolvenzantragspflicht befreit waren und sind nur Unternehmen, die wegen Corona in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind. Müssen Unternehmen, die demnächst Insolvenz anmelden, beweisen, dass sie bislang von der Antragspflicht befreit waren?

Nein, der Insolvenzverwalter müsste zunächst darlegen, dass Corona gar nicht die Ursache für die Insolvenz war. Sollte er aber fälschlicherweise zu diesem Schluss kommen, ist es für das Unternehmen wichtig, dass es dokumentieren kann, dass doch Corona der Grund für die Pleite war, frei nach dem Motto „not documented, not done“. Dies ist im Nachhinein oft nicht so einfach. Daher kann ich nur raten, alle Vorgänge, wie etwa stornierte Aufträge, immer zeitnah schriftlich und mit Datum zu dokumentieren. Das gilt nicht nur für Unternehmen, die demnächst insolvent sind.

Das Wort „Insolvenzwelle“ macht derzeit in Medien immer wieder die Runde. Rechnen auch Sie damit, dass es ab Oktober zu zahlreichen Firmenpleiten kommt?

Ich gehe nicht davon aus, dass es im Oktober sofort zu einem großen Anstieg bei den Insolvenzen kommen wird. Eine größere Anzahl an Firmenpleiten im Laufe der kommenden Monate lässt sich wahrscheinlich nicht vermeiden. Schließlich hat Corona eine der größten Wirtschaftskrisen der Geschichte ausgelöst. Da ist es nur normal, dass nicht alle Unternehmen diese Krise überstehen werden. Für die Volkswirtschaft ist es auch wichtig – so hart es für den einzelnen Betroffenen sein mag –, dass wirtschaftlich nicht überlebensfähige Firmen vom Markt verschwinden. Geschieht dies nicht, besteht die Gefahr, dass eine eigentlich insolvente Firma ihre Gläubiger ebenfalls in eine finanzielle Schieflage bringt, sobald die Verbindlichkeiten reihenweise ausfallen. Daher ist es richtig, dass der Gesetzgeber das Insolvenzrecht wieder Stück für Stück normalisiert.

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