Minijob heißt nicht auch Minilohn – BAG bestätigt Lohngleichheit für Teilzeitkräfte
Gleiche Arbeit, gleicher Lohn. Ein Rettungsdienst ließ das für seine festangestellten und aushilfsweise eingesetzten Rettungskräfte so nicht gelten.…
Gleiche Arbeit, gleicher Lohn. Ein Rettungsdienst ließ das für seine festangestellten und aushilfsweise eingesetzten Rettungskräfte so nicht gelten. Zu Unrecht, wie das Bundesarbeitsgericht entschied: Auch wer in geringfügiger Teilzeit die gleiche Arbeit leistet wie eine Vollzeitkraft, hat Anspruch auf den gleichen Stundenlohn.