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Technologie > Datenschutz-Grundverordnung und die Folgen

„Bei personenbezogenen Daten ist jetzt mehr Vorsicht geboten“

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sorgt für Unruhe bei den Unternehmen. Dabei seien die Änderungen überschaubar, sagt Helga Block, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen.

Frau Block, wie gut haben die Unternehmen die DSGVO umgesetzt?
Das ist ganz unterschiedlich. Große Unternehmen waren auch schon davor gut beim Datenschutz aufgestellt. Die notwendigen Anpassungen erfolgten meist rechtzeitig. Vielen kleineren Unternehmen wurde hingegen wohl erst vor kurzem klar, dass sie etwas tun müssen. Das betrifft häufig Themen, wie die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, die eigene Dokumentation oder die Vertragslage bei der Vergabe an einen externen Vertragspartner.

Haben die KMU die Einführung der DSGVO unterschätzt?
Manche Unternehmen haben so getan, als sei jetzt plötzlich alles neu. Das ist aber gar nicht der Fall. Wer sich vorher schon vorschriftsmäßig um die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes gekümmert hat, musste für die Einführung der DSGVO gar nicht mehr so viel anpassen.

Viele sind das Thema erst auf den letzten Drücker angegangen. Wie ist das zu erklären?
Es ist immer die Frage, woher die Informationen über Rechtsänderungen kommen. Wir haben schon lange vor dem Inkrafttreten darauf aufmerksam gemacht. Auch Wirtschaftsverbände, EU-Gremien, Bundes- und Landesregierung sowie die Medien haben vor allem in den vergangenen Monaten verstärkt informiert. Dennoch wurden viele Unternehmen offensichtlich nicht erreicht, oder sie haben es ignoriert. Jetzt löst die Sorge um Abmahnungen und Geldbußen bei manchen Unternehmen regelrecht Panik aus. 

Haben sie die zu Recht?
Als Aufsichtsbehörde in NRW ist unser Ziel, dass die Unternehmen rechtskonform handeln. Dafür reicht manchmal schon eine Beratung aus. Geldbußen sind nicht das erste Mittel der Wahl, sondern das letzte, wenn unser Rat nicht befolgt wird oder wenn es um einen erheblichen Datenschutzverstoß geht. Beim Umgang mit personenbezogenen Daten ist jetzt mehr Vorsicht geboten – aber es besteht kein Grund zur Panik für Unternehmen.

Wo sehen Sie bei der Umsetzung die größten Herausforderungen?
Vielen Unternehmen bereitet es Schwierigkeiten, dass manches in der DSGVO im Einzelnen nicht klar und detailliert geregelt ist. Dafür muss sich erst noch eine gemeinsame europäische Rechtspraxis entwickeln. Dennoch müssen sich die Firmen auf die wichtigsten Anforderungen einstellen.

Welche sind das?
Personen werden häufiger ihr Recht auf Auskunft in Anspruch nehmen. Wenn Unternehmen Daten erheben, müssen sie auch in der Lage sein, auf Anfrage direkt und ausführlich zu informieren.


Dieser Text gehört zu einem Thema aus der Markt-und-Mittelstand-Ausgabe 07-08/2018. Hier können Sie das Heft bestellen und „Markt und Mittelstand“ abonnieren.

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