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Technologie > Rainer Downar im Interview

„Durch die DSGVO ändert sich erst mal wenig“

Wer Daten aus dem Internet der Dinge intelligent auswertet, kann Prozesse für Anwender optimieren, rät Rainer Downar von Sage. Was die EU-Datenschutzgrundverordnung für Unternehmen bedeutet und wo die ERP-Branche hinsteuert, verrät er im Interview.

Herr Downar, welche Entwicklungen auf dem ERP-Markt werden 2018 mittelständische Unternehmen am meisten bewegen?
Es geht vor allem um die Digitalisierung von Prozessen. ERP-Prozesse lassen sich flexibel und skalierbar durch IT unterstützen – und zwar zu vertretbaren Kosten. Deshalb setzt sich der Trend zu Lösungen aus der Cloud fort. Es handelt sich um einen globalen Megatrend. Immer mehr Unternehmen, auch und gerade im Mittelstand, erkennen, dass Software-as-a-Service eine Chance ist. 

Wie folgen Ihre Kunden dieser Entwicklung?
Wir stellen fest, dass unsere Bestandskunden meist nicht komplett in die Cloud wechseln – oft aus Sorge um ihre sensiblen Daten. Einen sanften Einstieg in die Cloud bieten „Connected Cloud Services“. Dabei handelt es sich um einzelne Cloud-Services und -Funktionen, die in bestehende ERP-Systeme eingebunden werden. Reine Cloud-Lösungen werden eher von Neukunden bevorzugt. 

Mehr Artikel zum Thema Digitalisierung finden Sie auf unserer Themenseite.

Welche Trends erwarten Sie für den deutschen ERP-Markt?
Zum Trend von ERP-Lösungen aus der Cloud gesellt sich ein verstärkter Fokus der Unternehmen auf die Customer-Experience. Um bei Kunden einheitliche positive Erfahrungen zu erzeugen, werden für die Kundenbeziehungen immer ausgereiftere Werkzeuge in den Bereichen Mobile IT, Social und Analytics eingesetzt. Eine wichtige Rolle spielt dabei das Internet der Dinge: Eine sprunghaft steigende Anzahl von vernetzten Geräten macht ständig neue Kundendaten verfügbar. Wer diese Daten mit intelligenten Analyseverfahren auswertet, kann daraus einen optimalen End-to-End-Prozess für Anwender entwickeln.

Bei ERP geht es ja auch um rechtliche Trends wie die Änderung des Datenschutzrechts. Welche Auswirkungen hat dies auf ERP-Anwender?
Für die Unternehmen in Deutschland ändert sich durch die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erst mal wenig. Die meisten Regelungen der DSGVO sind bereits Bestandteil des Bundesdatenschutzgesetzes und damit seit Jahrzehnten geübte Praxis. Beispiele sind der betriebliche Datenschutzbeauftragte, das Auskunftsrecht von Betroffenen oder der Anspruch auf Datenlöschung.

Aber was hat es denn mit den Änderungen in der DSGVO auf sich?
Da sehe ich drei Bereiche: Eine Auswirkung für ERP-Anwender ist das gestiegene Risiko der Geschäftstätigkeit durch die DSGVO. Das liegt an den um ein Vielfaches höheren Strafen, beispielsweise statt 300.000 Euro nun 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Umsatzes – je nachdem, was höher ist.
Eine zweite Auswirkung ist, dass Unternehmen nun sehr klar definierte Fristen im Datenschutz einhalten müssen. Bei einem Datenschutzverstoß sind es maximal 72 Stunden, bis die Meldung bei der zuständigen Behörde eingegangen sein muss – egal, ob man dann schon weiß, was tatsächlich passiert ist und welche Dimension ein Verstoß tatsächlich hat. Bei Anfragen zur Datenauskunft hat man künftig nur noch einen Monat Zeit, um die Antwort an die Person zu liefern.
Als dritte Auswirkung sind die zusätzlichen Kontroll- und Dokumentationspflichten zu nennen, die den Unternehmen nun auferlegt werden. Die DSGVO orientiert sich am aktuellen Stand der Technik und verlangt, dass der Datenschutz künftig „by Design“ und „by Default“ berücksichtigt wird. Das könnte dazu führen, dass die Unternehmen ältere IT-Verfahren künftig nicht mehr sicher betreiben können und gezwungen sind, auf aktuellere Software umzustellen. 

Welche Veränderungen werden sich bei den Anbietern in Ihrem Markt einstellen?
Die Softwareanbieter werden ihre Cloud-Angebote weiter ausbauen und in diesem Zusammenhang eine weitere Ausrichtung des Geschäftsmodells auf Abonnements statt Lizenzverkauf anstreben. In diesem Zusammenhang werden zusätzliche Investitionen in die Customer-Experience und die Produktqualität fließen, denn im Cloud-Geschäft ist der Wettbewerb um Neukunden und die Kundenbindung noch viel härter als im klassischen Lizenzgeschäft, wo sich der Kunde durch oftmals hohe einmalige Investitionen „eingekauft“ hat und ein Softwarewechsel deutlich teurer ist.


Welche Innovationen sind 2018 im ERP-Markt zu erwarten?
Innovative Technologien zur Vereinfachung des Dialogs mit den Kunden, Service- oder Außendienstmitarbeitern sind zum Beispiel Chatbots. Bei unserem Chatbot „Pegg“ handelt es sich um eine dialogbasierte Benutzerschnittstelle, die die Fähigkeit für eine natürlich-sprachliche Befehlseingabe hat. Dadurch wird die Bedienung von Softwareprogrammen etwa in der Buchhaltung oder der Reiseabrechnung so einfach wie die Kommunikation per Whatsapp oder Facebook-Messenger. Schon heute können Chatbots Termine planen und Reisebuchungen vornehmen. Bald werden sie Aufträge erfassen, Buchhaltungsbelege aufnehmen, verarbeiten und archivieren, Wartungsaufgaben begleiten oder Kundeninformationen bereitstellen. In der Fertigung werden Technologien wie der 3-D-Druck und die Robotik 2018 große Fortschritte machen. Dabei sind mittelständische Unternehmen sowohl Nutznießer als auch Treiber der Entwicklung.


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