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Technologie > Fuhrparkmanagement

Fuhrpark: Wie sich Elektroautos in die Flotte integrieren lassen

Der Staat subventioniert die Nutzung von Elektroautos für den Fuhrpark mit Fördermitteln und Steuervorteilen. Doch Arbeitgeber und die Fahrer der Fahrzeuge müssen dabei einige Punkte beachten.

Das Konjunkturpaket der Bundesregierung von Anfang Juni gegen die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie soll die Nachfrage nach Elektroautos in Gang bringen. So verdoppelt die Regierung die Kaufprämie für Elektroautos bis Ende 2021 von 3.000 auf 6.000 Euro. Rechnet man die Kürzung der Mehrwertsteuer um drei Prozentpunkte bis zum Jahresende hinzu, sinkt der Preis für Elektroautos, die durchschnittlich knapp 40.000 Euro kosten, um rund zehn Prozent. Auch winken steuerliche Vergünstigungen für E-Autos als Dienstwagen bei einem Kaufpreis von bis zu 60.000 Euro.

Der Plan der Politik könnte aufgehen: So rechnet die Unternehmensberatung Deloitte für dieses Jahr in Deutschland mit einem kräftigen Anstieg der Nachfrage um 40.000 auf bis zu 200.000 Elektro- und Hybridautos. Gleichzeitig wird der Absatz von Benzinern und Dieselautos – so die Prognose der Berater – unter den Vergleichswert des Vorjahres sinken. Bereits im ersten Halbjahr 2020 ging die Zahl der Pkw-Neuzulassungen hierzulande um knapp 35 Prozent auf 1,21 Millionen Pkw zurück. Noch heftiger erwischte es den europäischen Pkw-Markt bis Mai mit einem Minus von 43 Prozent. Auch der US-amerikanische (–23 Prozent) und der chinesische Markt (–27 Prozent) brachen ein.

Elektromobilität in der Dienstwagenflotte

Mit der aufgestockten Förderung des Kaufs von Elektrofahrzeugen kann in Deutschland die Wende weg von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren hin zu klimafreundlichen Alternativen schneller gelingen. Vor allem Fuhrparks sammeln bereits seit einiger Zeit Erfahrungen mit Elektrofahrzeugen in ihrer Flotte. So erreichten Firmenwagen laut dem VDA – Verband der Automobilindustrie im März 2020 bei den Elektro-Neuzulassungen einen Anteil von 53 Prozent, während ihr Anteil am Gesamtmarkt 38 Prozent betrug. Zugleich stiegen die Neuzulassungen von Elektro-Pkw im März mit 19.775 Fahrzeugen (+104 Prozent gegenüber Vorjahresmonat) auf einen neuen Höchstwert. Ihr Anteil an allen Pkw-Neuzulassungen kletterte in diesem Monat auf beachtliche 9,2 Prozent.

Somit wird bereits jeder elfte neu zugelassene Pkw in Deutschland – zumindest zu Teilen – elektrisch angetrieben. Treiber auf dem dynamischen Markt sind vor allem die Plug-in-Hybride (PHEV), deren Absatz sich im März auf 9.426 Einheiten mehr als verdreifachte. Batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) legten gleichzeitig um 56 Prozent auf 10.329 Einheiten zu. Zum Jahresbeginn 2020 fuhren insgesamt 239.517 Elektro-Pkw auf deutschen Straßen (+59 Prozent zum Vorjahr). Davon entfielen 57 Prozent auf BEV, der Rest zum großen Teil auf PHEV. Brennstoffzellenfahrzeuge spielen hingegen – zumindest bislang – noch kaum eine Rolle.

Offensichtlich stimulierte die bereits 2019 erweiterte steuerliche Förderung elektrisch angetriebener Dienstwagen die Nachfrage der Käufer. Der aufgestockte Umweltbonus als Förderinstrument verzeichnete mit 12.365 Anträgen (+119 Prozent) im März ebenfalls einen neuen Rekord. Doch Elektrofahrzeuge und die Elektromobilität in Unternehmensfuhrparks insgesamt stellen besondere Anforderungen an Fuhrparkleiter.

Fuhrparkmanagement von E-Autos

Wenn ein Arbeitgeber in einem Fuhrpark Elektrofahrzeuge als reguläre Dienstwagen oder im Rahmen einer Gehaltsumwandlung einführt, sollte er seine Car-Policy überprüfen und anpassen. Die speziellen Anforderungen hinsichtlich der Versteuerung und des Strombezugs lassen sich dabei integrieren. Wichtig ist darüber hinaus auch ein Haftungsausschluss des Unternehmens gegenüber dem Dienstwagenfahrer. Wird dies versäumt, könnte das Unternehmen im schlimmsten Fall für Brandursachen haftbar gemacht werden, die durch einen Kurzschluss entstehen. Dieser kann zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anwendung beim Tankvorgang an der heimischen Ladestation erfolgen.

Generell sind auch für Elektrofahrzeuge alle Full-Service-Module verfügbar, die Flottendienstleister für konventionelle Fahrzeuge bereits anbieten – also Finanzierung, Instandhaltung, Sommer- und Winterreifen, Versicherung, Rundfunkbeitrag sowie Unfallmanagement und Schadenservice. Es kann bei der Anbieterauswahl eines Dienstleistungspartners hilfreich sein, einen Servicepartner zu wählen, der auch international aktiv ist. Dank besserer und intensiverer staatlicher Förderbedingungen sind manche Länder bei der Elektromobilität Deutschland weit voraus. Erfahrungswerte aus dem internationalen E-Fuhrpark des Servicepartners können bei der Erstellung des individuellen E-Mobility-Konzepts hilfreich sein.

Ratgeber Dienstwagen- und Mobilitätsmanagement 2020

 

 

Herausgegeben von FRANKFURT BUSINESS MEDIA GmbH – Der F.A.Z.-Fachverlag und LeasePlan Deutschland GmbH 164 Seiten, 29,90 Euro ISBN 13-978-3-948353-00-1

 

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Fuhrparkverantwortliche sollten die Integration von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben in die eigene Flotte immer individuell betrachten. Dabei spielen das Einsatzgebiet der Fahrzeuge, die erforderliche Reichweite und die Versorgung durch Tankstellen, Ladestationen und Werkstätten eine wichtige Rolle. Eine detaillierte und auf den spezifischen Einzelfall abgestellte Bedarfsanalyse sollte daher am Anfang stehen. So lässt sich klären, welche Nutzergruppe das Elektrofahrzeug nutzen soll, wie häufig der Wagen zum Einsatz kommt und in welchem Radius das Auto voraussichtlich unterwegs sein wird. Hieraus wird ersichtlich, ob das gewünschte Fahrzeug den Reichweitenanforderungen genügt oder ob ein Hybridmodell mit einer größeren Reichweite sinnvoll ist.

Wo wird geladen?

Die Bedarfsanalyse ist dann besonders einfach durchzuführen, wenn das Elektrofahrzeug ausschließlich für Fahrten zwischen zwei Unternehmensstandorten vorgesehen ist. Erfordert die Nutzung eine Zwischenladung, hilft eine Umkreisanalyse dabei, den Abdeckungsgrad mit öffentlichen Ladesäulen zu überprüfen. Allerdings kann die Ladedauer bei einer Zwischenladung je nach Leistungsfähigkeit der Ladestelle stark variieren.Wenn das Elektrofahrzeug Mitarbeitern als Poolfahrzeug für unterschiedliche Strecken zur Verfügung stehen soll, ist die Recherche umfangreicher.

Steht die Bedarfsanalyse, braucht es die passende Ladeinfrastruktur für die Elektrofahrzeuge. Hier bieten sich drei Arten von Ladepunkten an: unterwegs, am Unternehmensstandort oder eben beim Fahrer zu Hause. Für jede Ladestation gilt, dass der Stationsbetreiber festlegen kann, welche Nutzergruppenan seiner Station laden dürfen. Einen aktuellen Überblick über die bekannte, öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur in Deutschland bietet die Bundesnetzagentur mit ihrer Ladesäulenkarte unter www.bundesnetzagentur.de.

Öffentliche Ladestationen sollen einen möglichst großen Nutzerkreis erreichen. Deshalb wenden sich die Betreiber an Roaminganbieter, die die unterschiedlichen Betreiber von Ladestationen zu Ladenetzen zusammenfassen. Roaminganbieter ermöglichen in ihrem Netzwerk einheitliche Tank- und Bezahlvorgänge. Sind Fahrer auf die Zwischenladung unterwegs angewiesen, sollten Fuhrparkleiter einen Roaminganbieter auswählen, der entweder eine möglichst große Netzabdeckung anbietet oder in dem Gebiet besonders stark ist, in dem die Fahrer voraussichtlich laden müssen.

Steuervorteile

Ein weiterer passender Ort für eine Ladestation ist natürlich das Unternehmensgelände. Dort sollten Betriebe keine Insellösungen schaffen, sondern ein ganzheitliches Konzept für die Ladeinfrastruktur verfolgen. Hierfür sind die Umgebungsbedingungen, die technischen Möglichkeiten der Fahrzeuge sowie die Ziele von Unternehmen und Flottenbetreibern zu berücksichtigen. Zu klären ist auch die Frage, wem die Ladepunkte zur Verfügung stehen sollen. Bei Mitarbeitern, die ein fahrerbezogenes Elektrofahrzeug als Dienstwagen nutzen, ist die Ladung im Rahmen der 1-Prozent-Versteuerung berücksichtigt. Laden hingegen Mitarbeiter kostenfrei an den Ladesäulen des Unternehmens, die ein privates Elektrofahrzeug besitzen, ist der geldwerte Vorteil steuerfrei.

Bei fahrerbezogenen E-Fahrzeugen sowie bei langen Ladedauern kommen Home-Ladestationen ins Spiel. Insbesondere bei Fahrern von Plug-in-Hybriden kann hiermit sichergestellt werden, dass die Potentiale der Elektromobilität auch tatsächlich genutzt werden. Erfahrungen von Plug-in-Hybriden in Fuhrparks zeigen, dass sich das Tankverhalten von Fahrern häufig zwischen zwei Extremen bewegt. Fahrer, für die sich ein Plug-in-Hybrid in der Car-Policy rechnet, fahren unterwegs eher an die Tankstelle als die Ladestation. So kann es sein, dass Fahrer in rund 80 Prozent der Fälle Otto- oder Dieselkraftstoff tanken. Dagegen nutzen Fahrer, die aus ökologischen Gründen solch ein Fahrzeug wählen, häufig von sich aus jede Lademöglichkeit, die sich ihnen bietet. Durch bequeme Home-Ladestationen kann der Anteil elektrischer Ladungen bei Plug-in-Hybriden so auf bis zu 80 Prozent ansteigen. Fuhrparkleiter können das Tankverhalten ihrer Plug-in-Hybrid-Fahrer durch Home-Ladestationen als Anreize maßgeblich beeinflussen.

Die Hoheit des Fahrers

Soll eine Lademöglichkeit beim Dienstwagennutzer zu Hause geschaffen werden, so ist die Hoheit des Fahrers über den Standort und die elektrische Infrastruktur Voraussetzung, etwa als Eigentümer eines Einfamilienhauses. Es empfiehlt sich, die betreffende Steckdose für den höheren Stromverbrauch umzurüsten. Große Bedeutung kommt auch der Abrechnung zwischen Unternehmen und Dienstwagenfahrer zu. Intelligente Abrechnungslösungen im Fuhrparkmanagement, zum Beispiel in Form einer Ladekarte nach dem Vorbild einer Tankkarte, können die Administration erleichtern.

Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer entweder kostenfrei oder vergünstigt eine Home-Ladestation zur Verfügung stellt, handelt es sich im Normalfall um einen geldwerten Vorteil. Der Gesetzgeber ermöglicht dem Arbeitgeber jedoch, die Lohnsteuer für diesen Vorteil pauschal mit 25 Prozent zu erheben. Diese Pauschalierung gilt auch für Zuschüsse des Arbeitgebers zum Erwerb einer Home-Ladestation. Bei dieser Regelung ist zu beachten, dass die Vorteile zusätzlich zum Barlohn gewährt werden müssen. Eine Umwandlung ist in diesem Fall nichtzulässig. Eine interessante Alternative zu einer Ladestation zu Hause kann eine mobile Ladeeinrichtung im Kofferraum sein. Wenn der Arbeitgeber sie dem Arbeitnehmer leihweise zur privaten Nutzung überlässt,ist das steuerfrei.

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