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Technologie > Gewerberaummiete

Gewerberaumfläche richtig berechnen

Bei der Erstellung von Mietverträgen für Gewerberaum stellt sich immer wieder die Frage, nach welcher Methode die Mietfläche berechnet werden soll. Es gibt verschiedene Methoden, die die Mietvertragsparteien unterschiedlich begünstigen oder benachteiligen.

Die Mietvertragsparteien sollten stärkeres Augenmerk auf die Definition der Mietflächen legen. Stellt sich während des laufenden Mietverhältnisses heraus, dass die tatsächliche Fläche der Gewerbeimmobilie von der vertraglichen Fläche abweicht, ist ein Streit oft unvermeidbar.

Eine allgemein anerkannte Berechnungsgrundlage gibt es nicht, obwohl die Größe der Mietfläche zu erheblichen Streitigkeiten zwischen den Mietvertragsparteien führen kann. Vorrangig wird bei der Gewerberaummiete noch die DIN 277 mit dem Titel „Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau“ zur Mietflächenbestimmung angewendet. Sofern diese Berechnungsmethode gewählt wird, sollte den Vertragsparteien bekannt sein, dass der schlichte Verweis im Mietvertrag auf die DIN 277 nicht ausreichend ist, da sie zunächst nur Grundflächen und Rauminhalte des Hochbaus systematisiert. Aus diesem Grund muss eine konkrete Fläche aus dem Regelwerk der DIN 277 als Mietfläche ausgewählt werden. In vielen Fällen entscheiden sich die Mietvertragsparteien für die sogenannte Brutto-oder Nettogrundfläche (BGF bzw. NGF) des Gebäudes. Die Differenz zwischen diesen beiden Grundflächen kann teilweise bis zu 25 Prozent betragen.

Leitfaden zur Berechnung der Gewerberaummiete

Um die Mietflächenberechnung in Gewerberaummietverträgen zu vereinheitlichen und eine Vergleichbarkeit mit anderen Objekten im In- und Ausland zu erreichen, hat die Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. (gif) Richtlinien zur Flächenberechnung entwickelt. Für die Gewerberaummiete sind zwei Richtlinien der gif (Stand 05.2012) interessant, die „Richtlinie zur Berechnung der Mietflächen für gewerblichen Raum (MF/G)“ und die „Richtlinie zur Berechnung der Verkaufsfläche im Einzelhandel (MF/V)“. Diese Richtlinien bewerten im Unterschied zur DIN 277die verschiedenen Flächen eines Gebäudes nach ihrem Nutzwert für den Mieter und regeln etwa die Problematik, wie Flächen zu berechnen sind, welche von verschiedenen Mietern genutzt werden.

Welche Berechnungsart ist günstiger?

Die Wahl der Berechnungsmethode hängt maßgeblich davon ab, wessen Interessen im Vordergrund stehen sollen. So ist die Anwendung der gif für den Mieter günstiger, als die Wahl der BGF nach DIN 277, da die Mietfläche nach gif nur einen Teil der BGF umfasst. Ob hingegen die NGF nach der DIN oder die gif für den Mieter günstiger ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden, da sich die Flächen teilweise überschneiden. Günstiger für den Mieter ist jedenfalls die Wahl der Nutzfläche (NF) der DIN 277. Diese umfasst im Gegensatz zur Mietfläche nach gif nicht die Grundflächen von leichten Trennwänden und sonstigen nicht notwendigen Wänden. Nicht zu empfehlen ist hingegen die Anwendung der DIN 283 bzw. der Wohnflächenverordnung, da beide Vorschriften auf die besonderen Bedürfnisse des Wohnraummietrechts zugeschnitten sind und in der Regel den Mieter Übermaßen bevorzugen. Ungeachtet dieser Überlegungen hat die Verhandlungsstrategie auch die teilweise lokal sehr unterschiedliche Verkehrsüblichkeit zu berücksichtigen.

ZIRNGIBL LANGWIESER ist eine Full-Service-Wirtschaftskanzlei mit über 50 Rechtsanwälten. Die Kanzlei berät Unternehmen und Unternehmer in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts, vor Ort und international.

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