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Technologie > Mittelständischer Hostinganbieter klagt

Vorratsdatenspeicherung: EuGH muss entscheiden

Die Vorratsdatenspeicherung ist derzeit ausgesetzt. Das ist je nach Blickwinkel Verdienst oder Schuld von Sebastian von Bomhard, Vorstand des Internetproviders Spacenet. Im Interview erklärt er auch, was die Vorratsdatenspeicherung für mittelständische Unternehmen bedeutet.

Die Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren umstritten. Kritiker sagen, dass die anlasslose flächendeckende Speicherpflicht von Verkehrs- und Standortdaten zur Kriminalitätsabwehr gegen europäische und deutsche Grundrechte verstößt. Sebastian von Bombhard ist einer dieser Kritiker. Der Vorstand des mittelständischen Anbieters von Hosting- und Outsourcing-Lösungen  für Anwendungen wie Onlineshops und Unternehmensclouds, klagt daher gegen die Vorratsdatenspeicherung, die seiner Meinung nach auch zu mehr Bürokratie und mehr Kosten führt.

Die Vorratsdatenspeicherung, die aufgrund der Klage derzeit außer Kraft gesetzt ist, verpflichtet prinzipiell alle Internetprovider und -hoster sowie Mobilfunk- und Kommunikationsunternehmen, alle Verbindnungs- und Standortdaten ihrer Kunden bis zu sechs Wochen zu speichern. Staatliche Stellen könnten so sehr genaue Schlüsse auf das Privat- und Geschäftsleben von Personen ziehen. Ende September hat nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden, das Verfahren  an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiterzuleiten.

Alles zum Thema Digitalisierung lesen Sie in unserem Übersichtsartikel.

Herr von Bomhard, was bedeutet die Vorratsdatenspeicherung?
Die Vorratsdatenspeicherung wird seit Jahren hartnäckig diskutiert. Das aktuelle Gesetz verpflichtet Telekommunikationsunternehmen dazu, Verkehrsdaten zu speichern, damit Strafverfolgungsbehörden darauf zugreifen können. Dazu zählt, wer mit wem telefoniert hat, die Internetverbindungsdaten (IP-Adresse, Adresse und Name des Anschlussinhabers) und SMS. Unser Unternehmen hat durch eine Klage gegen die Bundesregierung erreicht, dass die Vorratsdatenspeicherung derzeit ausgesetzt ist.

Wie bewerten Sie den Ende September erfolgten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts?
Bei solch massiven Eingriffen in bürgerliche Grundrechte, vor allem im Digitalen, waren wir schon immer wachsam und haben mit unserer Klage eindeutig Stellung bezogen, um unsere Kunden zu schützen. Das Bundesverwaltungsgericht hat an den EuGH verwiesen. Dieser muss klären, ob die deutsche Regelung mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Wir gehen davon aus, dass der EuGH der Vorratsdatenspeicherung eine Absage erteilen wird und das leidige Thema damit endlich beendet wird.

Mit welchen Folgen haben mittelständische Unternehmen zu rechnen?
Bis der EuGH entscheidet und endlich Rechtssicherheit herrscht, heißt es warten. Die Vorratsdatenspeicherung bleibt weiterhin ausgesetzt. Die speicherpflichtigen Internet- und Telekommunikationsunternehmen können erst mal aufatmen. Sie müssen keine Investitionen in zusätzliche Infrastrukturen tätigen. Diese hätten sich letztlich in den Preisen für Unternehmenskunden niedergeschlagen. Das wäre neben dem Strompreis hierzulande eine weitere Wettbewerbsverzerrung beispielsweise gegenüber den USA.

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