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Technologie > Fuhrpark

Leasing-Modelle für den Fuhrpark im Vergleich

Welches Leasing-Modell ist das richtige für meinen Fuhrpark? Mit den verschiedenen Leasing-Formen und -verträgen lässt sich nicht nur die Liquidität im Unternehmen steuern.

Full-Service-Leasing-Vertrag
Um Prozesskosten zu sparen und die Kostenkontrolle zu haben, setzen Fuhrpark-Betreiber häufig auch auf den Full-Service-Leasing-Vertrag. Unternehmer können sich dabei aus einem Baukasten Servicepakete zum Beispiel zu Wartung und Reparatur, Reifen-, Ersatzwagen-, Kraftstoff- Service, Versicherungs- und Schadensmanagement sowie Reporting zusammenstellen, die sie dann bezahlen.

Achtung: Extra-Leistungen werden auch extra berechnet. Bei dieser Vertragsart sollten Fuhrpark-Betreiber die Kostenfaktoren ihres Fuhrparks genau kennen. Denn häufig ist diese Leasing-Variante durch die pauschale Abrechnung zwar einfach, aber lohnt sich nicht.

Kalkulationsmodelle

Geschlossene Kalkulation: Bei der geschlossenen Kalkulation des Leasing-Vertrags übernimmt die Leasinggesellschaft die Kosten für Finanzierung/Instandhaltung oder eventuell auch Bereifung zum vorher vereinbarten Satz. Kommt es zu höheren Kosten als vereinbart, trägt diese die Leasinggesellschaft.
Vorteil für den Unternehmer: Planungssicherheit
Nachteil: Es gibt kein Geld zurück bei darunter liegenden Kosten.

Offene Kalkulation: Bei der offenen Kalkulation zahlt der Fuhrpark-Betreiber eine Leasing-Rate zu vereinbarten Zeitpunkten. Danach wird je nach realen Kosten zu einem bestimmten Satz nachbelastet oder rückerstattet.
Vorteil für den Unternehmer: Kostentransparenz
Nachteil: Gesamtkosten sind erst im Nachhinein ersichtlich. Unternehmer sollten nach dem ersten Jahr unbedingt gegenrechnen, ob sich dieses Bezahlmodell lohnt.

Leasing-Modell Restwert

Das Restwertmodell bestimmt auch die Abrechnungsart des Leasing-Vertrags für den Fuhrpark. Hierbei ist die Berechnung bis zum Vertragsende noch offen. Denn Fuhrpark-Betreiber und Leasinggesellschaft vereinbaren eine Leasing-Dauer in Monaten und einen Restwert. Ist die Zeit abgelaufen, bestimmt die Leasinggesellschaft den Restwert des Fahrzeugs aus dem Fuhrpark. Liegt dieser unter dem vertraglich geregelten Wert, muss der Unternehmer den Fehlbetrag zahlen. Deshalb ist darauf zu achten, dass der Restwert des Leasing-Fahrzeugs nicht zu hoch angesetzt ist. Ein Überschuss wird bei einem Neuvertrag ganz angerechnet. Kommt es zu keinem weiteren Leasing-Vertrag, bekommt der Unternehmer häufig die Differenz zu 75 Prozent ausbezahlt.

Achtung: Der Restwert des Fuhrpark-Fahrzeugs sollte immer auf dem Restwert des Händlereinkaufspreises basieren, und nicht dem Händlerverkaufspreis. Denn letzterer liegt meist um 10 bis 15 Prozent höher als der Einkaufspreis. Schon vor Vertragsabschluss sollte vereinbart sein für welche Schäden am Ende der Leasing-Frist der Leasing-Nehmer aufkommen muss. Sonst kassiert die Leasinggesellschaft bei jedem kleinen Steinschlag.

Leasing-Modell mit Kilometervertrag

Beim Kilometervertrag vereinbaren Fuhrpark-Betreiber und Leasinggesellschaft eine Leasing-Dauer in Monaten und eine Gesamtkilometerleistung. Liegt die tatsächliche Kilometerleistung des Fahrzeugs nach Ablauf der zeitlichen Frist höher, muss der Fuhrpark-Betreiber draufzahlen. Die Nachbelastung pro Mehrkilometer liegt in der Regel bei 0,02 bis 0,03 Prozent der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers. Fuhrpark-Betreiber sollten darauf achten, dass im Leasing-Vertrag ein Puffer von mehreren tausend Kilometern geregelt ist, bei dem es zu keiner Nachbelastung kommt. Umgekehrt sollte der Unternehmer auch Minderkilometer wieder rückvergütet bekommen.

Achtung: Unternehmer sollten beim Kilometervertrag mehrere Leasing-Anbieter für die gleiche Laufzeit und Kilometerleistung vergleichen und prüfen, wie viel Mehrkilometer kosten. Dazu sollte vorher geprüft werden, welche Kilometerleistung in der entsprechenden Zeit realistisch ist. Der Puffer an Mehr- und Minderkilometern sollte für Leasingnehmer und Leasinggesellschaft gleich groß sein. Häufig sind im Vertrag weniger Minderkilometer als Puffer vereinbart. Unbedingt sollte es jedoch überhaupt eine Minderkilometervereinbarung geben, denn andernfalls bekommen Unternehmer bei weniger Kilometern kein Geld zurück.

Sale and Lease Back

Hat ein Unternehmen schon einen eigenen Fuhrpark und will aber die Liquidität erhöhen, bietet sich die Sale and Lease back-Methode an. Dabei kauft die Leasinggesellschaft die bestehenden Fahrzeuge ab und das Unternehmen least sie wiederum. Der Fuhrpark-Betreiber bekommt den Restwert. Das im Fuhrpark gebundene Eigenkapital wird frei. Wer schnell die Liquidität erhöhen will, kann zu diesem Leasing-Kniff greifen. Gehört aber eher in den Finanzierungsbaukasten eines Unternehmens.

Achtung: Der Unternehmer muss vor dem Eigentümerwechsel nachweisen, dass die Fahrzeuge lastenfrei sind. Dazu sollte der Eigentümer eine Freigabe der Objekte aus der Hypotheken-Zubehörhaftung oder aus dem Vermieter-Pfandrecht vorlegen. Auch eine Lieferantenbestätigung, die besagt, dass keine Forderungen auf dem Fahrzeug bestehen, kann notwendig sein.

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