Rufbereitschaft kann Arbeitszeit sein
Wenn ein Feuerwehrmann sich für einen Einsatz bereithalten muss, ist das Arbeit? Und wenn ein Techniker sich nicht allzu weit von der Anlage, die er beaufsichtigen muss, entfernen darf, muss er für die Zeit dann bezahlt werden? Unter Umständen ja, entschied jetzt der Europäische Gerichtshof.