Urteil: Keine Individualklage gegen Bahnstreik – Landesarbeitsgericht weist Antrag ab
Ein Bahnkunde wollte GDL-Streiks juristisch unterbinden lassen – doch laut Gericht fehlt ihm die Klagebefugnis und ein geschütztes Recht.
Ein einzelner Bahnkunde hat keinen Unterlassungsanspruch gegen eine Gewerkschaft, um Streikmaßnahmen zu verhindern. Bahnfahren ist nicht als „sonstiges Recht“ des Einzelnen geschützt, entschied das Landesarbeitsgericht Hessen.