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Management > Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer muss neu geprüft werden

Das geltende Erbschaftssteuergesetz, das vor allem Unternehmen begünstigt, hält der Bundesfinanzhof für verfassungswidrig. Nun muss das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit entscheiden. Eine Novellierung könnte für mittelständische Unternehmen erhebliche Nachteile bringen.

Das seit 2008 geltende Erbschaftssteuergesetz sieht für Unternehmen erhebliche Begünstigungen vor. Unternehmen können Betriebsvermögen steuerfrei vererben und verschenken. Dieses Privileg hält der Bundesfinanzhof für verfassungswidrig. Die Richter des obersten Steuergerichts sprachen am gestrigen Mittwoch von einer „verfassungswidrigen Überprivilegierung“. Dies sein zum Nachteil der anderen Steuerpflichtigen, die die Begünstigung nicht in Anspruch nehmen könnten. Aus diesem Grund schaltete der Bundesfinanzhof das Bundesverfassungsgericht ein.

Urteilsspruch in Karlsruhe

Das oberste Gericht in Karlsruhe muss nun darüber entscheiden, ob Unternehmen künftig auch Betriebsvermögen im Erbfall versteuern müssen. Für Unternehmen würde dies zu zusätzlichen Belastungen führen. Im Jahr 2008 hatte der Bundestag die bis dato geltende Regelung verabschiedet. Um den Verlust von Arbeitsplätzen zu vermeiden, machten sich der damalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und der damalige Ministerpräsident von Hessen Roland Koch für die Ausnahme stark. Unternehmensnachfolger, die das Unternehmen nicht unmittelbar nach dem Erbantritt veräußern und so Arbeitsplätze gefährden, müssen Betriebsvermögen nicht versteuern. Der Erhalt von Arbeitsplätzen reicht nach Ansicht des Bundesfinanzhofs für die Privilegierung aber nicht aus.

Quelle: Bundesfinanzhof, F.A.Z., Markt und Mittelstand   

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