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Management > Energiewende

Stilllegung von Kraftwerken eingeschränkt

Als systemrelevant eingestufte Kraftwerke dürfen künftig nicht mehr von den Anlagenbetreibern stillgelegt werden. Mit einem neuen Gesetz will der Bundestag so die Versorgungssicherheit garantieren.

Kraftwerkbetreiber können ihre Anlagen künftig deutlich weniger leicht stilllegen. Dies besagt der Gesetzentwurf zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (EnWG), dem der das Bundestag am Donnerstag zugestimmt hat. Um die Versorgungssicherheit auch im Winter garantieren zu können, hat das beschlossene Gesetz unter dem Stichwort "Winterreserve" die Möglichkeiten der Übertragungsnetzbetreiber, auf Erzeugungsanlagen zuzugreifen, deutlich erweitert. Gleichzeitig wurde das Recht der Kraftwerksbetreiber, ihre Anlagen stillzulegen, stark eingeschränkt – für sogenannte systemrelevante Kraftwerke gilt sogar ein Stilllegungsverbot. Darüber hinaus enthält das Gesetz neue Entschädigungsregelungen für die verzögerte Netzanbindung von Offshore-Windparks

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) nahm den Beschluss als Interessenvertretung der deutschen Stadtwerke zwiespältig auf. VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck erklärte dazu: „Wir brauchen Versorgungssicherheit. Sie ist Grundlage unseres wirtschaftlichen Handelns, weshalb wir möglichen Gefährdungen entschieden gegensteuern müssen.“ Der aktuelle Beschluss stelle jedoch einen Eingriff in die Eigentumsrechte der Unternehmen dar, der den Wettbewerb am Energiemarkt eher einschränke als ihn zu stärken. „Wir brauchen wettbewerbliche Elemente, statt weitreichender, mit heißer Nadel gestrickter regulatorischer Eingriffe in den deutschen Energiemarkt“, so Reck.

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