
AutoNor, Tubotech, Fimai – der brasilianische Messekalender hält bis Ende des Jahres noch einige Highlights bereit. Deutsche Industriefirmen, die sich auf einer der Messen präsentieren, können ihre Ausstellungsstücke und Warenmuster zoll- und steuerfrei einführen.
Zwar zählt Brasilien nicht zu einem Vertragsstaat des Carnet-ATA-Abkommens, mit dem Messegüter in viele Länder der Welt zollfrei geliefert werden können. Die Nutzung dieses Verfahrens ist für deutsche Firmen also nicht möglich. Dennoch sind einige Warengruppen für eine vorübergehende Verwendung in Brasilien von Zollabgaben befreit.
Waren dennoch beim Zoll anmelden
Waren und Güter, die ausländische Firmen auf Handels-, Industrie- und Technikmessen, Branchenausstellungen oder Fachkongressen in Brasilien präsentieren möchten, können sie zollfrei ins Land liefern. Auch auf von Handelsvertretern verwendete Muster fallen keine Einfuhrgebühren an. Beim Zoll anmelden müssen Importeure die Waren natürlich dennoch.
Die vorübergehende Verwendung ist in der Regel auf ein Jahr begrenzt. So lange also dürfen die zollfrei eingeführten Waren in Brasilien verbleiben. Will eine Firma Maschinen oder Warenmuster noch auf einer weiteren Messe ausstellen oder bis zum nächsten Termin der gleichen Messe vor Ort lagern, kann sie diesen Zeitraum auf bis zu fünf Jahre verlängern lassen. Ob der Zoll dies bewilligt, ist jedoch vom Einsatzzweck der Waren abhängig.
Zollbehörde verlangt Hinterlegung einer Sicherheit
Meist verlangt die brasilianische Zollbehörde für die vorübergehende Einfuhr die Leistung eine Sicherheit. Für Lieferungen mit einem Warenwert von weniger als 20.000 Real (umgerechnet 4.750 Euro) verzichtet der Zoll gelegentlich hierauf.