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Zukunftsmärkte > Große Verunsicherung im Mittelstand

Corona-Soforthilfen: DMB fordert Klarheit bei Rückzahlungsverfahren

Bei den Corona-Soforthilfen war die Nachfrage groß, die Enttäuschung ist es nun ebenfalls: Wegen unklarer Förderbedingungen drohen kleinen und mittelständischen Unternehmen hohe Rückforderungen.

Große Verunsicherung in Bezug auf die Corona-Hilfen äußern derzeit vor allem kleine und mittelständische Unternehmen. Der Grund: Ihnen drohen unerwartet hohe Rückzahlungen der Corona-Soforthilfen. Zu diesem Ergebnis kommt der Deutsche Mittelstands-Bund (DMB), der sich auf zahlreiche Gespräche und Zuschriften seiner Mitglieder beruft.

Firmen konnten Corona-Hilfen nicht nutzen

Etliche Betriebe haben die Corona-Soforthilfe offenbar dazu genutzt, Personalkosten und gestundete Rechnungen zu bezahlen – obwohl die Hilfsgelder dafür eigentlich nicht vorgesehen waren. Diese Einschränkungen, so klagen die Unternehmen nun, seien nicht klar genug kommuniziert worden. Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers sollten die Personalkosten über Kurzarbeit abgedeckt werden. Die Betriebskosten dürfen aus den Hilfsgeldern nur bezahlt werden, wenn sie auch in den drei Monaten, für die die Soforthilfe gilt, angefallen sind – so sehen es zumindest die Vorgaben der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen (NRW). Das Land forderte Unternehmen deshalb Mitte Juli dazu auf, ihre Finanzierungsengpässe im Rahmen des Soforthilfe-Abrechnungsverfahrens detailliert darzulegen. Nun rechnen offenbar zahlreiche Mittelständler damit, einen erheblich höheren Teil der Fördersumme bis zum Jahresende zurückzahlen zu müssen, da sie die Zuschüsse vorschriftswidrig eingesetzt hatten.

 

Seit einigen Woche häufen sich daher die Anfragen von NRW-Unternehmen beim DMB. „Die Verunsicherung ist groß“, berichtet ein Mitarbeiter aus der Zentrale des DMB, „jeden Tag melden sich bis zu 20 Unternehmen bei uns“ – und schildern ihre Probleme wie etwa „Während des Lockdowns habe ich die Miete in Absprache mit meinem Vermieter gestundet. Die Zahlung wird jetzt im August fällig, und ich weiß nicht, ob ich die Miete bei der Soforthilfe ansetzen darf.“

Corona-Hilfen: unwissentlicher Subventionsbetrug

Bereits Anfang Juni hatte der Verband eine Umfrage unter seinen Mitgliedern gestartet. 156 kleine und mittlere Unternehmen nahmen daran teil. Ein gutes Drittel davon – 56 Firmen – hätten Soforthilfe beantragt und schon damals Unklarheiten in Bezug auf die Verwendung und die Rückzahlungsmodalitäten der Soforthilfe bemängelt. Ein Mittelständler habe beispielsweise den „Corona-Zuschuss“ auf dem Konto „geparkt“, da der Unternehmer nicht gewusst habe, wofür genau er das Geld einsetzen dürfe. Vor lauter Verunsicherung habe er den Betrag schon zurücküberweisen wollen. Sein Steuerberater habe ihm dann aber dringend von einer Rückzahlung abgeraten, solange die Rückzahlungsbedingungen nicht abschließend geklärt seien, heißt es von Seiten des DMB.

 

Für zusätzliche Verwirrung sorgt, dass die Förderkriterien nach dem Ende der Antragsfrist Ende Mai mehrfach geändert worden seien, berichtet das „Handelsblatt“. Demnach enthielten etwa die Antragsformulare von Niedersachsen eine Fülle von sprachlichen Ungenauigkeiten und unbestimmten Rechtsbegriffen, was dazu führen könnte, dass sich Betriebe unwissentlich des Subventionsbetrugs schuldig gemacht hätten. Im schlimmsten Fall könne es passieren, dass die gesamte Fördersumme zurückgezahlt werden müsse.

 

Die Landesregierung von NRW hat mittlerweile reagiert: Mitte Juli stoppte sie die Erhebung. Zu diesem Zeitpunkt waren jedoch bereits 100.000 der insgesamt 426.000 Hilfeempfänger angeschrieben worden. Derzeit beraten Bund und Länder darüber, wie das Abrechnungsverfahren verbessert werden kann. Die Rückzahlungsfrist solle „zügig und bundesweit einheitlich verlängert werden, so dass Unternehmen und Selbständigen zusätzliche Belastungen und Verwaltungsaufwand in der nach wie vor angespannten wirtschaftlichen Situation erspart bleiben“, fordert der DBM in einer Stellungnahme. Zudem, so verlangt der geschäftsführende Vorstand des DMB, Marc Tenbieg, müssten die Rückzahlungsvorgaben fair und verständlich ausgestaltet sein. Sollte dies nicht gelingen, drohe die Gefahr einer Welle unnötiger Subventionsbetrugsverfahren.

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