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Zukunftsmärkte > Überbrückungshilfen: Frist verlängert

Coronavirus: So hilft die Politik den Unternehmen

Die Bundesregierung unterstützt Unternehmen in der Corona-Krise mit einem umfangreichen Hilfspaket. Was kleine und mittelgroße Unternehmen davon haben: die Corona-Hilfe im Überblick.

Hinweis: Diese Übersicht wird regelmäßig aktualisiert und um die neuen Maßnahmen ergänzt. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 4. August 2020. 

Unbegrenzte Kredite: das ist die sogenannte Bazooka, die die Bundesregierung im Kampf gegen Liquiditätsengpässe einsetzt. Was zunächst eine vage Ankündigung war –, dass durch die Corona-Krise möglichst kein Unternehmen in Deutschland in Insolvenz geraten und möglichst kein Arbeitsplatz verloren gehen soll (Hier finden Sie die Mitschrift der Pressekonferenz vom 9.3.2020), entpuppte sich innerhalb weniger Tage zu einem handfesten Maßnahmenpaket. Finanzminister Olaf Scholz (SPD): „Das ist die Bazooka, mit der wir das Notwendige jetzt tun.“ Was an Kleinwaffen gebraucht werde, das werde später geklärt. Aber: „Wir haben noch etwas in der Hinterhand.“ Das sind die Hilfen im Überblick:

Überbrückungshilfen: Antragsfrist bis Ende September verlängert

Die Bundesregierung hat die Antragsfrist für die Beantragung der Überbrückungshilfen bis zum 30. September 2020 verlängert. Ursprünglich sollten kleine und mittlere Unternehmen bis Ende August die entsprechenden Anträge über ihre Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer stellen. Die Hilfen selbst sollen dann bis zum 30. November über entsprechende Bewilligungsstellen in den Ländern ausbezahlt werden.

 

Bei den Steuerberatern sei derzeit Land unter, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete. Demnach hatte der Steuerberaterverband vergangene Woche in einem Brandbrief an die Bundesregierung auf eine Verlängerung der Antragsfrist gepocht. Die vierwöchige Verlängerung verschaffe den Beratern mehr Luft für die ohnehin zeitintensive Beantragung. Dem Bericht zufolge dauere die Stellung eines Antrags auf Überbrückungshilfen durchschnittlich bis zu acht Stunden Arbeitszeit. 

 

Aufgrund der hohen Antragsflut und der damit verbundenen Auslastung soll der Kreis der bislang festgelegten Dienstleister (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer) erweitert werden. Wie die Deutsche Handwerkszeitung mitteilte, arbeite das Finanzministerium mit Hochdruck daran, dass auch Rechtsanwälte die Anträge demnächst stellen könnten.  

Überbrückungshilfen laufen an: Wer profitiert und was die Firmen dafür tun müssen

Im Juni wurden sie angekündigt, jetzt geht es los: Wirtschaftsminister Peter Altmaier hat den Startschuss für die in Höhe von 25 Milliarden Euro angekündigten Hilfen gegeben, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

 

Die Zuschüsse sind für mittlere und kleinere Firmen gedacht, die im Zuge der Corona-Pandemie erhebliche Umsatzeinbußen hinnehmen mussten. Die Mittelständler können ab sofort bis zu 150.000 Euro Unterstützung beantragen. So sollen bis zu 80 Prozent der Fixkosten gedeckt werden. Der Antrag wird über ein Onlineportal eingereicht und muss von einem externen Dienstleister gestellt werden.

 

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer müssen sich zunächst unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de registrieren. Voraussichtlich ab der kommenden Woche können sie dann die Anträge für die jeweiligen Firmen einreichen. Die Auszahlungen an die Unternehmen sollen in drei gleich großen Teilbeträgen in den Monaten Juli, August und September erfolgen. Was nach Ablauf der drei Monate passiert, ist noch offen.

 

Die Überbrückungshilfen sind Bestandteil des Konjunkturpakets, das der Bundestag in der vergangenen Woche abschließend beschlossen hatte. Die Hilfen stehen Unternehmen aller Branchen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro offen. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an der Höhe der Umsatzeinbußen im Vergleich zum Vorjahresumsatz.

 

Um Missbrauch zu bekämpfen, sollen Unternehmen die Anträge nicht selbst stellen, sondern müssen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinzuziehen. Erste Kritik regt sich von Seiten der Verbände. Allen voran der Bundesverband mittelständische Wirtschaft sowie der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller fordern Nachbesserungen beim Antragsverfahren, damit auch Fachanwälte und Controller beim Antragsverfahren beraten dürfen.

Die Überbrückungshilfen im Überblick

  • Die Überbrückungshilfe erstattet 80 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent, 70 Prozent der Fixkosten bei 50 und bis zu 70 Prozent Umsatzeinbruch und 40 Prozent der Fixkosten bei 40 und bis zu 50 Prozent Umsatzeinbruch.
  • Betriebe mit weniger als fünf Mitarbeitern können maximal 9.000 Euro bekommen. Bei weniger als zehn Mitarbeitern werden höchstens 15.000 Euro ausgezahlt. Wer zwischen elf und 249 Mitarbeitern beschäftigt, kann bis zu 150.000 Euro bekommen.

Mehr Informationen unter:

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/ueberbrueckungshilfe-1759738

Mehr Steuererleichterungen und Erhöhung des Kurzarbeitergeldes

Union und SPD haben sich am 23. April auf weitere Hilfsmaßnahmen für die wegen der Corona-Krise angeschlagene Wirtschaft geeinigt. Die Bundesregierung sieht unter anderem steuerliche Entlastungen für kleine und mittlere Unternehmen vor, in dem die Betriebe absehbare Verluste für dieses Jahr mit Steuervorauszahlungen aus dem vergangenen Jahr verrechnen dürfen. Diese Maßnahme soll die Liquidität der KMU verbessern. Eine weitere steuerliche Änderung gibt es für Betriebe aus der Gastronomie. Vom 1. Juli an müssen diese für ein Jahr lang nur den reduzierten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent bezahlen.

 

Außerdem wird es eine gestaffelte Erhöhung des Kurzarbeitergeldes geben. Ab dem vierten Monat des Bezugs erhalten Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert wurde, 70 Prozent des Nettogehaltes beziehungsweise 77 Prozent bei Haushalten mit Kindern. Ab dem 7. Monat steigt es auf 80 beziehungsweise 87 Prozent. Die Erhöhungen sollen maximal bis zum Ende des Jahres gelten. Die Steigerung des Kurzarbeitergeldes dürfte indirekt auch den Arbeitgebern zu Gute kommen, da einige von ihnen das Kurzarbeitergeld der Angestellten freiwillig aufstocken, damit die Verdienstausfälle der Belegschaft nicht zu groß sind. 

Mittelstands-Darlehen: KfW übernimmt volles Haftungsrisiko

Die Bedingungen für den Erhalt der neuen KfW-Kredite mit 100-prozentiger Staatshaftung sind aufgeweicht worden. So können jetzt auch Unternehmen den sogenannten KfW-Schnellkredit erhalten, die erst seit 2019 Gewinn machen. Ursprünglich sollten nur Firmen Geld erhalten können, die in der Summe der Jahre 2017 bis 2019 schwarze Zahlen geschrieben haben. Beim Schnellhilfeprogramm der KfW, das vor Ostern initiiert wurde, gibt es keine eigene Risikoprüfung der Hausbanken, da der Staat 100 Prozent des Ausfallrisikos trägt. Die KfW übernimmt das volle Risiko für einen Kredit bis zu 500.000 Euro, sofern das Unternehmen 11 bis 50 Mitarbeiter hat. Für größere Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten liegt die Grenze bei 800.000 Euro. In beiden Fällen darf die Kredithöhe jedoch nicht drei Monatsumsätze des Betriebs übersteigen.

 

Auch in Sachen Laufzeit und Zinssatz will die Politik nachschärfen. Im Gespräch für die Mittelstands-Darlehen ist eine Laufzeit von zehn Jahren, wovon die ersten zwei Jahre tilgungsfrei sein sollen. Der Zinssatz liegt bei drei Prozent im Jahr und ist damit doppelt so hoch, wie bei den bisherigen KfW-Hilfskrediten. Bundesfinanzminister Olaf Scholz begründet dies damit, dass die neuen Kredite für Unternehmen gedacht seien, die dringend zeitnah frische Liquidität benötigen. Unternehmen, die mehr Zeit hätten, könnten sich zu dem günstigeren Zinssatz bei dem bisherigen Hilfsprogramm Geld leihen.

 

Der Schnellhilfekredit ist jedoch an Bedingungen geknüpft: Das Unternehmen muss im vergangenen Jahr einen Gewinn gemacht haben. Dies prüfen die Hausbanken anhand der bereits vorhandenen Unterlagen. Dadurch soll laut Finanzminister Olaf Scholz der bürokratische Aufwand für Antragssteller und Unternehmen sinken, sodass es zu schnelleren Entscheidungen kommen kann. Scholz rechnet damit, dass die Banken ab dem 9. April mit der Bearbeitung von Anträgen beginnen könnten. 

Umsatzeinbrüche: Liquiditätshilfen des Bundes

KfW-Kredite: Seit dem 23. März  können kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel bei ihrer Hausbank oder Sparkasse beantragen. Der Kredit ist zwar an einen formellen Verwendungszweck gebunden, dieser ist jedoch sehr weit gefasst, damit kleine Mittelständler mit dem Kredit alle laufenden Kosten abdecken können. Dazu zählen unter anderen Miete, Personal- und Energiekosten, aber auch Aufwendungen für eingeräumte Zahlungsziele und vorfinanzierte Aufträge. Das Institut gibt an, dass die Anträge unter Hochdruck bearbeitet werden, um die Auszahlung schnellstmöglich erfolgen zu lassen.

 

Nothilfe für mittelgroße Unternehmen: Die Bundesregierung unterstützt Unternehmen mit Kreditprogrammen in unbegrenzter Höhe.

 

Neuerungen des Hilfspakets: Der Plan hat drei Stufen: Über einen drastisch erhöhten Garantierahmen bei der Staatsbank KfW könnte im Extremfall (Stufe drei) eine halbe Billion Euro zur Verfügung gestellt werden. Dabei handelt es sich um einen prinzipiell unbegrenzten Kreditrahmen. Zunächst stellt die Regierung der KfW aber erst einmal 20 Milliarden Euro zur Verfügung (Stufe zwei). Zur ersten Stufe gehören die bestehenden Instrumente wie Bürgschaften und KfW-Kredite gegen kurzfristige Liquiditätsprobleme sowie die genannten Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld.

 

Die KfW arbeitet an einem zeitnahen Casheffekt für die Unternehmen. Damit die Anträge unbürokratisch und schnell bewilligt werden, verzichtet die KfW nach eigenen Angaben bei Krediten bis drei Millionen Euro auf eine eigene Bonitätsprüfung, für bis zu zehn Millionen Euro sollen vereinfachte Nachweise ausreichen. Für größere Mittelständler kann sich die KfW nun auch an Konsortialfinanzierungen beteiligen. Das gilt schon ab 25 Millionen Euro, die Summe ist nach oben aber offen.

 

Nutzen für Mittelständler: Aktuell können Liquiditätsengpässe über die gängigen KfW-Unternehmer- wie auch ERP-Gründerkredite, außerdem Betriebsmittelkredite sowie Bürgschaften kompensiert werden. Für Unternehmen, die noch keine fünf Jahre am Markt sind, gibt es die Varianten des ERP-Gründerkredits. Für alle anderen Unternehmen gibt es die Betriebsmittelfinanzierung über den KfW-Unternehmerkredit. Diese Überbrückungskredite sollen vor allem Unternehmen in einer Größenordnung von bis zu 249 Mitarbeitern und 50 Millionen Euro Jahresumsatz helfen. Der Antrag wird wie immer über die Hausbank gestellt. Zum Kreditrahmen: Jede Unternehmensgruppe kann bis zu 1 Milliarde Euro beantragen. Der Höchstbetrag bemisst sich jedoch am Jahresumsatz und darf nicht mehr als ein Viertel dessen betragen, darüber hinaus muss der Rahmen den aktuellen Finanzierungsbedarf für 18 Monate abdecken. Die Hotline der KfW für die gewerblichen Kredite ist die 0800 539 9001. Die genannten Instrumente werden nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums verstärkt in Anspruch genommen. 

 

Sonderprogramm für kleine Mittelständler: Kleine Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler können seit dem 23. März direkt finanzielle Unterstützung beantragen. Dafür hat die Bundesregierung einen Nachtragshaushalt in Höhe von 156 Milliarden Euro eingeplant, wie das Handelsblatt berichtete. Ein Teil dieser üppigen Summe ist für einen Notfallfonds gedacht, den die Bundesregierung für kleine Mittelständler und Solo-Selbstständige in Höhe von 50 Milliarden Euro auflegt.  

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete, steht das Geld wohl bereits Anfang der Kalenderwoche 14 bereit. Selbständige können sowohl Zuschüsse vom Bund als auch von ihrem jeweiligen Bundesland beantragen. Die Zuschüsse müssen nicht versteuert werden, sofern das Unternehmen in diesem Jahr einen Gewinn macht. 

Umfrage zu den Auswirkungen des Coronavirus für den Mittelstand

 

Das sind die Ergebnisse einer Blitzumfrage in der Kalenderwoche 12 unter den Mitgliedern des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW):

 

  • Hilft Ihnen der Staat in ausreichendem Maße? Ja: 23,7 Prozent, Nein: 76,3 Prozent
  • Brauchen Sie über Kredite und Steuerstundungen hinaus direkte Finanzhilfen? Ja: 53,5 Prozent, Nein: 46,5 Prozent
  • In welchem Ausmaß befürchten Sie Umsatzeinbußen durch das Coronavirus? gar nicht: 4,2 Prozent, bis 10 Prozent: 10,9 Prozent, bis 30 Prozent: 40,3 Prozent, mehr als 60 Prozent: 44,6 Prozent

Quelle: BVMW

Die Höhe des Zuschusses: Dabei handelt es sich um einen Mix aus Darlehen und Zuschüssen. Kleine Unternehmen und Selbständige sollen infolge der Coronakrise Soforthilfen in Höhe von bis zu 15.000 Euro erhalten, zudem eine Einmalzahlung in Hohe von 9.000 Euro. Das sind Finanzhilfen, keine Kredite.

 

Wer den Zuschuss erhält: Von den Zuschüssen in Höhe von 15.000 Euro profitieren Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten. Eine Einmalzahlung in Höhe von 9.000 Euro für drei Monate sollen Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) erhalten.

 

Das ist wichtig für den Antrag: Kleine Mittelständler müssen nachweislich infolge von Corona nach dem 11. März einen Schadenseintritt erlitten haben. Dazu muss dem Antrag eine eidesstattliche Erklärung beigefügt sein, die ausweist, dass das eigene Unternehmen aufgrund der Coronakrise existenzgefährdet oder in Liquiditätsengpässen ist. Sofern der Vermieter die Miete reduziert, kann der gegebenenfalls nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zweite weitere Monate eingesetzt werden. Die Antragsstellung soll unkompliziert und daher im besten Fall elektronisch erfolgen. Aktuell kann der Zuschuss noch nicht bundesweit „formlos“ beantragt werden.

Liquidität schonen: Kurzarbeitergeld

Unternehmen sollen künftig umfangreicher, leichter und länger von den Auszahlungen profitieren. Deshalb kann das Kurzarbeitergeld nun kurzfristig fließen und bereits jetzt beantragt werden. Zudem tritt die Regelung rückwirkend zum 1. März in Kraft und wird auch rückwirkend ausgezahlt.

 

Neuerung des Hilfspakets: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) übernimmt beim Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn ein Unternehmen Mitarbeiter in Kurzarbeit schickt. Bei Arbeitnehmern mit Kind sind es 67 Prozent. Nun sollen laut Hilfspaket auch die Sozialbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden den Arbeitgebern erstattet werden – und zwar vollumfänglich, und nicht nur wie bereits Ende Januar beschlossen zu 50 Prozent. Was Betrieben ebenfalls zugutekommt: Sie können Kurzarbeitergeld schon dann nutzen, wenn zehn Prozent der Beschäftigten ausfallen. Bislang müssen es ein Drittel der Beschäftigten sein. Zudem können auch Leiharbeiter Kurzarbeitergeld beziehen. Was neu hinzugekommen ist: die Höchstdauer wurde auf 24 Monate verlängert. Unternehmen, die im Zuge der Corona-Krise gefährdet sind, dürfen bis Ende 2021 Kurzarbeit anmelden, vormals lief die Frist nur bis Ende 2020.

 

Die Bundesregierung plant zudem gezielte Hilfsmaßnahmen für berufstätige Eltern. Nach einem Spitzentreffen mit Arbeitgebern und Gewerkschaften Mitte dieser Woche sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD); „Wir werden dazu Gesetze machen“.  Demnach sollten „unverhältnismäßige Lohneinbrüche“ bei einem Arbeitsausfall wegen notwendiger Kinderbetreuung vermieden werden. Grundsätzlich könnte dies in Form einer Lohnfortzahlung durch die Arbeitgeber ermöglicht werden, die sich das Geld dann vom Staat zurückholen könnten. Die konkrete Ausgestaltung wird im Laufe dieser und der kommenden Woche im Parlament besprochen. 

 

Nutzen für Mittelständler: Bezug wird vereinfacht, Zurverfügungstellung verlängert, Sozialabgaben werden übernommen, kurzum: Die Regelung zum Kurzarbeitergeld ist eine der zentralen Liquiditätshilfen. Je nach Gehaltshöhe und betroffener Arbeitszeit ersetzt das Kurzarbeitergeld 50-95 Prozent des Nettolohns. Mitarbeiter mit einem Nettolohn von 2.500 Euro erhalten bei komplett runtergefahrener Arbeit also für 0 Stunden 1.650 Euro netto. Wie die Kalkulation bei 50 Prozent Reduzierung aussieht, zeigt dieser Nettorechner.

 

Wichtig für die Beantragung: Wenn ein Unternehmen keinen Betriebsrat hat und es auch keine tarifvertraglichen Regelungen zur Kurzarbeit gibt, müssen alle Arbeitnehmer, die von der Kurzarbeit betroffen sind, dieser zustimmen.

 

Früh genug Kontakt zur Bundesagentur für Arbeit aufnehmen, um offene Fragen zu klären: Unternehmen erhalten die Erstattungen erst, nachdem die Lohnauszahlung erfolgt ist. Je größer der Andrang bei der BA, desto länger die Bearbeitungszeit, der Casheffekt kann also im Zweifel erst Wochen nach der Zahlung aufgefangen werden. Die frühe Kontaktaufnahme erleichtert auch den Antrag. Denn sobald die zuständige Arbeitsagentur feststellt, dass ein Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt, kann dieses das Kurzarbeitergeld online beantragen (mehr zum Antrag bei total rewards).

Coronakrise: Hotlines für Unternehmen

 

Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus

(Quarantänemaßnahmen, Umgang mit Verdachtsfällen, etc.):

Telefon: 030 346465100

Montag – Donnerstag

8:00 bis 18:00 Uhr

Freitag

8:00 bis 12:00 Uhr

 

Hotline für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus:

Telefon: 0 30 18615 1515

Montag – Freitag

9:00 Uhr bis 17:00 Uhr

 

Hotline zu Fördermaßnahmen:

Förderhotline: 03018615 8000

Montag - Donnerstag

9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Website der Förderdatenbank

 

Beantragung von Kurzarbeitergeld:

Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur.

Unternehmerhotline der Bundesagentur:

Telefon: 0800 45555 20

Kurzarbeitergeld beantragen online

 

Hotline für Fragen zu Ausnahmegenehmigungen:

BAFA-Hotline: 06196 908-1444

E-Mail: schutzausruestung@bafa.bund.de

Steuererleichterungen

Neben Liquiditätshilfen wie Kurzarbeitergeld und Krediten bilden Steuerstundungen die zweite Säule des Hilfspakets. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, bei den Zahlungen an den Fiskus keine strengen Forderungen zu stellen. Unternehmen, die unmittelbar von den Auswirkungen der Coronakrise betroffen sind, können von gesenkten Vorauszahlungen profitieren. Außerdem sollen Zwangsvollstreckungen bis Ende des Jahres ausgesetzt werden. Dabei würde es sich nochmal um Erleichterungen im Milliardenbereich handeln, so die Vertreter der Bundesregierung.

Insolvenzantragspflicht

Mit einer Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 will die Bundesregierung von der Corona-Krise betroffene Unternehmen zusätzlich schützen. Als Vorbild gilt das Vorgehen während der Hochwasserkatastrophen 2002, 2013 und 2016. So sollen diejenigen Unternehmen vor der Insolvenz gerettet werden, bei denen die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig ankommen. Voraussetzung für die Aussetzung: Der Insolvenzgrund ist Folge der Pandemie. Außerdem müssen öffentliche Hilfen beantragt worden sein, zudem muss Sanierungspotential vorhanden sein.

Kommen Verstaatlichungen?

Und wenn Kurzarbeitergeld, Kredite und Steuerstundungen nicht helfen? Offenbar schließt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier vorübergehende Verstaatlichungen nicht aus, wie der „Spiegel“ berichtete. Finanzminister Scholz hat sich ähnlich geäußert. Die Regierung könnte dazu einen Rettungsfonds schaffen wie den für Banken geschaffenen Soffin. Erste Schritte in diese Richtung wurden bereits unternommen. Größere Mittelständler (Jahresumsatz größer als 50 Millionen Euro, mehr als 249 Mitarbeiter) profitieren vom sogenannten Wirtschaftsstabilisierungsfonds WSF, der auf dem Regelwerk des Soffin aufbaut. Über den WSF stellt der Bund größeren Unternehmen nun Garantien in Höhe von 400 Milliarden Euro zu Verfügung, außerdem Rekapitalisierungsmaßnahmen in Höhe von 100 Milliarden Euro und Kredite von bis zu 100 Milliarden Euro. Das Instrument WSF erlaubt es dem Bund auch, sich direkt an Unternehmen zu beteiligen.

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