
Für viele mittelständische Unternehmen gehören Geschäftsreisen und Entsendungen ihrer Mitarbeiter aus Deutschland zum operativen Alltag. Das gilt insbesondere dann, wenn Produkte oder Maschinen ins Ausland verkauft wurden oder diese aufgrund von vertraglichen Verpflichtungen installiert, aufgebaut, instandgehalten oder gewartet werden müssen.
Doch ob projektweise oder dauerhaft – hohe Hürden bei der Einreise oder Erlangung eines Visums können nicht nur vertraglich vereinbarte Tätigkeiten im Ausland beeinflussen. Durch den zunehmenden Protektionismus in zahlreichen asiatischen Ländern droht derzeit die Expansion mittelständischer Unternehmen nach Fernost ins Stocken zu geraten.
China errichtet höhere Zugangshürden
So hat beispielsweise die chinesische Regierung kürzlich durch die Einführung eines Punktesystems und Online-Antragstellungen höhere Zugangshürden für Arbeitskräfte geschaffen, die ins Land einreisen möchten. Zwar wurden beide Maßnahmen bereits seit November 2016 getestet, in der Praxis stellen sie sich jedoch als kompliziert und aufwendig heraus. Die Folge: Die Bearbeitungszeiten von Einreiseanträgen und Aufenthaltsgenehmigungen werden unberechenbar, Unternehmen haben erhebliche Probleme, ihre Mitarbeiter für Projekte in China termingenau einzuplanen und müssen diese Unsicherheit bereits bei der Annahme von Aufträge einkalkulieren.
Japans Einwanderungssystem: konservativ, aber durchlässig
Japan hingegen hat ein zwar konservatives, aber doch stabiles und grundsätzlich durchlässiges Einwanderungssystem. Im Vergleich zum Nachbarland Südkorea, das seine Einreisebestimmungen verschärft hat, begrüßt Japan ausländische Fachkräfte mit offenen Armen. Ob dies mit dem demografischen Druck (das Durchschnittsalter der japanischen Bevölkerung liegt bei rund 46 Jahren) oder mit der Vorbereitung auf die Olympischen Spiele im Jahr 2020 zu tun hat? Fakt bleibt: Japan hat vor kurzem seine Regelungen für den Daueraufenthalt für qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland erleichtert.
Myanmar bleibt bei strikter Gesetzesauslegung
In Myanmar, einem der neuen Märkte in Asien, basiert ein Großteil des derzeitigen Einwanderungssystems auf dem Gewohnheitsrecht. Die meisten ausländischen Staatsangehörigen reisen auf Grundlage eines Geschäftsvisums in das Land ein, dies wird üblicherweise von den Behörden akzeptiert. Das Land hat allerdings vor einiger Zeit damit begonnen, ein neues System für Arbeitserlaubnisse einzuführen. Danach sollen nur noch diejenigen Unternehmen Arbeitsgenehmigungen für ihre Mitarbeiter erhalten, die über eine entsprechende Zulassung der Myanmar Investment Commission verfügen. Zudem liegen dem Nationalparlament in der Hauptstadt Naypyidaw zwei restriktive Gesetzentwürfe vor, welche die Einreise für Geschäftsreisende nochmals deutlich erschweren würden. Ob sie tatsächlich verabschiedet werden, steht jedoch noch nicht fest.
Einreisevorschriften bei Projekten einplanen
Deutsche Mittelständler, die mit eigenen Mitarbeitern nach Fernost expandieren – oder auch nur Waren exportieren – wollen, müssen sich auf zunehmend komplexe aufenthaltsrechtliche Verfahren einstellen und diese von Anfang an in ihre unternehmerische Planung einbeziehen. Zudem sollten sie sich rechtzeitig vorab über die spezifischen Vorschriften ihres asiatischen „Wunschlandes“ informieren