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Zukunftsmärkte > Energiekrise

Energie-Hilfen: Habeck überholt Brüssel rechts

Der Wirtschaftsminister verspricht in der Energiekrise den Unternehmen Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Aber er hat offenbar die EU noch nicht gefragt.

Gas-Thermometer
Gas-Thermometer: Der Notfallplan regelt die drei StufenBild: Shutterstock

Klingt doch gut: Vor einer Woche ging das Bundeswirtschaftsministerium bei seinem „Notfallplan Gas“ in die Details. Der Notfallplan regelt die drei Stufen, über die der Staat eingreifen kann, um die sichere Gasversorgung des Landes zu gewährleisten. Punkt 6 des Plans betrifft energie- und handelsintensive Unternehmen, die besonders unter den Preisanstiegen leiden. Unter Absatz „g“ wird es für die gebeutelten Unternehmen besonders interessant. Das Ministerium verspricht einen „zeitlich befristeten und eng umgrenzten Kostenzuschusses ohne Rückzahlungspflicht“. Das könnte für viele Unternehmen zu einer echten Hilfe werden.
 
Ist es aber auch gut? Wer, welche Hilfe unter welchen Bedingungen beantragen kann, darüber schweigt sich der Plan aus. Stattdessen stehen da die ergänzenden Worte: „Die erforderliche beihilferechtliche Genehmigung wird in Kürze erwartet, entsprechend ist mit dem Start der Antragstellung in den kommenden Wochen zu rechnen.“  Von einer Genehmigung in Kürze kann aber offensichtlich keine Rede sein. „Markt und Mittelstand“ fragte mehrfach beim Bundeswirtschaftsministerium nach Details und Zeitrahmen der nicht zurückzuzahlenden Beihilfen nach. Doch das Ministerium möchte dazu auch eine Woche nach der Ankündigung keinerlei Auskünfte geben. „Uns liegt noch kein Ergebnis der Prüfung durch die EU vor“, erklärte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums auf Anfrage. So lange werde das Ministerium auch keine weiteren Fakten zu dem mit Spannung erwarteten Programm nennen.

AH

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