
„Die Erbringung aller geforderten Nachweise und Papiere ist so zeitaufwändig, dass sie nicht mehr im normalen Tagesgeschäft zu leisten ist“, sagt er. Ebenso wie viele andere Firmen hat Koepp daher einen hauptberuflichen Zoll- und Exportverantwortlichen eingestellt, der stetig Kontakt zu Zollbehörden und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) hält.
Aufwand steht nicht in Relation zum Geschäft
Besonders zeitraubend bei der Exportabwicklung sei, dass die Zollstellen häufig andere oder zusätzliche Exportpapiere forderten als das Bafa, bestätigt Julian Nagy, Exportverantwortlicher bei EMG Automation. Das gilt vor allem für Produkte und Komponenten, die unter die Dual-Use-Regelung fallen. Für diese Warengruppe muss eine Firma genaue Angaben dazu machen, zu welchem Zweck der ausländische Kunde sie einsetzen möchte.
„Wir haben Verständnis dafür, dass wir den Verwendungszweck genau benennen müssen, um den nicht-zivilen Einsatz unserer Produkte auszuschließen“, sagt Nagy. Immerhin wolle auch EMG sichergehen, an seriöse Kunden im Ausland zu liefern. Doch müsse der bürokratische Aufwand für die exportierenden Unternehmen im Rahmen bleiben.
Zoll- und Bafa-Anforderungen vereinheitlichen
Häufig geht die Unsicherheit der Zollstellen bei der Bearbeitung von möglichen Dual-Use-Gütern so weit, dass sie eine Komponentenlieferung ohne Bafa-Nullbescheid gar nicht mehr bearbeiten würden, berichten auch andere Exportleiter. Auch wenn das fragliche Produkt laut Dual-Use-Liste keine Bafa-Genehmigung benötigt, müssten sie daher die Schleife übers Bafa machen, die häufig eine Lieferverzögerung von mehreren Wochen mit sich bringt.
All das steht nicht in Relation zu dem Geschäft, das deutsche Firmen im Ausland machen, und behindert den Mittelstand nachhaltig. Von der Politik fordert auch EMG-Chef Koepp daher, bei der Schaffung von Exportregeln mehr auf die Interessen von Unternehmen zu achten. „Deutschland ist eine Exportnation – dass die Exportabwicklung so kompliziert wird, ist irrational.“