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Urteile & Verordnungen > EU-Wirtschaftspolitik: Lieferkettengesetz

EU-Kommission plant Lockerung des Lieferkettengesetzes

Geplante Änderungen sollen Unternehmen von Bürokratie entlasten. Neue Schwellenwerte und verlängerte Prüffristen stehen zur Diskussion.

(Foto: shutterstock)

Die EU-Kommission bereitet weitreichende Änderungen am europäischen Lieferkettengesetz vor. Ein Entwurf für das sogenannte Omnibus-Gesetz zum Bürokratieabbau sieht vor, die Sorgfaltspflichten für Unternehmen in ihren Lieferketten deutlich abzuschwächen. Gleichzeitig plant die Kommission, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von den bisherigen Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung faktisch auszunehmen.

Entlastung für KMU: Neue Schwellenwerte bei CSRD

Eine zentrale Änderung betrifft die Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD). Die EU-Kommission beabsichtigt, deren Anwendungsbereich erheblich zu reduzieren. Künftig sollen nur noch Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 1000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro von den Berichtspflichten erfasst werden. Dies stellt eine deutliche Anhebung der bisherigen Schwellenwerte dar, die bei 250 Mitarbeitern und 40 Millionen Euro Umsatz lagen.

Diese Anpassung würde bedeuten, dass ein Großteil der kleinen und mittleren Unternehmen von den umfangreichen Berichtspflichten befreit wäre. Die CSRD verpflichtet Unternehmen bislang zu detaillierten Berichten über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft. Dazu gehören Aspekte wie Luft- und Wasserverschmutzung, aber auch soziale Themen wie der Schutz indigener Völker oder die Förderung von Whistleblowern.

Verlängerte Fristen bei Lieferkettenprüfungen

Auch bei der Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) plant die Kommission Erleichterungen für Unternehmen. So soll die Frist für die sorgfältige Prüfung von Geschäftspartnern in der Lieferkette (Due Diligence) von einem auf fünf Jahre verlängert werden. Dies würde Unternehmen mehr Zeit geben, ihre Lieferanten auf die Einhaltung von EU-Standards zu überprüfen.

Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, den Katalog der Vorschriften zu kürzen, die EU-weit harmonisiert werden müssen. Das Gesetz, das ursprünglich Kinderarbeit, Umweltverbrechen und Menschenrechtsverstöße weltweit verhindern sollte, würde dadurch in seiner Reichweite eingeschränkt.

Harmonisierung und Anpassung nationaler Gesetze

Die EU-Kommission plant zudem, den Mitgliedstaaten mehr Zeit für die Anpassung ihrer nationalen Gesetze an die europäischen Vorgaben zu geben. Die Frist soll um zwei Jahre bis Juni 2028 verlängert werden. Dies betrifft auch Länder wie Deutschland, die bereits eigene Lieferkettengesetze verabschiedet haben.

Interessanterweise nimmt der Entwurf explizit Bezug auf das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz. Die Kommission betont, dass sie nicht beabsichtigt, die dort festgelegte Regelung zu ändern, nach der Unternehmen in ihrer Due-Diligence-Prüfung dieselben Maßstäbe in ihrer gesamten Lieferkette anwenden müssen.

Kritik und Widerstand gegen Abschwächungen

Die geplanten Änderungen stoßen jedoch nicht überall auf Zustimmung. Teile des Europäischen Parlaments haben bereits Widerstand gegen die Abschwächung der Lieferkettenrichtlinie angekündigt. Kritiker befürchten, dass die Lockerungen die Wirksamkeit des Gesetzes untergraben könnten.

Andererseits argumentiert die EU-Kommission, dass die Änderungen Teil ihrer Bemühungen sind, die bürokratische Last für Unternehmen zu reduzieren und so die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat das ambitionierte Ziel ausgegeben, diese Lasten um 25 Prozent zu senken, für kleine und mittlere Unternehmen sogar um 35 Prozent.

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