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Zukunftsmärkte > Gegenwind für Lieferkettengesetz

Gesetz zur CSR-Verpflichtung: Mittelständler fürchten Wettbewerbsnachteile

Viele Unternehmen haben bereits Compliance-Richtlinien entwickelt und überwachen sie, um Sozial- und Umweltstandards in ihren Lieferketten einzuhalten. Braucht der Mittelstand dennoch ein Lieferkettengesetz? Die Politik ist sich noch nicht einig, die Unternehmen selbst hingegen schon.

Er sollte Fortschritt signalisieren: der Plan der beiden Bundesminister Gerd Müller (CSU) und Hubertus Heil (SPD), die Verantwortung von Unternehmen für Menschenrechtsverstöße in ihrer Lieferkette verbindlich zu regeln (siehe Kasten „Auf dem Weg zum Wertschöpfungskettengesetz?“). Zunächst wurden der Entwicklungs- und der Arbeitsminister jedoch ausgebremst, und zwar von ganz oben. Wirtschaftsministerium und Bundeskanzleramt verwiesen Mitte März darauf, dass zunächst über Umfragen die Haltung des Mittelstandes abgeklopft werden müsse. Auf Grundlage dieser Ergebnisse werde dann entschieden, ob weitergehende Maßnahmen wie eine gesetzliche Regelung notwendig seien, wie ein Sprecher von Wirtschaftsminister Peter Altmaier bekanntgab.

 

Dieser Handlungsbedarf könnte nun bestehen. Die Ergebnisse der zweiten und letzten Fragerunde zeigen, das mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen Menschenrechte nicht sorgfältig genug in die Unternehmensprozesse integriert hätten. Wirtschaftsverbände laufen Sturm und wollen ein nationales Lieferkettengesetz verhindern. Sie fürchten eine massive Wettbewerbsverzerrung, und sind damit nicht alleine.

Haftung für Verhalten Dritter: kaum machbar

Für Firmenchef Dirk Jürgeleit ist klar: Damit Unternehmen die Menschenrechte in ihren weltweiten Geschäftsbeziehungen wirklich achten, braucht es einen gesetzlichen Rahmen. Ein Lieferkettengesetz jedoch, das Unternehmen über die gesamte Wertschöpfungskette in die Sorgfaltspflicht nehme und bei Verstößen zur Rechenschaft ziehe, gehe für den kleineren Mittelstand an der Machbarkeit vorbei, so der Geschäftsführer des Herstellers Gifas Electric. Mit 65 Mitarbeitern produziert das Unternehmen aus Neuss Stromverteiler und Lichtsysteme für den Einsatz in Industrie und Kommunen. Vorprodukte und Rohmaterialien hierfür bezieht Gifas von über 100 Lieferanten weltweit. Natürlich wähle man seine internationalen Zulieferer sorgfältig aus und prüfe auch über Präqualifizierungen, ob diese sich an geltendes Recht hielten, erklärt Jürgeleit. „Wir können aber nicht bei allen Lieferquellen regelmäßig Audits vor Ort durchführen.“

 

Das Wertschöpfungskettengesetz baue auf einer falschen Grundannahme auf, findet auch Anne Göbel, Expertin für Corporate Social Responsibility (CSR) beim Handelsverband Deutschland (HDE). Die Lieferbeziehungen global tätiger Unternehmen seien nicht in Form einer konsequenten Kette angeordnet. Vielmehr existierten große Liefernetzwerke internationaler Zulieferer und Produzenten, die sich dynamisch entwickelten und fortlaufend änderten: „Wenn ich Lieferungen beziehe, die ihren Ursprung im Ausland haben, wo ich selbst nicht tätig bin, kann ich nicht immer detailliert wissen, unter welchen Bedingungen die einzelnen Produkte hergestellt wurden. Gerade kleine und mittlere Unternehmen können nicht für etwas haftbar gemacht werden, das sie persönlich nicht beeinflussen können“, kritisiert Göbel. Ein solches nationales Gesetz führe in den globalen Lieferketten nur zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen für deutsche Unternehmen.

 

Auch Michael Güllicher und Norman Holzner, die Geschäftsführer des Stanztechnikbetriebs Thun Automotive, sehen die Gesetzesinitiative kritisch. Denn die Haftung würde ja nicht bei Lieferanten erster Ordnung enden. Das Unternehmen der Obermark Gruppe mit Sitz in Gevelsberg verarbeitet vor allem Stahl, Edelstahl und Kupfer und beschäftigt 430 Mitarbeiter. Einen Großteil dieser Materialien kauft Thun Automotive bei Zulieferern in Europa ein. Diese wiederum beziehen die Rohprodukte aus Übersee – so kommt etwa Kupfer von einem Zulieferer in Chile. Zugleich bestehen auch direkte Lieferbeziehungen ins außereuropäische Ausland. Beispielsweise ist Thun Automotive in Verhandlungen mit einem neuen chinesischen Werkzeugproduzenten.

Eigener Kodex, um Regelungen sinnvoll einzusetzen

Momentan fußt die Lieferketten-Compliance von Thun Automotive hauptsächlich auf Zertifikaten, Siegeln und internen Vertragswerken. So hat das Unternehmen einen eigenen Verhaltenskodex erarbeitet, der allen Partnerunternehmen vorgelegt wird. „Ein Teil der Klauseln in diesem Kodex stammt von unseren Kunden, die ihrerseits von uns die Einhaltung gewisser Regeln fordern“, erklärt Michael Güllicher. Gerade Automobilkonzerne seien in ihren Einkaufsvorgaben sehr strikt. Das spiegelt sich in dem Kodex von Thun Automotive wider: So reglementiert das Dokument etwa den Umgang mit Konfliktmineralien und dem Gesundheitsschutz, es verbietet Kinderarbeit, fordert zumutbare Arbeitsbedingungen und verpflichtet die Zulieferer zur Nachhaltigkeit.

 

Bei der Erarbeitung eigener Verhaltenskodizes können Mittelständler sich an Vorlagen orientieren, die ihre jeweiligen Fachverbände entworfen haben, rät Göbel vom HDE: „Diese Codes of Conduct bieten Firmen eine gute Orientierung, was sie bei den Themen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung in ihren Lieferketten beachten sollten, und beinhalten auch viele branchenspezifische Aspekte.“ Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Lieferanten, den Kodex vollumfänglich einzuhalten – darauf verlassen sich Güllicher und Holzner. Nur in Einzelfällen und stichprobenartig überprüfen die Mitarbeiter oder einer der Geschäftsführer selbst die Zulieferunternehmen vor Ort. „Für umfangreiche oder systematische Audits außerhalb unserer Qualitätsmanagementanforderungen fehlt uns schlichtweg das Personal. Die nötigen Ressourcen für Planung, Durchführung, Berichterstattung und Überwachung eventueller Mängelbehebungen können wir nicht aufbringen“, wendet Holzner ein. Zudem fehle deutschen Mittelständlern vor Ort die Marktmacht, gegen mögliche Verstöße vorzugehen. „Der chinesische Partner kündigt uns schlichtweg den Vertrag, wenn ich während eines Besuches die Arbeitszeitenprotokolle aller Mitarbeiter sehen will“, ist sich Güllicher sicher.

Praxistaugliche Ausgestaltung: Lieferantenbewertung

Neue Lieferanten bewertet Thun Automotive nach einem Standardverfahren, das sich auch an den Forderungen und Erwartungen seiner Kunden orientiert. „Alle Lieferanten müssen ein Qualitätsmanagementsystem vorweisen können sowie gemäß der internationalen Umweltmanagement-Norm 14001 zertifiziert sein und unseren Anforderungen an Sozialstandards und Arbeitssicherheit gerecht werden“, erklärt Holzner. Im vergangenen Jahr schuf sein Unternehmen eine separate Abteilung, die sich nur um derlei Standards kümmert, diese überwacht und intern implementiert. Schon das ist aufwendig und kostspielig: Aktuell checkt Thun beispielsweise einen neuen chinesischen Lieferanten von Werkzeugen. Bis zu dessen Freigabe entstehen Kosten in Höhe von rund 20.000 Euro. Stellt sich während der Prüfung heraus, dass der potentielle Lieferant die nötigen Standards nicht einhalten kann, bleibt das Unternehmen auf diesen Kosten sitzen. Seine Lieferantenbasis wechselt Thun Automotive daher nur selten. „Wir sind an dauerhaften Beziehungen interessiert, damit sich die hohen Zertifizierungskosten lohnen und wir unseren Kunden sichere Beschaffungsketten garantieren können“, so Güllicher.

 

Auch Gifas geht Lieferantenbeziehungen langfristig ein. Lieferanten mit einer Teilevielfalt und Stückzahl, wie Gifas sie braucht, sitzen hauptsächlich in Europa, sourcen ihrerseits aber wiederum global. Elektronische Komponenten wie Netzteile etwa werden überwiegend in Asien produziert. Im Investitionsgüterbereich seien langfristige Lieferbeziehungen auch wichtig für die Qualitätssicherung, findet Gifas-Geschäftsführer Jürgeleit: „Unser Geschäft besteht in der Montage von elektrischen Systemen. Deren Funktion kann nur so gut sein wie die verbauten Vorprodukte. Wenn wir einen Lieferanten angebunden haben, der uns gute Qualität liefert, gibt es keinen Grund, ihn zu wechseln – auch nicht, wenn ein Konkurrent vermeintlich günstiger ist.“ Könne man sich allerdings nicht mehr auf die nötigen Standards verständigen, müsste die Zusammenarbeit beendet werden.

Einheitliche Standards statt Lieferkettengesetz

Das Thema Lieferketten-Compliance ist bei vielen Unternehmen derzeit präsent. Zahlreiche Firmen berichten, dass immer mehr Kunden dicke Papierstapel mit Compliance-Anforderungen vorlegten. Diese durchzuarbeiten und sämtliche Bestimmungen in die Lieferantenkodizes einzuarbeiten kostet Zeit und nimmt die Einkaufsabteilungen über Gebühr in Beschlag. Ein Aufwand, der vermeidbar wäre, wenn es einheitliche Standards gäbe, die für alle Unternehmen verbindlich wären, so die einhellige Meinung.

 

Solche Standards zu schaffen ist vor allem Aufgabe der internationalen Politik und der Wirtschaftsorganisationen. Auch die Durchsetzung müsste hoheitlich überwacht werden. „Dafür gibt es ja beispielsweise den Tüv. Auf seine Zertifikate muss man sich verlassen können, sie sollten weltweit einheitlich sein“, fordert Thun-Geschäftsführer Güllicher. In diese Richtung sollte die Politik eher aktiv werden, statt rechtliche Kontrollpflichten einzuführen, denen in der Realität kein Unternehmen nachkommen könne. „Die tatsächliche Haftung sollte auf Bereiche begrenzt sein, die man auch beeinflussen kann – etwa Auslandstöchter und eigene Produktionsniederlassungen. Mit einer zu breiten Anspruchshaltung wird das Gesetz insgesamt scheitern – und damit wäre niemandem geholfen“, ist Güllicher überzeugt.

Auf dem Weg zum Wertschöpfungskettengesetz?

Anfang 2019 wurde der Entwurf für ein Wertschöpfungskettengesetz des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bekannt. Demnach möchte die Bundesregierung deutsche Unternehmen stärker in die Verantwortung nehmen, weltweit für faire Arbeitsbedingungen und umweltverträgliche Geschäftspraktiken einzutreten. Schon jetzt müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen mit mehr als 500 Mitarbeitern jährlich über soziale, Umwelt- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung ihrer Lieferanten und Geschäftspartner berichten. Wird aus dem Entwurf ein Gesetz, müssten auch kleinere Unternehmen ihre gesamte Wertschöpfungskette genauer kontrollieren und könnten für Verstöße sämtlicher Partnerunternehmen zum Beispiel von deren Mitarbeitern verklagt werden. Aktuell führt die Bundesregierung Umfragen unter Unternehmen durch. Der Zeitplan der Bundesregierung sieht vor, im Sommer über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

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