Beitrag teilen

Link in die Zwischenablage kopieren

Link kopieren
Suchfunktion schließen
Zukunftsmärkte > Gastbeitrag

Hauptsache geliefert

Die EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie überfordert den Mittelstand. Was das heißt, ist sonnenklar: sie wird gelocht und abgeheftet, aber nicht gelebt und umgesetzt.

Sieht die ESG-Regeln zur Pflichtübung verkommen: MLP-Chef Uwe Schroeder-Wildbe
Sieht die ESG-Regeln zur Pflichtübung verkommen: MLP-Chef Uwe Schroeder-Wildbe

Es wird ernst für den Mittelstand: Waren bislang nur große oder börsennotierte Unternehmen verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, trifft diese Anforderung nach den Vorgaben der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) demnächst auch Mittelständler. Etwa 50.000 Unternehmen dürften europaweit betroffen sein, bisher waren es nur an die 10.000. In Deutschland erhöht sich die Zahl von 600 auf rund 15.000 Firmen.

Die CSRD-Richtlinie trifft viele

Die komplexen Vorgaben des Reportings und auch weitere neue Regelwerke wie das ab 2023 geltende deutsche Lieferkettengesetz drohen jedoch den Mittelstand zu überfordern. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) haben im Gegensatz zu Großkonzernen in der Regel weitaus weniger Ressourcen zur Verfügung, um permanent und lückenlos alle Einflüsse und Parameter für ESG-Themen (Environment, Social, Governance), also Umwelt- und Sozialfragen sowie Aspekte der Unternehmensführung, messen und dokumentieren zu können.

Hinzu kommt, dass mittlerweile eine kritische Diskussion eingesetzt hat, ob die Beurteilung von Sozialstandards und guter Governance allein nach westlichen oder gar deutschen Maßstäben nicht auch eine Form der Bevormundung ist. Dass Kinderarbeit, gesundheitsschädliche Arbeitsbedingungen oder Korruption weder hierzulande noch irgendwo anders auf der Welt akzeptabel sind, bedarf keiner Erklärung. Dass auch Mittelständler in der Pflicht sind, dagegen vorzugehen, wenn sie Kenntnis von solchen Praktiken haben, ebenso.

Erhebliche Ressourcen nötig

Ein Gesetz aber, das Unternehmen verpflichtet, jeden Schritt bei der Herstellung eines Produktes, von der Rohstoffgewinnung in Afrika über alle Zulieferer in Asien bis hin zur Lieferung an internationale Endkunden, zu erfassen, zu kontrollieren und zu protokollieren, ist eine andere Nummer. Es klingt fortschrittlich und ist rasch formuliert, erfordert aber in der Realität erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen, wenn die Betriebe die Anforderungen wirklich ernsthaft erfüllen wollen. Über ihre Beteiligung an den Lieferketten sind zudem auch kleinere Unternehmen vom neuen Lieferkettengesetz betroffen, auch wenn sie formal (noch) nicht vom Regelwerk erfasst werden.

Bei der CSRD-Richtlinie der EU sieht es nicht viel besser aus. Sie wird alle Unternehmen einschließen, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt, Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro und Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro. Auch wenn die Ausgestaltung und der genaue Zeitplan des Regelwerkes noch diskutiert werden, so steht bereits fest, dass Unternehmen einen umfassenden Katalog abzuarbeiten haben werden. Er reicht von Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft über Diversity und Arbeitsbedingungen bis hin zu Fragen der Unternehmensethik – alles extern zu prüfen und im Lagebericht spätestens vier Monate nach Geschäftsjahresende zu publizieren.

Überregulierung erzeugt Pflichtübung

Eine Überregulierung, die viele mittelständische Unternehmen überfordert, droht jedoch zur Pflichtübung zu verkommen und ihren praktischen Nutzen zu verlieren. Nach dem Motto „Hauptsache, die Tabellen werden abgeliefert und Aufsicht und Wirtschaftsprüfer geben Ruhe“ entstehen Datenfriedhöfe, die mit den realen Nachhaltigkeitszielen nur noch entfernt zu tun haben.

Die Politik sollte deshalb Prioritäten setzen, anstatt zu viel und noch dazu auf einmal regulieren zu wollen: Wenn die größte Herausforderung der Menschheit der Klimawandel ist, dann sollten Maßnahmen zur Reduktion des CO2-Footprints von mittelständischen Unternehmen zunächst deutlich im Vordergrund der Regulierung stehen. Denn Klimaschutz ist objektiv mess- und überprüfbar. Er kann auf vielfältige technologische Lösungen sowie bewährte Steuerungsinstrumente wie den (noch ausbaufähigen) Emissionshandel zurückgreifen. In diesem Kontext ergibt die Vorgabe der EU-Richtlinie, dass sich Unternehmen klare und messbare Ziele setzen und über die Fortschritte auf dem Weg zur Klimaneutralität berichten sollen, durchaus Sinn.

ESG mit subjektiven Elementen

Die ESG-Themenkomplexe Soziales und Unternehmensführung sind dagegen schwerer zu fassen und ab einem gewissen Grad auch subjektiv. Sie sollten hintenangestellt oder auf ein unstrittiges und leistbares Mindestmaß reduziert werden. Ist ein Maschinenbaubetrieb, der von der Eigentümerfamilie in fünfter Generation erfolgreich durch alle bewegten Zeitläufte navigiert wurde, wirklich schlechter geführt als eine Börsengesellschaft, nur weil er nicht für alle Vorgänge detaillierte Regelwerke besitzt? Gerade die aktuellen Diskussionen um das Greenwashing bei Finanzprodukten oder die Zeitenwende in der Sicherheitspolitik werfen die Frage auf, ob ESG nicht neu gedacht werden muss, weil sich so manche Gewissheiten, was „ökologisch“, „sozial“ oder „gerecht“ ist, in Luft aufgelöst haben.


Bei solch epochalen Aufgaben wie dem Klimaschutz ist es entscheidend, klare Prioritäten zu setzen, Schritt für Schritt vorzugehen und rechtliche Verpflichtungen erst dann einzufordern, wenn sie auch wirklich praxistauglich sind. Dem Mittelstand würde ein solches Vorgehen helfen – ohne dass er damit aus der Pflicht entlassen würde, seinen Beitrag für eine nachhaltige Volkswirtschaft zu leisten.

Ähnliche Artikel