
Verträge mit indonesischen Partnern müssen immer auch in einer indonesischen Sprachfassung unterzeichnet werden, um rechtskräftig zu sein. Die Rechtslage dazu war bis vor kurzem unklar, nun bekräftigte der oberste Gerichtshof Indonesiens das sogenannte Sprachengesetz.
Zuvor war eine indonesische Sprachfassung bereits für Verträge mit der öffentlichen Hand in Indonesien verpflichtend. Diese Regelung gilt auch für die Privatwirtschaft, stellte nun der Gerichtshof klar.
Alte Verträge schnellstmöglich ins Indonesische übersetzen
Deutsche Firmen sollten schnellstmöglich sämtliche Verträge mit öffentlichen und privaten indonesischen Geschäftspartnern ins Indonesische übersetzen lassen. Auch Altverträge sollten um eine indonesische Version ergänzt werden.
Die Übersetzung sollten Firmen nur Dienstleistern übertragen, die im Vertragsrecht erfahren sind. Unpräzise Formulierungen können im Streitfall zu bösem Erwachen führen. In jedem Falle sollten alle Sprachfassungen notariell beglaubigt sein.
Anderssprachige Verträge können Gerichte für nichtig erklären
Wenn sie das Gesetz wörtlich auslegen, könnten Gerichte Verträge, die ausschließlich in Fremdsprachen (wie etwa Englisch oder Deutsch) verfasst sind, für nichtig erklären. Außerdem kann die Nichteinhaltung des Sprachengesetzes als Rechtsverstoß gewertet werden. Beides kann für deutsche Mittelständler empfindliche Folgen haben.
Indonesien-Experten werten die Regelung nicht als weitere protektionistische Maßnahme der Regierung von Joko Widodo. Das Land ziehe vielmehr rechtlich nach – in anderen asiatischen Ländern sind Vertragsabschlüsse in Landessprache bereits Pflicht.