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Zukunftsmärkte > Unternehmen vs. Staat

Internationalisierung: Daten und Fakten zu Investitionsschutzverträgen

Investitionsschutzverträge helfen Unternehmen, ihre Interessen gegenüber ausländischen Staaten durchzusetzen. Das sieht zwar auf den ersten Blick nach Gemeinwohl aus, ist aber auch ein Geschäft um Milliarden. Wir haben alle wichtigen Daten und Fakten zusammengetragen.

Von ungerechter Behandlung bis hin zu entschädigungslosen Enteignungen: In fremden Staaten brauchen Unternehmen Sicherheit. Mit seinen zahlreichen Hidden Champions und Exportweltmeistern betrifft das besonders den deutschen Mittelstand. Investitionsschutzabkommen bieten rechtlichen Schutz im Ausland. Sie sollen willkürliches Verwaltungshandeln verhindern – denn sonst wäre der ausländische Investor im Ernstfall auf sich allein gestellt. Dann müsste er auf unsichere Klagewege vor nationale Gerichte im Gaststaat ziehen oder auf diplomatische Interventionen seiner Regierung hoffen. Durch zahlreiche Investitionsschutzabkommen werden für Verhandlungen Schiedsgerichte eingesetzt, die mit nichtstaatlichen Richtern besetzt sind. Bestimmt werden diese gemeinsam von Kläger und Beklagten. 

2.930 weltweit

So viele bilaterale Investitionsförderungs- und -schutzverträge gibt es, in Kraft sind davon heute schon 2.352.


942 Investitionsstreitigkeiten

im Rahmen von Investitionsschutzabkommen wurden seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1987 bis Ende 2018 weltweit geführt. 117 Länder wurden mindestens einmal verklagt. Die Mehrheit der Kläger kam aus Industrienationen, die Mehrheit der beklagten Staaten waren Entwicklungs- oder Schwellenländer.


89 der 135

bilateralen Investitionsschutzabkommen Deutschlands legen Schiedsverfahren als Verhandlungsmodus bei Streitigkeiten zwischen Investor und Staat fest.


36 Prozent

aller jemals geführten Investitionsstreitigkeiten wurden zugunsten des Staates entschieden, 29 Prozent zugunsten des Investors.


Drei Mal

wurde der deutsche Staat seit Bestand dieser Abkommen von Unternehmen verklagt. Zwei Klagen kamen von dem schwedischen Energiekonzern Vattenfall, eine von einem indischen Investor.



537 Menschen

wurden seit 1987 zum Schiedsrichter berufen. Die Hälfte von ihnen hat mehr als einen Fall verhandelt, 14 von ihnen kamen bei mehr als 30 Verhandlungen zum Einsatz.


Acht Millionen

US-Dollar kostet ein Schiedsgerichtsprozess zwischen Investor und Staat durchschnittlich. 80 bis 90 Prozent davon sind Anwalts- und Beraterkosten, der Rest Gebühren der Institutionen und Gerichte. Meist entscheidet das Schiedsgericht, zu welchen Teilen sich Kläger und Beklagter am Ende des Verfahrens die Kosten aufteilen. Selten zahlt alles die unterliegende Seite.


Seit 2009 ist die EU-Kommission

zuständig für die Verhandlung von Abkommen zum Investitionsschutz der EU-Mitgliedsstaaten, die an die Stelle der bilateralen Abkommen (BIT) der einzelnen Mitgliedsstaaten treten sollen. Bis diese Abkommen abgeschlossen sind, gelten weiterhin die BIT der EU-Mitgliedstaaten.

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