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So sichern sich Mittelständler gegen Zahlungsausfall im Export ab

Wenn in Auslandsmärkten Währungen dramatisch an Wert verlieren oder Kunden aufgrund eines Regierungswechsels insolvent gehen, leidet das Exportgeschäft von Mittelständlern. Mit einigen Instrumenten können sie sich gegen politische Risiken absichern.

Immer wieder bleiben deutsche Mittel­ständler auf ihren Rechnungen sitzen, weil ihre Geschäftspartner im Ausland insolvent gehen oder anderweitig zahlungsunfähig werden. Um nicht selbst in wirtschaftliche Schieflage zu geraten, soll­ten Unternehmen schon zu Beginn der Lieferbe­ziehungen mit ausländischen Kunden Sicherheits­netze aufspannen. Im Folgenden ein Überblick über die verlässlichsten Absicherungsinstrumente gegen Zahlungsausfall.

Politische Rückendeckung per Hermesbürgschaft
Hermesbürgschaften sind ein politisches Instrument zur Außenwirtschaftsförderung. Mit ihnen sichern der deutsche Staat und der privatwirtschaft­liche Kreditversicherer Euler Hermes Exportge­schäfte deutscher Unternehmen in Entwicklungs-und Schwellenländern ab. In Deckung genommen wird unter anderem die Insolvenz des Bestellers oder die Nichtzahlung der Forderung innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit der Zahlung. Auch bei politischen Risiken wie etwa kriegerischen Ereignissen oder wenn Beträge in Landeswährung nicht konvertiert oder nicht transferiert werden, wenn Ware beschlagnahmt wird oder die Vertrags­erfüllung infolge politischer Umstände unmöglich ist, springt die Hermesbürgschaft ein – und erstat­tet dem exportierenden Unternehmen die entstan­denen Kosten.

APG bei kurzfristigen Zahlungszielen
Eine Form der staatlichen Exportkreditgarantien ist die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG). Sie sichert kurzfristige Forderungen mit Kreditlaufzei­ten bis zu zwölf Monaten ab, unter anderem gegen den Zahlungsausfall des Importeurs. Voraussetzung für die Nutzung einer APG ist, dass der Exportum­satz des deutschen Unternehmens 500.000 Euro pro Jahr übersteigt. Exporteure, die mit ihren Kunden ein Zahlungsziel von maximal vier Monaten ver­einbart haben, können die APG-light nutzen. Deren Beantragung erfolgt überwiegend online und ist mit relativ wenig Aufwand verbunden. Sie schützt den Exporteur ausschließlich vor einer Nichtzahlung der Forderung innerhalb von sechs Monaten nach Fäl­ligkeit. Damit sinkt das Ausfallrisiko bei Exporten mit kurzfristigen Zahlungszielen.

Bestellerkredit auf Wunsch des Importeurs
Äußert der Importeur den Wunsch, seine Bestellung durch ein Kreditinstitut im Land des Exporteurs zu finanzieren, ist das über den sogenannten Bestel­lerkredit möglich. Voraussetzung für die Gewäh­rung eines Bestellerkredits ist die Deckung durch eine staatliche Kreditversicherung (Export Credit Agency, ECA). Diese wird in Deutschland durch die Euler Hermes bedient und gibt die finanziellen und wirtschaftlichen Grenzen des Handelsgeschäftes vor. Das deutsche Unternehmen fungiert (zusätz­lich zu seiner Rolle als Vertragspartner) als Vermitt­ler für die passende Exportfinanzierung. Die ECA-gedeckte Finanzierung bezieht sich auf den Vertrag zwischen Exporteur und Importeur. Sie kann durch die Hausbank des Exporteurs oder durch die AKA European Export + Trade Bank oder in Zusammen­arbeit beider Institute durchgeführt werden. Die Risiken der Bank des Exporteurs werden durch die staatliche Kreditversicherung abgesichert.

Bank des Importeurs springt per Akkreditiv ein
Das Akkreditiv ist ein durch Kreditinstitute gestütz­tes Zahlungsverfahren. Das Volumen der Rech­nungssumme, für die es angewendet werden kann, ist grundsätzlich nicht begrenzt – richtet sich aber nach der Bonität des Importeurs. Im Akkredi­tiv sichert die Bank des Importeurs der Bank des Exporteurs selbstschuldnerisch zu, die Rechnungs­summe auch zu zahlen, wenn ihr Kunde dies nicht tut. Mitentscheidend für die Eröffnung eines Akkre­ditivs und die Höhe seiner Kosten ist daher die wirt­schaftliche Lage des Importeurs. Die Bezahlung der Lieferung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, was sich für den Exporteur nachteilig auswirken kann. Denn die ursprünglich getroffenen Zahlungs­vereinbarungen müssen exakt eingehalten werden. Werden Liefertermine verschoben oder kommt es zu Schreibfehlern in den geforderten Dokumenten, kann die Bank des Importeurs die Übernahme der Zahlungspflicht im Nachhinein ablehnen.

Weltbank-Gruppe senkt Investitionsrisiken
Die individuellen Garantien der Multilateral Invest­ment Guarantee Agency (Miga) sichern ausländi­sche Direktinvestitionen gegen politische Risiken in Entwicklungsländern ab. Hierzu zählen Transfer­beschränkungen, zivile Unruhen und Enteignung. Abgesichert wird das Kapital für Neuinvestitio­nen sowie Erweiterungen, Modernisierungen oder Umstrukturierungen von existierenden Projekten. Auch technische Hilfen zur Investition, Manage­ment- und Leasingverträge sowie Franchise- und Lizenzabkommen können abgesichert werden. Vor­aussetzung ist, dass die Projekte die Sozial- und Umweltstandards der Miga einhalten. Zu ihnen zählen Mindestlöhne entsprechend der UN-Charta sowie die Vermeidung von CO2-Emissionen und Grundwasserbelastungen. Der Versicherungsschutz der Investitionen gilt für eine Dauer von bis zu 15 Jahren. Die Versicherungskosten werden je nach Risiko des Projekts und des Ziellandes berechnet. Die Miga ist Teil der Weltbank-Gruppe.

Mit Leasingdeckung gegen Beschädigung
Lieferanten, die ihre Gebrauchsgüter wie Maschi­nen oder Fahrzeuge ins Ausland verleasen wollen, können auf kurzfristige (bis zwei Jahre) sowie mit­tel- und langfristige staatliche Geschäftsabsiche­rungen zurückgreifen. Im Gegensatz zum reinen Export wird bei dieser Deckung ein Gegenstand abgesichert, der nicht vollständig dem Importeur gehört. Die Leasingdeckung springt beispielsweise ein, wenn der Leasingnehmer Insolvenz anmel­det oder die Leasingforderung nicht innerhalb von einem oder sechs Monate nach Fälligkeit begleicht – je nach Art der Leasingdeckung. Darüber hinaus sind auch politische Risiken und Beschädigungen beim unsachgemäßen Gebrauch abgesichert. Die Selbstbeteiligung, also der nicht gedeckte Anteil des Exporteurs, liegt je nach Risiko bei höchstens 15 Prozent und kann durch unterschiedliche Maß­nahmen reduziert werden. Beauftragt der Expor­teur beispielsweise eine Leasinggesellschaft, die sich ihrerseits nochmal mit einer Rückversicherung absi­chert, sinkt die Selbstbeteiligung.

Kai Schimmelfeder ist Sachverständiger für öffentli­che Fördermittel, Zuschüsse und Subventionen. Er leitet die Beratungsge­sellschaft Feder Consulting mit Sitz in Hamburg.


Dieser Text gehört zu einem Thema aus der Markt-und-Mittelstand-Ausgabe 11/2018. Hier können Sie das Heft bestellen und „Markt und Mittelstand“ abonnieren.

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