Minderheitenschutz bei Betriebsratswahl darf nicht zulasten anderer Minderheiten gehen
Eine Betriebsratswahl, bei der Vertreter einer Minderheit gegenüber anderen Minderheiten überproportional berücksichtigt werden, ist unwirksam.
Eine Betriebsratswahl, bei der Vertreter einer Minderheit gegenüber denen anderer Minderheiten überproportional berücksichtigt werden, ist unwirksam. Dies entschied das Arbeitsgericht Berlin im Fall eines Software-Betriebs.