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Zukunftsmärkte > VDMA

Mittelstand nutzt Forschungszulage

Laut dem VDMA kommt die steuerliche Forschungsförderungen durchaus bei den Unternehmen an. Damit reagiert der Verband auf Kritik von Seiten der Politik.

Die steuerliche Forschungsförderung erweist sich nach Ansicht des Verbands des Deutschen Maschinen- und Anlagenbaus (VDMA) als "passgenaues Instrument für die mittelständische Industrie". Damit widerspricht der Verband der Kritik des Bundesrechnungshofs sowie der Grünen, die eine mangelnde Nachfrage kritisiert hatten. "Der VDMA zieht nach den ersten Monaten seit Einführung dieses Instruments ein positives Zwischenfazit. "Die steuerliche Forschungsförderung kommt bei uns an: Jeder fünfte Antrag auf Förderung stammt aus dem Maschinen- und Anlagenbau", betont Hartmut Rauen, stellvertretender VDMA-Hauptgeschäftsführer. Das gesamte verarbeitende Gewerbe als Maßstab genommen, erfolgte sogar jeder dritte Antrag aus dem Maschinenbau. Auch die Erfolgsquote spricht für sich: Mehr als 80 Prozent der Vorhaben aus dem Maschinen- und Anlagenbau wurde positiv beschieden. Dieser Wert liege weit über den Erfolgsaussichten bei anderen Förderinstrumenten, erläutert Rauen: "So verlässlich wie die themenoffene und unbürokratische Forschungszulage war Innovationsförderung noch nie", so Rauen.

Die Forschungszulage ist seit dem 1. Januar 2020 in Kraft. Mit diesem steuerlichen Anreizelement: 25 Prozent der Personalkosten in Forschung und Entwicklung sowie Eigenleistung sowie Auftragsforschung (60 Prozent) werden gefördert. Mit bis zu einer Million Euro pro Unternehmen und Jahr, sollen unter anderem Investitionen in Forschung und Entwicklung auslösen und langfristig innovative Unternehmen in Deutschland stärken. Eine Anfrage von Grünen und FDP hatte eine überschaubare Zwischenbilanz ergeben: Bis Ende Juni gingen 24173 Anträge von Unternehmen ein, die ein Forschungsvorhaben als förderwürdig anerkennen lassen wollten. Davon stammen 491 aus dem Maschinen- und Anlagenbau. Im Verarbeitenden Gewerbe folgen Elektrotechnik/DV mit 268, Chemie/Pharma mit 186 und Kraftfahrzeuge mit 58 Anträgen. Über alle Wirtschaftszweige verteilt, liege der Anteil positiv beschiedener Vorhaben bisher bei 83 Prozent, so auch im Maschinenbau. Dabei gebe es relativ wenige Unterschiede zwischen einzelnen Betriebsgrößen oder Branchen, so der VDMA. "Schon nach der kurzen Zeit der Forschungszulage ist zu erkennen, dass der Weg der Bürokratie lang ist", urteilte hingegen die Grünen-Abgeordnete Anna Christmann.

Da der Gesetzgeber den Unternehmen eine längere Frist von vier Jahren gelassen hat, um sich mit diesem Instrument vertraut zu machen und einen Antrag zu stellen, sei die Kritik verfehlt, kontert Dr. Ralph Wiechers, Leiter der VDMA-Steuerabteilung: "Wer jetzt mit Verweis auf eine angeblich mangelnde Nachfrage voreilig den Stab über die steuerliche Forschungsförderung bricht, ist entweder falsch informiert oder daran interessiert, dass Technologien weiter vom Staat am Steuer gelenkt werden." Das Instrument sei neu, Unternehmen müssten sich erst damit vertraut machen. "Die Corona-Pandemie war und ist für viele Unternehmen ein ungekannter Kraftakt. In diesem Kontext musste die Beantragung der Forschungszulage oft warten, und sie konnte es dank großzügiger Antragsfristen auch" erläutert Wiechers.

Von der künftigen Bundesregierung fordert der VDMA, dass sie das Instrument der steuerlichen Forschungsförderung weiter stärkt. "Wettbewerbsfähigkeit und technologische Leistungsfähigkeit unserer Industrie müssen ab Herbst die Maxime jeder neuen Bundesregierung sein", betont Rauen. "Gutes wie die Forschungszulage kann immer noch besser werden." So würde eine Verdoppelung der Bemessungsgrundlage nach Abschätzung des ZEW weitere knapp 200 Millionen Euro an Zukunftsförderung allein für den Maschinen- und Anlagenbau bedeuten. "Dieses mehr an Potenzial hilft den Unternehmen, Transformationsprozesse zum Beispiel hin zu einer klimaneutralen Produktion und nachhaltigen Wirtschaft noch schneller anzugehen", erläutert der stellvertretende VDMA-Hauptgeschäftsführer.

Der Bundesrechnungshof hatte im Frühjahr bereits Bedenken gegen die Forschungsförderung angemeldet. "Gemessen an den Zielen des Gesetzes bestehen Zweifel an der zielgenauen Ausrichtung", rügte die Behörde. Nach ihrer Einschätzung kommt die steuerliche Forschungszulage oft nicht unmittelbar bei den Unternehmen an. "An der rechtssicheren Umsetzung der Steuerbefreiung der Forschungszulage bestehen Zweifel." Das Bundesfinanzministerium widerspricht dieser Einschätzung, Schon die Geltendmachung der Forschungszulage belege, "dass zusätzliche Aktivitäten in Forschung und Entwicklung stattgefunden" hätten. Ebenso tritt das Ministerium Kritik an der Auftragsforschung entgegen. Man sehe in dem 60-Prozent-Ansatz eine unbürokratische Nutzung des Gestaltungsspielraums.

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