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Zukunftsmärkte > Exportweltmeister in Südafrika

Südafrika: Regierung bereitet deutschem Mittelstand Probleme

Südafrika ist einer der wichtigsten Absatzmärkte auf dem afrikanischen Kontinent. Doch rechtliche Vorgaben erschweren ausländischen Unternehmen mit Produktion vor Ort das Leben – darunter leidet auch der deutsche Mittelstand.

Das starke Wirtschaftswachstum in vielen Staaten Afrikas macht den Kontinent als Standort für den deutschen Mittelstand attraktiv. Doch ein solches wirtschaftliches Engagement birgt auch Gefahren: Als Hauptrisiken für Investitionen in Afrika gelten Korruption, politische Instabilität und Rechtsunsicherheit. Das ergab eine aktuelle Umfrage des Instituts für Demoskopie Allenbach unter Entscheidern aus Wirtschaft und Politik. 

Davon betroffen ist auch Südafrika. Dort ist der deutsche Mittelständler GKD-Gebr. Kufferath mit einem Produktionsstandort vertreten. Der Hidden Champion aus Düren bei Aachen entwickelt und produziert technische Metallgewebe für industrielle und Architekturanwendungen und ist auf diesem Gebiet Exportweltmeister. Sein südafrikanisches Werk hat Kufferath in Randfontein angesiedelt, 45 Kilometer westlich von Johannesburg. Dort produziert das Unternehmen Siebrahmen für den Bergbau, die es nur auf dem südafrikanischen Markt anbietet. 

Neue Anteilseigner

Seit 2014 gilt in Südafrika für Bergbauunternehmen und deren Zulieferer eine besondere Regelung: Die gesetzlich festgeschriebene „Mining-Charter“ besagt, dass mindestens 25 Prozent plus eine Stimme der Anteilseigner eines Unternehmens Schwarze sein müssen. Ziel dieser staatlich vorgegebenen Wirtschaftspolitik: Südafrika will die wirtschaftliche Teilhabe der schwarzen Bevölkerung („black people“ wird in diesem Gesetz als Oberbegriff für Schwarzafrikaner, Coloureds und Inder benutzt) erhöhen und so sukzessiv eine Gleichstellung mit der weißen Bevölkerung erreichen. Dem Mittelständler Kufferath bereitete das Gesetz Kopfzerbrechen. Denn der Hidden Champion war gezwungen, einen erheblichen Unternehmensanteil abzugeben.

„Die an sich sinnvollen Forderungen führen teilweise zu absurden Konsequenzen, bis hin zum massiven Eingriff in die Eigentumsrechte“, sagt Stephan Kufferath, kaufmännischer Geschäftsführer des Unternehmens, das an zehn Standorten weltweit fast 1000 Mitarbeiter beschäftigt. Der Mittelständler hatte bereits vor einigen Jahren versucht, die Auflagen zu erfüllen, indem er die geforderten Anteile an einen schwarzen Mitarbeiter verkaufen und ihn damit zum Gesellschafter machen wollte. Das Vorhaben scheiterte: Der Mitarbeiter konnte weder das Geld aufbringen noch ein dafür gewährtes Darlehen des Mittelständlers zurückzahlen, berichtet Kufferath.

 

Doch nun hat der Mittelständler eine Lösung gefunden: Eine Stiftung wird Anteilseigner der Firma GKD-Gebr. Kufferath. Diese gehört den „Trustees“, drei schwarzen Frauen, die nicht Mitarbeiter der Firma sein dürfen und über die Verwendung der Gelder entscheiden. Der Stiftungszweck: begabten Kindern der Mitarbeiter das Schulgeld zu finanzieren, das deren Eltern nicht selbst aufbringen können.

Weitere gesetzliche Eingriffe

Südafrika möchte nicht nur im Bergbau die wirtschaftliche Teilhabe der schwarzen Bevölkerung erhöhen. Bereits 2004 trat das Gesetz zum sogenannten Broad-Based Black Economic Empowerment (B-BBEE) in Kraft. Um in Südafrika öffentliche Aufträge zu erhalten, müssen alle Unternehmen diesen Vorgaben entsprechen. Gemessen wird über ein Punktesystem: Die Firmen bekommen unter anderem Punkte dafür, dass sie ausbilden, benachteiligte Bevölkerungsgruppen bei der Besetzung von Führungspositionen bevorzugen und sie auch am Unternehmen wirtschaftlich beteiligen.  

Betroffen vom B-BBEE-Gesetz ist auch Siemens. Die südafrikanische Tochter des Münchner Technologiekonzerns schenkte daher vor sieben Jahren rund 700 schwarzen Mitarbeitern 15 Prozent der Anteile am Unternehmen. Die „Shareholder“ dürfen ihre Anteile zwar nicht frei verkaufen, sie profitieren aber von Dividendenzahlungen, wenn das Unternehmen Gewinn erwirtschaftet. 

Eine solche Schenkung wie bei Siemens ist in vielen Fällen der einfachste Weg, die Anforderungen aus dem B-BBEE-Gesetz zu erfüllen. Denn das Geld, um sich in Unternehmen einzukaufen, fehlt gerade bei den Schwarzen, die wirklich benachteiligt sind, beklagt Kufferath „Das hat bereits zu einer massiven Korruption des Geschäfts geführt. Es waren vor allem stille Shareholder, die sowieso schon reich waren, die sich in Unternehmen eingekauft und sich somit eine noch goldenere Nase verdient haben“, sagt der Unternehmer. Die Kritik am B-BBEE-Programm ist weit verbreitet: Während Millionen Südafrikaner weiterhin in Armut lebten, würde nur eine kleine, schwarze Elite gefördert werden, hatte Menschenrechtler Desmond Tutu schon vor 15 Jahren moniert. Von einer echten Gleichberechtigung ist Südafrika trotz B-BBEE noch weit entfernt. 

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