Cookie-Banner: „X“ heißt nicht OK – OLG verlangt echte Wahlmöglichkeit für Verbraucher
Webseitennutzer müssen für die Einwilligung zu Cookies eine echte Wahlmöglichkeit haben, urteilte das Oberlandesgericht Köln.
Ein X für eine Einwilligung vormachen? Bei der Gestaltung von Cookie-Bannern geht dies nicht, urteilte das Oberlandesgericht Köln. Ein Webseitennutzer muss bei der Einwilligung zu Cookies eine echte Wahlmöglichkeit haben.