
Mit Brasilien hat sich ein weiteres wichtiges Exportland für deutsche Mittelständler dem Carnet-ATA-Abkommen angeschlossen. Seit Ende Juni 2016 dürfen Firmen aus Ländern, die auch Teil des Abkommens sind, Waren und Ausrüstung vorübergehend einführen.
Verwendungszweck für vorübergehend eingeführte Güter sind üblicherweise Messen und Ausstellungen im Zielland. Das Carnet ATA ist ein Zollpassierscheinheft , mit dem die Behörden sowohl Ausfuhr als auch Wiedereinfuhr in einen der neuerdings 76 Vertragsstaaten nahezu formlos – und daher auch gebührenfrei – abwickeln.
Sicherheitsleistung entfällt mit Carnet ATA
Auch vor dem Beitritt zum Carnet-ATA-Abkommen war eine vorübergehende Einfuhr für Messen oder ähnliches in Brasilien möglich. Dafür musste die einführende Firma jedoch eine Sicherheitsleistung an der Grenze leisten, die sie erst zurückerhielt, wenn die Waren das Land wieder verließen. Diese Sicherheitsleistung entfällt mit Einsatz des Carnet ATA.
Einmal erteilt, ist das Zollheft üblicherweise für ein Jahr gültig. Es wird in Deutschland von den IHKs ausgestellt. Sollten die Waren, die ursprünglich nur für eine Ausstellung nach Brasilien eingeführt wurden, dort einen interessierten Käufer finden, ist auch der nachträgliche Verkauf von Carnet-ATA-Gütern möglich.