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Personal > Betriebliche Altersvorsorge

Lockmittel sichere Rente

Betriebliche Altersvorsorge wird für Arbeitgeber immer wichtiger, um Mitarbeiter zu halten. Dabei gilt es, einiges zu beachten.

Anpacken mit 78: Damit Beschäftigte nicht im Alter weiterarbeiten müssen, um die Rente aufzubessern, gibt es die betriebliche ­Altersvorsorge. © picture alliance / dpa | Uwe Zucchi

So geht ausgezeichnete Hilfe: Planisware Deutschland zahlt Beschäftigten jeden Monat zusätzlich zum Gehalt 80 Euro auf ein Konto, Geld für Altersvorsorge. Zudem können sie per Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung einzahlen, die Beiträge verdoppelt Planisware. Mehr als die Hälfte der Belegschaft nutzt diese Möglichkeit. Das Unternehmen hat mit seinem Konzept 2023 den deutschen Preis der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) in der Kategorie KMU gewonnen.

Planisware arbeitet mit einem externen Dienstleister, der nicht nur die Verträge abschließt, sondern sich um alles kümmert: Konzeption, Umsetzung, Einführung und laufende Betreuung. Es gibt eine eigene Broschüre mit allen wichtigen Informationen für die Mitarbeitenden, dazu individuelle Beratung, weil das Thema kompliziert ist und jede und jeder unterschiedliche Ansprüche an sich und sein Leben hat. Zudem helfen regelmäßige Termine, an denen alle teilnehmen können, um sich über Neuerungen zu informieren. Planisware rät auch, das Thema bAV schon im Einstellungsgespräch anzusprechen.Auf die Frage, was sich auszahlt, antwortet Planisware: „Bleiben Sie hartnäckig, informieren Sie alle Mitarbeitenden immer wieder über die Wichtigkeit des Themas bAV und gehen auf die individuellen Fragestellungen sowie Lebenssituationen ausführlich ein.“ Nötig ist demnach eine eigene Broschüre mit allen wichtigen Informationen für die Mitarbeitenden plus individuelle Beratung, weil das Thema komplex sei und jeder Mitarbeitende unterschiedliche Ansprüche an sich und sein Leben habe. Zudem helfen regelmäßige Termine, an denen alle teilnehmen können, um sich über Neuerungen informieren zu können und dass man das Thema bAV schon im Einstellungsgespräch anspricht. 

Längst ist sicher, dass die Rente nicht sicher ist – anders als es Norbert Blüm (CDU), damals Bundesarbeitsminister, im Wahlkampf 1986 verkündete. Die meisten Menschen haben Bedenken, dass sie von der staatlichen Rente später nicht so werden leben können, wie sie sich das vorstellen. Für immer mehr Arbeitgeber ist das Feld ein gutes Mittel, um sich im Kampf um Personal abzuheben. Ein Beleg dafür: Von Januar bis August 2023 standen die Begriffe „betriebliche Altersvorsorge“, „betriebliche Altersversorgung“, „bAV“ und „Betriebsrente“ in fast zwei Millionen öffentlich ausgeschriebenen Stellen, ein Anteil von 22 Prozent. Im Gesamtjahr 2020 lag der Anteil noch bei 15 Prozent, wie die Stellenmarkt-Auswertung der Berliner Personalmarktforschung Index Research anhand der hauseigenen Index Anzeigendaten ergab. „Jobsuchende erwarten von ihrem künftigen Arbeitgeber neben einem guten Gehalt noch weitere monetäre Benefits. Unternehmen, die ihren Angestellten einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge bieten, verschaffen sich daher einen Wettbewerbsvorteil“, sagt Jürgen Grenz, CEO der Index Gruppe.


Arbeitgeber als Kümmerer

Auch für Johannes Heiniz wird die betriebliche Altersvorsorge immer wichtiger als Mittel, um seine Beschäftigten zu halten oder anzulocken. Heiniz ist Rentenspezialist bei der unter anderem auf Vergütung spezialisierten Beratung WTW. Ihm zufolge ist die Bedeutung sogar „so hoch wie nie“. Ein Grund: das zunehmende Bewusstsein, die gesetzliche Rente allein werde nicht ausreichen, sodass viele zusätzlich vorsorgen müssten. Neben der Privatvorsorge kann vor allem der Arbeitgeber mit der betrieblichen Altersvorsorge helfen. Die Vorteile für Beschäftigte sind vielfältig. Zum einen unterstützt der Arbeitgeber finanziell. Er hilft aber auch bei organisatorischen Fragen. Nicht zuletzt bekommt ein Unternehmen als Großabnehmer bei den Versicherern häufig bessere Konditionen oder hat zumindest eine bessere Verhandlungsmacht.

„Dazu kommt ein extrem wichtiger Punkt. Das Vertrauen in den Arbeitgeber ist an der Stelle sehr hoch“, sagt Heiniz. „Das Gros der Mitarbeitenden vertraut ihm, eine bessere Vorsorgelösung bereitzustellen, als sie selbst am Markt als Privatpersonen erwerben können.“ Dazu die psychologische Komponente. Der Arbeitgeber wird zum Kümmerer und schafft bei den Beschäftigten, die sich bisher nicht mit Altersvorsorge beschäftigt haben, zusätzliche Sicherheit. Nicht zuletzt spart es den Menschen schlichtweg Aufwand und damit Zeit. 
 

Trotz der Beliebtheit der betrieblichen Altersvorsorge bei den Beschäftigten nutzt nur ein Teil der Unternehmen dieses Mittel, um sie zu binden. „Da gibt es definitiv noch Nachholbedarf“, sagt Heiniz. In einer WTW-Studie gaben nur 30 Prozent der befragten Unternehmen an, bAV im Wettstreit um Talente zu nutzen. Und nur ein Viertel der Arbeitnehmer gab an, dass das Unternehmen sie unterstütze, wenn sie sich auf die Rentenphase vorbereiteten. 75 % wünschen sich ein Engagement ihres Arbeitgebers. Verbreitet ist die betriebliche Altersvorsorge Heiniz zufolge vor allem bei Großbetrieben. Kleine und mittelgroße Unternehmen schwächeln.

Ein Argument dafür: Der hohe Aufwand, den so manches Unternehmen wegen einer Minimal-Personalabteilung nicht gehen kann oder möchte. Das lässt Experte Heiniz nicht gelten. Man könne mittlerweile auch mit vertretbarem Aufwand sehr wohl gute betriebliche Altersversorgung anbieten. „Da hat sich am Markt bei den Versicherern oder sonstigen Finanzdienstleistern einiges getan“, sagt er. Es gebe viele vorgefertigte Lösungen, die sehr einfach umzusetzen seien. Selbst die Verwaltung übernimmt der Anbieter weitgehend. Solche Angebote „sind durchaus ebenso attraktiv wie maßgeschneiderte Lösungen von Großkonzernen“.

Der klassische Weg: Das Unternehmen verspricht seinen Mitarbeitern eine Betriebsrente und legt dafür Geld zurück. Das Verfahren ist seit praktisch 100 Jahren erprobt, wird aber tendenziell weniger verfolgt. Denn er bedeutet Rückstellungen in den Büchern. Und je nachdem, wie sich der Finanzmarkt im Laufe der Jahrzehnte entwickelt, kann das unangenehme Folgen haben. In Zeiten von Nahe-Null-Zinsen sorgte sich manches Unternehmen, woher das Geld für die versprochene Altersvorsorge kommen soll. Auch belastet manche Firmen die aufwendige Verwaltung eines betrieb­lichen Versorgungswerks. 

„Mehr und mehr geht der Trend deshalb dahin, eine Versicherung beziehungsweise andere Finanzintermediäre dazwischenzuschalten, etwa einen Pensionsfonds“, sagt Experte Heiniz. Der große Vorteil aus seiner Sicht: Die Verwaltung läuft auch beim Versicherer, ohne dass im Unternehmen selbst Ressourcen gebunden sind. Gemeint sind Beitragseingänge, Beitragsverarbeitung, Ermittlung einer Rentenhöhe oder auch die Auszahlung der entsprechenden Rentenleistung.

Am beliebtesten sind der WTW-Umfrage gemischt finanzierte bAV-Modelle. In 68 Prozent der Vorsorgepläne zahlen sowohl Unternehmen als auch vom Mitarbeiter. Das sogenannte Matching-Modell läuft dabei besonders gut. Das Geld des Unternehmens wird dabei nicht nach dem Gießkannenprinzip gleichmäßig an alle Beschäftigten ausgeschüttet, sondern bei denen konzentriert, die ihr Interesse an bAV dadurch zeigen, dass sie selbst mit einzahlen. Zwar scheint es so zu sein, dass Besserverdienende in dem Modell überproportional profitieren, aber dem kann der Arbeitgeber begegnen, indem er geringere Einkommen stärker fördert.

Immer gilt: Gute bAV-Angebote zu haben, nützt nur halb, wenn die Kommunikation nicht optimal ist. Die Beschäftigten sollten die Angebote hinreichend kennen, mitbekommen, dass es sie gibt. Daran scheitern viele Unternehmen, längst nicht alle haben zum Beispiel gute Broschüren. Verständlichkeit ist wichtig, denn Komplexität schafft eher Frust als Wertschätzung. Irritierend ist, dass 82 Prozent der Unternehmen zugeben, dass ihr Mitarbeiter die komplexen Anlagekonzepte nicht verstehen. Geändert wird offenbar nichts. Gut macht sich auch, wenn sich Einzelheiten im Intranet nachlesen lassen oder das Unternehmen sogar eine App bietet.
 

SO FUNKTIONIERT DIE BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE 

Wegen eines Tarifvertrags oder auf eigene Initiative haben etwas mehr als die Hälfte der Angestellten in Deutschland Ansprüche auf eine Rente aus betrieblicher Altersvorsorge (bAV). Eine gewisse Treue gehört dazu: Seit 2018 muss ein Mitarbeiter mindestens drei Jahre im Unternehmen gearbeitet haben und beim Ausscheiden aus der Firma mindestens 21 Jahre alt sein, damit er später eine Betriebsrente bekommt. Viele Firmen bieten auch freiwillig bAV an. 

Es gibt fünf Wege


Direktzusage: Hier nimmt das Unternehmen eigenes Geld in die Hand und investiert es für die Belegschaft. Der Arbeitgeber macht dabei konkrete Zusagen an eine spätere Rentenhöhe. Das kann eine Euro-Summe sein oder ein Prozentsatz des letzten Gehalts vor der Rente. Die Firma legt das Geld möglichst sicher und gewinnbringend an, um später die Rente zahlen zu können. In den Jahren extrem niedriger Zinsen hat sich das Konzept als risikoreich entpuppt. Viele Firmen haben hohe Forderungen in ihren Bilanzen stehen und müssen dafür immer mehr Sicherheitspuffer einkalkulieren. Das Geld steht dann für anderes wie Investitionen nicht mehr zur Verfügung. Statt einer Zusage über die spätere Rentenhöhe sichern Firmen ihren Angestellten heute daher oft nur noch bestimmte Beiträge mit einer Mindestverzinsung zu. Die Höhe kann zum Beispiel vom Unternehmensgewinn abhängen.

Unterstützungskasse: Auch hier sichert der Arbeitgeber eine spätere Rentenhöhe zu. Seine Beiträge fließen an eine Unterstützungskasse, eine rechtlich selbstständige Einrichtung, die das Geld im Sinne des Arbeitgebers verwaltet und es möglichst gewinnbringend anlegen soll. Unterstützungskassen können die bAV-Beiträge etwa in Wertpapiere oder Immobilien anlegen.

Pensionsfonds: Inzwischen geben immer mehr Unternehmen die Verantwortung, Beiträge zur bAV gewinnbringend anzulegen, an eine externe Einrichtung ab – einen sogenannten Pensionsfonds. Unternehmen müssen sich dann keine Gedanken mehr über die konkrete Geldanlage machen und die Beiträge auch nicht mehr selbst verwalten. Sie müssen keine Sicherheitspuffer in der Bilanz vorhalten und sparen im Vergleich zur Direktzusage auch am Beitrag an den Pensionssicherungsverein. Arbeitgeber müssen keine konkrete Verzinsung der Beiträge mehr garantieren, sondern nur die eingezahlte Summe. Pensionsfonds sind in ihrer Anlage weitgehend frei.
 
Direktversicherung: Im Gegensatz zu Direktzusage, Unterstützungskasse und Pensionsfonds ist die Direktversicherung in der Regel (zunächst) arbeitnehmerfinanziert. Mancher Arbeitgeber schießt Geld zu. Sie ist für den Arbeitgeber deutlich pflegeleichter als direkte Zusagen. Oft stecken hinter der Direktversicherung große Lebensversicherer, die Tarife für die komplette Belegschaft anbieten, die günstiger sind als jene, die am freien Markt erhältlich sind. Arbeitnehmer können einen Teil ihres Bruttogehalts per Entgeltumwandlung einzahlen. Auf ihre Beiträge nach Kosten erhalten sie dann in der Regel eine garantierte Verzinsung. Auf die Direktversicherung greifen häufig Firmen zurück, die keinem Tarifvertrag angehören.
Für die Garantieversprechen der Lebensversicherer haftet bei einer bAV der Arbeitgeber. Das heißt: Wenn der Versicherer die Renten nicht in der garantierten Höhe auszahlen kann, muss der Arbeitgeber Geld nachschießen. Sollte der Arbeitgeber zahlungsunfähig werden, kommen die Renten weiterhin vom Lebensversicherer, der seinerseits über die Auffanggesellschaft Protektor abgesichert ist.

Pensionskasse: Der typische Weg für viele tarifgebundene Unternehmen sind Pensionskassen. Einige Branchen haben ihre eigenen, etwa Bauwirtschaft und Finanzwirtschaft. Inzwischen haben private Lebensversicherer neue Pensionskassen gegründet, beispielsweise die Metallrente, die die IG Metall mit den Metallarbeitgebern ausgehandelt hat. Ein Vorteil der bAV im Rahmen eines Tarifvertrags: Die Zulagen des Arbeitgebers sind festgelegt und teilweise auch höher als die gesetzlich vorgeschriebenen 15 Prozent. Wer in einer Firma arbeitet, die keinem Tarifvertrag folgt, muss auf die Kulanz des Arbeitgebers hoffen. Auch hier haftet der Arbeitgeber für die Garantieversprechen der Pensionskassen. Und im Falle einer Firmenpleite zahlt die Pensionskasse oder der dahinterstehende Lebensversicherer die Rente weiter.

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