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Zukunftsmärkte > Buschmanns Entlastungsgesetz

Die Maßnahmen zum Bürokratieabbau im Schnell-Check

Am Mittwoch hat die Regierung das vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen. Was es wirklich bringt, zeigt diese Analyse.

Marco Buschmann
Bundesjustizminister Marco Buschmann: "Das ist schon mal das größte Bürokratieentlastungspaket, das es je in der Geschichte dieses Landes gab." Bildnachweis: picture alliance/dpa | Britta Pedersen

Es ist eine schlechte Nachricht für die deutsche Papierindustrie, aber eine gute für den Rest der deutschen Wirtschaft: Die Bundesregierung hat das vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen und will damit unter anderem Millionen von Papiermeldescheinen überflüssig machen. Zuständig für das Maßnahmenbündel ist Marco Buschmann (FDP). Der Bundesjustizminister will den von ihm so bezeichneten „Bürokratie-Burnout“ durch über 60 Anpassungen verhindert. 

Das Bürokratieentlastungsgesetz ist Teil eines Paketes von SPD, Grünen und FDP, wozu unter anderem auch das im Bundesrat hängende Wachstumschancengesetz gehört oder das Gesetz zur Anpassung von Schwellenwerten für kleine und mittlere Unternehmen. Insgesamt winken den deutschen Unternehmen Entlastungen vom Rahmen von „rund fünf Milliarden Euro pro Jahr“. Nicht eingerechnet allerdings neue Verordnungen, die hinzukommen. Die zig Hundert Einzelmaßnahmen belegen, wie kleinteilig der Bürokratieabbau ist. So manchem Fachmann fehlt der systematischer Ansatz. 

Laut Buschmann Rechnung soll das vierte Bürokratieentlastungsgesetz die Unternehmen um knapp eine Milliarde Euro entlasten: Geplant war es mit 682 Millionen Euro, aber auf den letzten Metern fand sich in den Ministerien noch überflüssige Bürokratie im Wert von 262 Millionen Euro. Unter anderem wird nun noch die Grenze für die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung von 7500 auf 9000 Euro angehoben. Es folgt eine kurze Analyse des vierte Bürokratieentlastungsgesetz anhand der fünf wichtigsten Veränderungen:

Hotelmeldepflicht

Dienstreisende kennen das Prozedere zur Genüge: Man kommt todmüde am Hotel an und muss handschriftlich Meldescheine ausfüllen. Die Gastgeber müssen den Zettel ein Jahr lang aufbewahren. Reisende mit deutscher Staatsangehörigkeit müssen dies bald nicht mehr machen. Fachleute loben den Schritt, drängen aber darauf, dass auch Besucher aus anderen Ländern von dieser deutschen Zettelwirtschaft möglichst schnell erlöst werden. 

Vollmachtsdatenbank

Für Steuerberater gibt es bald eine zentrale Vollmachtsdatenbank. Die Logik ist einfach: Wenn sich Arbeitgeber von Steuerberatern vertreten lassen, müssen sie das nicht mehr bei Sozialversicherungsträgern mit Vollmacht in Papierform nachweisen. Die Entlastung soll laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei 200 Millionen Euro bringen. 

Schriftformerfordernisse

Den Mietvertrag per Mail kündigen? Also ohne Unterschrift? Bisher undenkbar – aber genau das soll bald möglich sein. Im Beamtendeutsche ausgedrückt: Diverse Schriftformerfordernisse werden auf die Textform heruntergestuft. Es braucht also keine eigenhändige Unterschrift mehr, eine E-Mail oder SMS reicht. 

Aufbewahrungsfristen

Der mit rund 625 Millionen Euro pro Jahr größte Wurf ist, dass die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre verkürzt werden. Dazu gehören zum Beispiel Rechnungskopien, Kontoauszüge und Lohn- und Gehaltslisten. Fachleute bewerten die Einsparsumme für recht hoch, den Ansatz aber sehr positiv. 

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