Für Arbeitnehmer, die ihr Arbeitsentgelt nicht oder nicht rechtzeitig erhalten, hat der Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im vergangenen Jahr einen Anspruch auf mehr als nur die Verzugszinsen geschaffen. Am 1. Juli 2016 ist eine zweijährige Übergangsfrist abgelaufen. Seitdem steht...
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