Die DSGVO trifft auch Betreiber von Firmenfuhrparks
Auch Inhaber von Fahrzeugflotten müssen sich an die neue EU-Datenschutzgrundverordnung halten. Egal, ob bei der Führerscheinkontrolle oder der Videoüberwachung des Parkplatzes: Überall müssen sich die Unternehmen fragen, welche Daten sie speichern und verarbeiten dürfen.