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Management > Bürokratiekosten

Abbau von Bürokratiekosten

Ab 1. Januar 2012 werden Änderungen des Beherbergungs- und des Handelsstatistikgesetzes für Entlastungen sorgen. Für kleine und mittlere Unternehmen fällt ein geringerer bürokratischer Aufwand an.

Ab 1. Januar 2012 werden Änderungen des Beherbergungs- und des Handelsstatistikgesetzes für Entlastungen sorgen. Für kleine und mittlere Unternehmen fällt ein geringerer bürokratischer Aufwand an. Die Änderungen bei der Handelsstatistik sollen für Entlastungen in Höhe von 1,8 Millionen Euro bei den Betrieben sorgen.

„Bei der Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes halten wir uns strikt an die Vorgaben des EU-Rechts“, sagt Ernst Burgbacher, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie. Zwar bedeutet die Gesetzesänderung auch zusätzliche Anforderungen von Seiten der EU, doch durch die Anhebung der Meldeschwelle sollen kleinere Betriebe entlastet werden. Die wichtigste Änderung betrifft die Aufnahme eines neuen Merkmals „Zimmerauslastung“ für Hotelbetriebe mit 25 und mehr Gästezimmern. Im Gegenzug wird die Auskunftspflicht auf Betriebe mit zehn und mehr Betten angehoben. Bislang lag die Schwelle bei 9 Betten.

Entlastung von Berichtspflichten

Für kleine und mittlere Betriebe entsteht zukünftig ein geringerer Aufwand bei der Berichtspflicht für die Handelsstatistik. Die Behörden werden Daten aus Verwaltungsregistern nutzen, so dass die Anzahl der befragten Unternehmen um rund die Hälfte reduziert werden kann. Daher werden die Grenzen für die statistische Berichtspflicht im Kfz-Handel auf 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder mindestens 100 Beschäftigte und im Großhandel auf 20 Millionen Euro Jahresumsatz oder mindestens 100 Beschäftigte angehoben.

Quelle: BMWI, Markt und Mittelstand

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