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Bedenken an ELENA-Verfahren

Bangen um den Datenschutz: Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt zwar Sinn und Zweck des Elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) – den Bürokratieabbau. Allerdings bestehen Sorge um die Sicherheit sensibler Daten sowie grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken.

Bangen um den Datenschutz: Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt zwar Sinn und Zweck des Elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) – den Bürokratieabbau. Allerdings bestehen Sorge um die Sicherheit sensibler Daten sowie grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken.

Seit dem 1. Januar werden im Rahmen des ELENA-Pilotprojekts Mitarbeiterdaten an eine Zentrale Speicherstelle (ZSS) mit Sitz in Würzburg weitergeleitet. Das Verfahren dient der Vernetzung von Arbeitgeber und Ämtern und soll die elektronische Ausstellung von Einkommensnachweisen möglich machen, um Anträge für Sozialleistungen zu vereinfachen. In der millionenfachen Sammlung von Arbeitnehmerdaten sieht der BdSt jedoch eine unzulässige Vorratsdatenspeicherung: Denn in dem Datensatz werden nicht nur persönliche Angaben wie Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer und Adresse erfasst, sondern auch Fehlzeiten, Kündigungsgründe, Abmahnungen und mögliches „Fehlverhalten“.

Um Rechtsklarheit zu haben, verlangt nun der BdSt, zunächst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu ähnlichen Verfassungsbeschwerden zur Speicherung von Telekommunikationsdaten abzuwarten: Da die elektronischen Daten für ELENA erst ab dem Jahr 2012 verwendet werden sollen, würde das Überprüfen des Verfahrens nicht zu Terminproblemen führen. Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich in den kommenden Wochen entscheiden, ob die Vorratsdatenspeicherung mit unserem Grundgesetz vereinbar ist.

Quellen: BdSt, BMWi, Markt und Mittelstand