Beitrag teilen

Link in die Zwischenablage kopieren

Link kopieren
Suchfunktion schließen
Personal > Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Fachkräftemangel bekämpfen: Gesetz soll ausländische Fachkräfte locken

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt am 1. März in Kraft. Ziel ist, den Fachkräftemangel in deutschen Unternehmen zu bekämpfen und es ausländischen Talenten zu erleichtern, Fuß zu fassen. Dafür wird das bisherige Verfahren gezielt vereinfacht und beschleunigt.

Der Wirtschaft in Deutschland geht es gut. Doch damit sich dieser Erfolg mittel- und langfristig halten lässt, muss der Fachkräftemangel bekämpft werden. So wird laut einer Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags fast jede zweite offene Stelle in Deutschland längerfristig nicht besetzt. Eine Entlastung dafür können Fachkräfte aus dem Ausland sein. An diesem Punkt setzt das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) an, denn die bürokratischen Hürden sind hoch. 

Was wird sich ändern?

Ziel des am 1. März in Kraft tretenden Gesetzes ist es, dass Nicht-EU-Bürger leichter als Fachkräfte nach Deutschland kommen können. Dazu wird das bisherige Verfahren gezielt beschleunigt und entbürokratisiert. So sieht das FEG Anpassungen in einer Reihe von Gesetzen vor – allen voran im Aufenthaltsgesetz, aber auch in der Beschäftigungsverordnung und der Aufenthaltsverordnung.

 

Ein wichtiger Faktor dabei ist der Wegfall der Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit. Konkret bedeutet dies, dass Arbeitgeber nicht mehr nachweisen müssen, dass sie für die offene Stelle keine geeigneten Kandidaten aus Deutschland oder aus anderen EU-Ländern gefunden haben. Stattdessen wird im Wesentlichen nur noch festgestellt, ob die ausländischen Fachkräfte zu den gleichen Bedingungen wie vergleichbare inländische Arbeitnehmer beschäftigt werden. Ansonsten gilt nur, dass es das konkrete Angebot eines Arbeitsplatzes geben muss und der Bewerber oder die Bewerberin aufgrund von Ausbildung oder Studium dazu befähigt ist. 

Sonderregelungen gibt es dabei für Bewerber auf Stellen in der Informations- oder der Kommunikationstechnologiebranche. Der Fachkräftemangel ist dort so groß, dass das Verfahren für sie noch weiter flexibilisiert wird: Mögliche Fachkräfte müssen von Seiten der Bundesagentur für Arbeit keinen Abschluss mehr nachweisen. Die Behörde kann ihre Zustimmung auch auf Basis mehrjähriger Berufserfahrung und ausreichender Deutschkenntnisse erteilen. 

Wirtschaft und Politik müssen werben

Doch damit dies auch so funktioniert und deutsche Unternehmen wirklich die qualifiziertesten Bewerberinnen und Bewerber erreichen, müssen Wirtschaft und Politik mitziehen. Es heißt, im Ausland konsequent für den Wirtschaftsstandort Deutschland zu werben und Perspektiven aufzuzeigen, auf welche Weise sich Fachkräfte hierzulande einbringen und entwickeln können. Denn der Wettbewerb ist groß: Qualifizierte Arbeitssuchende werden in vielen Ländern gesucht und Deutschland muss in diesem Wettbewerb mit Präsenz punkten. 

 

Die Frage, ob oder zumindest inwieweit mit dem FEG das Ende des Fachkräftemangels in Deutschland eingeläutet wird, wird sich erst in einigen Jahren beantworten lassen. Eines ist allerdings schon jetzt trotz aller positiven Entwicklungen durch das FEG deutlich: Eine abschließende Lösung kann das Gesetz nicht sein. Dafür ist das Thema einfach zu komplex und zu sehr im Wandel begriffen. Es ist aber ein erster Schritt in die richtige Richtung – und ein enorm wichtiger. Das FEG ist ein Impuls mit effektiven, praktischen Verbesserungen der bestehenden Prozesse und außerdem mit einer enormen Symbolkraft. Die Aussage ist klar: Ohne Mitarbeiter aus dem Ausland wird es für die deutsche Wirtschaft und vor allem den deutschen Mittelstand schwierig – und sie sind willkommen. 

Ähnliche Artikel