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Unbürokratische Vorsorge stärkt den Mittelstand

Fachkräfte gewinnen, Kosten sparen – Direktversicherungen machen die betriebliche Altersversorgung für mittelständische Unternehmen attraktiv

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein Trumpf im Rennen um die besten Fachkräfte und kann den Ausschlag geben, für welches Jobangebot sich qualifiziertes Personal entscheidet. Kleine und mittlere Unternehmen sind hier oft gegenüber Großunternehmen im Hintertreffen. Denn historisch waren die Regelungen und Strukturen zur bAV vor allem auf die Möglichkeiten von Konzernen mit gut besetzten Personalabteilungen zugeschnitten. Hoher Aufwand und komplizierte Vorschriften schrecken viele Mittelständler auch heute noch ab, mit einem eigenen Angebot in eine systematische betriebliche Altersversorgung einzusteigen.

Dabei muss es gar nicht kompliziert sein. Gerade für Mittelständler sind Direktversicherungen eine Alternative zu den verwaltungsintensiven Formen der betrieblichen Altersversorgung wie Pensionszusagen oder Unterstützungskassen. Direktversicherung bedeutet in der bAV: Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag mit einem Lebensversicherungsanbieter und regelt die Beitragszahlung. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, Anspruch auf die spätere Leistung haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Vorteil für den Arbeitgeber: Die Direktversicherung muss nicht bilanziert werden. Die Versicherungsbeiträge werden aus dem Bruttolohn abgeführt. Das lohnt sich für beide Seiten. Die Arbeitnehmer profitieren von Steuer- und Sozialversicherungsvorteilen durch die nachgelagerte Abführung. Der Arbeitgeber muss maximal die ersparten Sozialversicherungsbeiträge dazugeben, höchstens jedoch 15 Prozent des Entgeltumwandlungsbetrags der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters. Bei einer durchschnittlichen Ersparnis des Arbeitgebers von circa 20 Prozent entsteht durch den gesetzlichen Zuschuss keine Mehrbelastung für das Unternehmen.

Die Württembergische Lebensversicherung AG bietet insbesondere Mittelständlern die Direktversicherung auch als sogenannte KombiRente an. Dadurch bleibt der bürokratische Aufwand für Unternehmen auch bei Nutzung verschiedener Fördermöglichkeiten gering. Denn die Förderungen sind über nur einen Vertrag abgedeckt – Entgeltumwandlung, Arbeitgeberbeitrag mit der § 3 Nr. 63 EStG-Förderung und der §100 EStG-Förderung für Personen mit kleineren und mittleren Einkommen.

Wichtig zu wissen: Bei der Förderung von Arbeitgeberbeiträgen zur bAV nach §100 EStG führt der Arbeitgeber weniger Lohnsteuer ab. Die entsprechenden Beträge ermittelt das Lohnabrechnungssystem; ein separater Antrag ist nicht nötig. Voraussetzung ist: Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter verdient bis zu 2.575 Euro brutto pro Monat und die zusätzlichen Arbeitgeberleistungen liegen zwischen 240 und 960 Euro pro Jahr. Dann werden 30 Prozent der Arbeitgeberbeiträge direkt gefördert. Die Differenz ist als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Die KombiRente lässt sich an jede Lebenslage der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anpassen. Wechseln diese etwa von der Vollzeit- in eine Teilzeit-Tätigkeit, passt sich die Förderung je nach Gehalt an. Auch eine Reduzierung der Entgeltumwandlung ist jederzeit möglich. Mittelständler können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf diese Weise über ihre gesamte Laufbahn unbürokratisch und flexibel über eine attraktive Altersversorgung an das Unternehmen binden.

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