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Unter der Hand

Eine gute und günstige Lösung zur eigenen Vertriebsabteilung im Ausland können externe Vermittler sein. Die günstige Lösung kann jedoch schnell teuer werden, wenn der Vermittler potentielle Auftraggeber besticht. Korruption ist kein Kavaliersdelikt und fällt auch auf den Unternehmer zurück.

Wie Sie sich vor Korruptions- und Bestechungsvorwürfen schützen können

In Nahenosten sagt man Bakschich, in Griechenland Fakelaki, eine Redensart spricht von: „Eine Hand wäscht die andere“, gemeint ist immer das Gleiche, nämlich Schmiergeld. Natürlich würde kein Unternehmen öffentlich zugeben, Bestechungsgelder an Beamte oder Entscheider zu bezahlen, um an Aufträge zu kommen. Eine solche Praxis soll an dieser Stelle auch niemandem unterstellt werden. Trotzdem können gerade der Mittelständler schnell unter Korruptionsverdacht geraten. Aufgrund der Unternehmensgröße hat kaum ein mittelständischer Betrieb in allen Ländern festangestellte Vertriebsmitarbeiter. Häufig setzen sie in kleineren Absatzregionen, wo die Markterschließung schwierig ist und persönliche Netzwerke besonders wichtig sind, externe Vermittler ein. Hier lauert die Gefahr. Wer weiß schon, wie der Vermittler Aufträge akquiriert, um seine Provision in die Höhe zu treiben. Wegschauen hilft nicht, denn auch hier gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wie können sich Mittelständler schützen?

Was droht?

Korruption und Bestechung sind kein Kavaliersdelikt. Vor allem die Strafen des Forgein Corrupt Practices Act (FCAP) des US-Rechts sind empfindlich. Es drohen bis zu 2.000.000 Dollar Bußgeld und fünf Jahre Gefängnisstrafe. Hinzu kommt, dass der gesamte Gewinn aus dem Geschäft abgegeben werden muss. „Das US-Recht gilt auch für deutsche Mittelständler“, sagt Dr. Markus Schöner von der Kanzlei CMS Hasche Sigle. „Erfolgt die Bezahlung in US-Dollar oder wird der Abschluss über einen E-Mail-Account vollzogen, ist ein US-amerikanisches Gericht verantwortlich“, erklärt der Rechtsexperte. Für Schmiergeldzahlungen in Deutschland müssen je Tat bis zu 1 Millionen Euro Strafe gezahlt werden. Dem Täter und auch dem Mitwissenden drohen zwischen drei Monaten und fünf Jahren Haftstrafe. Ganz abgesehen vom Imageschaden für das Unternehmen. Dass dieser erheblich ist, kann ganz aktuell an den Fällen Daimler und Siemens nachverfolgt werden.

Wie schützen?

Christoph Thomas Schneider, Diplom-Kaufmann bei dem mittelständischen Autozulieferer Baldinger erklärt: „Sollte bei uns eine Prüfung ins Haus stehen, wollen wir abgesichert sein.“ Rechtsanwalt Schöner rät deshalb zu einem klaren Verfahren. „Jeder neue externe Vermittler sollte ein standardisiertes Verfahren durchlaufen, mit dem später nachgewiesen werden kann, dass der Auftraggeber alle Möglichkeiten überprüft hat“, erklärt er.

Um dies zu können, hat Schneider bei Baldinger eine Dokumentation entwickelt, die auf einen Blick alle wichtigen Information über Verträge, Umsätze, mündliche und schriftliche Absprachen sowie eine Leistungsdokumentation und Aussagen über die Zahlungen enthält (eine exemplarische Dokumentation finden Sie unter: www.marktundmittelstand.de/hintergrund/schmiergeld). Einer der wichtigsten Punkte ist hier die Frage nach der Antikorruptionsklausel. Ist dieser nicht abgehakt, kommt zwischen Baldinger und einem externen Mitarbeiter kein Vertrag zustande. In diesem Dokument unterschreibt der Vermittler, dass er noch nie Schmiergeld bezahlt hat, und versichert, dass er in Zukunft auch keines bezahlen wird.

Papier ist bekanntlich geduldig, deshalb sollten weitere Kontrollkriterien beachtet werden. Schneider von Baldinger erklärt, dass Provisionszahlungen im zweistelligen Prozentbereich unüblich sind. Aufgrund der Höhe könne man meist darauf schließen, dass ein Teil hiervon als Bestechungsgeld in dunkle Kanäle fließt. Auffällig sind auch Konten in Steuerparadiesen wie den Cayman Islands oder Monaco. Außerdem hole er auch immer über Auskunfteien Informationen über die finanzielle Vergangenheit der künftigen Freelancer ein. Schöner rät außerdem, sich über den internationalen Korruptionsindex ein Bild über die Lage in dem jeweiligen Land zu machen. „Ist der Wert hoch, ist zusätzliche Vorsicht geboten“, sagt er.

Hundertprozentige Sicherheit gibt es auch hier nicht. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es zu Korruptionsfällen kommen. „Aber“, erklärt Schöner „mit dieser Form der Absicherung, kann ein Mittelständler nicht belangt werden.“

Im schlechtesten Fall?

Was aber, wenn keine wasserdichten Verträge vorliegen und sich ein Korruptionsverdacht innerhalb des Unternehmens erhärtet? „Der erste Schritt muss die umgehende Entlassung des Vermittlers sein“, sagt Schöner. Der nächste Weg sollte zur Staatsanwaltschaft führen, wo Anzeige eigentlich Anzeige erstattet werden muss. „Das wirkt sich zumeist strafmildernd aus“, sagt der Rechtsanwalt. Um weiteren Schaden von dem Unternehmen und der eigenen Person abzuwenden, bietet sich für den Geschäftsführer ein Kronzeugenprogramm an.

Die Realität ist eine andere: „Wo kein Richter, da kein Henker.“ „Stille Beerdigung“ nennt diese Praxis ein Unternehmer. Der Vermittler wird zwar entlassen. Es folgen jedoch keine rechtlichen Schritte, da diese schließlich auch den eigenen Betrieb und den Chef selbst belasten könnten. So werden auch negative Schlagzeilen in der Presse vermieden. Bei Baldinger, wo gerade das Vermittler-Netzwerk ausgebaut wird, will man diese zweitbeste Lösung gar nicht erst in Betracht ziehen. Zu riskant ist dieses Spiel mit dem Feuer.

Das sollten Sie über den externen Vermittler wissen

Wer ist sein Leumund?

Empfehlungen und Erfahrungsberichte sind ein erstes Auswahlkriterium. Helfen können Wirtschaftkooperationen, die Außenhandelskammern und die Auftraggeber.

Schulden

Über eine Auskunftei sollten Informationen über die finanzielle Situation des Vermittlers eingeholt werden. Ein polizeiliches Führungszeugnis kann außerdem hilfreich sein.

Korruptionsindex

Wie steht es mit der Bestechlichkeit in dem neuen Absatzmarkt. Ist der internationale Korruptionsindex hoch, ist besondere Vorsicht geboten.

Konten

Wohin wird der Provision überwiesen: Konten in Steuerparadiesen wie den

Cayman Islands sollten stutzig machen.

Provisionen

Erfolgsprovisionen jenseits der Sechs-Prozent-Marke sind unüblich und können ein Indiz für Schmiergeldzahlungen sein.

Unterschrieben?

Jeder externe Vertriebsmitarbeiter muss eine Antikorruptionsklausel unterschreiben. Ohne diese sollte kein Vertrag zustande kommen.

Was wird gemacht?

Vor Vertragsabschluss und danach in regelmäßigen Abständen sollte eine schriftliche Leistungsdokumentation vorgelegt werden, um zu erfahren mit wem, wann und wo gesprochen und verhandelt wurde.